Beiträge von Mikka

    Hallo Codiermäuschen,

    Sorry, habe eben erst Ihre Mail entdeckt. Senden Sie mir bitte Ihre Fax-Nr. Leider habe ich diese 2 Blätter nicht im Systen und kann sie nicht per E-Mail versenden. Ich schicke sie Ihnen gleich zu.

    Schönes Wochenende
    Mikka

    Hallo Forum!

    Habe bei einer bekannten Suchmaschiene mit G den Begriff \"Verbringung von Patienten\" eingegeben und ganz interessante Links gefunden. Zu viel, um diese hier alle zu zeigen. Probiert´s einfach mal selbst.

    Schönes Wochenende
    Mikka

    Hallo Susanne!

    Ich habe das Diabetes-Diagramm der Uni Jena vor mir liegen.
    Danach Ist der Diabetes Hauptdiagnose. Die Folgeerkrankung ist primär die zu behandelnde Erkrankung (ANV).
    Kodierung:
    E11.20+ HD
    N08.3*
    N17.8
    Das müsste meiner Meinung nach, und nach Diabetes Diagramm die richtige Kodierung bei vorliegenden D.m. sein.
    Ich hoffe geholfen zu haben.

    Allen ein schönes 3. Adventwochenende
    Mikka

    Hallo Forum!

    Wir \"verbringen\" einen Patienten in Krankenhaus B zwecks Durchführung einer med. Leistung. Die Rückverlegung erfolgt innerhalb 24 Stunden.
    Hier ist der Fall , dass die Krankenkasse die Rechnung aus KH B abweist. Diess wird begründet, dass Verlegungen (unter 24h) immer dem verlegenden KH A in Rechnung gestellt wird.
    Ist der Patient über 24 h in KH B, errechnet KH B eine eigene DRG für den
    Aufenthalt, den die Kassen in Rechnung gestellt bekommen und meist auch begleichen.
    Nach Rückverlegung (über 24 h) in das KH A erfolgt die Fallzusammenlegung (wenn der Patient innerhalb 30 Tagen wederkommt).

    Mit frdl. Grüßen
    Mikka

    Sehr gehrter Herr Killmer,

    ich glaube, wir haben uns missverstanden oder ich habe mich falsch verständlich gemacht. Selbstverständlich ist eine Weiterverlegung keine Verbringung mehr.

    Mit frdl. Gruß
    Mikka

    Hallo Bastiana,

    auch in diesem Fall bekommt das zu Ihnen verlegende Krankenhaus Ihre Rechnung. Das Krankenhaus C, in welches Sie weiterverlegen , errechnet eine neue DRG für den eigenen Aufenthalt. Beachten sollte man hier eventuelle Verlegungsabschläge.
    Verlegung unter 24 Stunden sind immer Verbringungen, wenn der Patienz zurück - oder weiterverlegt wird. Wird der Patient aus Ihrem Haus entlassen, ändert sich am Prcedere ebenfalls nichts.
    Wir versuchen, Aufenthalte unter 24 Stunden möglichst zu vermeiden.Das verringert den Aufwand im Haus und die Gefahr, irgendwann einmal keine Patienten aus anderen Häusern zu bekommen. Oft übersteigt unsere Rechnung die Kosten aus KH A (Kardiologie), besonders wenn sich ein AMI nicht bestätigt.

    Mit frdl. Grüßen
    Mikka

    Hallo Herr Fuss,

    meiner Meinung nach handeln Sie korrekt. Das verbringende Krankenhaus kodiert die Leistung des Schlaflabors im Datensatz und bezahlt an Sie Ihre Rechnung. Eine andere Regelung kenne ich auch nicht.

    Einen fleißigen Nikolaus und
    schöne Grüße
    Mikka