Beiträge von Mikka

    Hallo Herr Versus !

    Warum fordern KK nicht auch mal bei Selbstentlassungen oder Entlassung gegen ärztlichen Rat , nach entsprechender Fallprüfung, anteilig oder ganz die Kosten von Versicherten zurück? Bisher ist mir so ein Fall noch nicht bekannt geworden.
    Wenn dem KH oder der KK dadurch Schaden entsteht, sollte so etwas durchaus praktiziert werden können, vorallem nach Wiederaufnahme mit derselben Erkrankung wie im Voraus-Fall.
    Darüber sollten sich aber mal die Kassen Gedanken machen. Wir haben doch wohl schon genug zu tun!

    Schönes Wochenende an alle!
    Mikka

    Hallo Forum,
    Alkohol ist ja nur ein Problem. Was geschieht mit
    Patienten, welche gegen ärztlichen Rat die Klinik verlassen?
    Auch hier ist die Gefahr der Fallzusammenlegung bei Wiederaufnahme sehr gross. Ebenfalls haben diese Patienten auch gegen Ihre\" Mitwirkungspflicht\"
    verstossen, trotz umfangreicher Aufklärungsgespräche durch die behandelnten Kliniker. Diesen Aufwand bekommt man ja auch nicht vergütet und wird dann noch durch Fallzusammenlegung benachteiligt.
    Hier müssten auch die Kassen stärker durchgreifen.
    Bei unseren lieben trinkenden Mitmenschen ist oft nichts finanziell zu holen und am Ende bezahlt nur alles wieder die Solidargemeinschaft.
    Wo ist hier eine Lösung zu finden?

    Viele Grüsse aus dem grauen, diesigen Bernau
    bei Berlin

    Mikka

    Hallo Herr Simon,
    der Frust unsererseits besteht darin , dass die KK die angeblich zuviel bezahlte Differenz zwischen unserer DRG und der , durch den MDK errechnete DRG, bereits zurückgebucht hat, obwohl die Prüfung unseres Widerspruchs noch nicht einmal eingeleitet wurde. Da unsere Widersprüche
    ja nicht mehr aufzufinden sind bei der Kasse, geht man also den direkten und für die KK schmerzlosen Weg.
    Ich musste mir am Freitag erst mal meinen Frust darüber von der Seele schreiben.
    Auch vielen Dank für Ihren Hinweis und ich werde mir auch noch mal den
    112 er vornehmen.
    Allen ein schönes Wochenende
    Mikka

    Hallo Liebe Mitstreiter,
    heute muss ich mich selbst mal mit einem Problem an Euch wenden.
    Gestern kahm von einer KK ein Schreiben und eine Liste mit Patientennahmen und Sie forderte , von diesen Fällen, fällige Kosten zurück. Nach Prüfung dieser Fälle ergab sich, dass diese anhängige Widersprüche zu MDK-Gutachten sind und wir noch keine Stellungnahme durch die KK bzw. MDK erhalten haben. Diese Stellungnahmen liegen z.Teil schon über 6 Monate zurück.
    Nach Rücksprache mit der KK erhielten wir die Antwort, dass diese Widersprüche nicht eingegangen wären bzw.der Kasse nicht vorliegen, wir das Geld ja schon erhalten haben!!!
    Ausserdem habe die Kasse umstrukturuiert und da kann ja mal was wegkommen!!! :devil:

    Ich emfinde dies als eine Frechheit durch die Kasse, haben aber heute nochmals die Stellungnahme zu den MDK-Gutachten zur Kasse geschickt.Gibt es Fristen, in denen die Kasse Stellungnahmen prüfen und reagieren muss?
    Wie sollte man sich in so einem Fall überhaupt verhalten, schliesslich benötigen wir das Geld der KK? Das wissen diese und nutzen das schamlos aus. Von der Mehrarbeit nicht zu sprechen! :boese:
    Vieleicht git es ähnlich gelagerte Fälle bzw Erfahrungsberichte.

    Viele Grüsse
    Mikka

    Hallo Claudi,
    die Dyspnoe und die US-Ödeme sprechen sehr für die kard. Dekompensation.
    Das VHF ist ein Befund (PCCL) durch EKG bei Aufnahme.Ursache für die Aufnahme war sicher die Dyspnoe und die Ödeme, deshalb
    HD: Dekompensation
    ND: VHF
    Weiterhin sollte die Hauptdiagnose nach Analyse des Falles festgelegt werden.
    Ich würde diese o.g. Kodierung nur drehen, wenn das VHF der Aufnahmegrung war.

    Mit frdl. Grüssen
    Mikka

    Hallo Herr Surfer,
    leider kann ich auch nur sporadisch helfen, da eine ICD-Nummer für das Brugada-Syndron (noch) nicht existiert, das Problem ist hier noch zu neu.
    Ich würde hier auch nur die I49.8 kodieren bei vorliegen der Erkrankung.
    Bei Verdacht habe ich leider schlechte Karten.
    Eventuell habe ich die Möglichkeit die Z51.1 - Palliativbehandlung und/oder Z86.7 - Krankheiten des Kreislaufsystems in der Eigenanamnese zu kodieren.Weiter ist möglich die ICD - Nr Z82 zu kodieren. Die Bewertung ist allerdings gering.
    Dazu kommen die OPS (EPU und/oder ICD-Impl.), welche den Fall entsprechens auch finanziell bewerten. Mehr wird es auf keinem Fall werden.
    Bei einer EPU ohne Auslösen der HRS bleibt hier, so glaube ich, keine grosse Möglichkeit.

    Mit freundlichen Grüssen
    Mikka

    Hallo Herr Grimm,
    ich sehe dieses Problem nicht unbedingt als Komplikation im Sinne der Definition. Somit würde ich auch in diesem Falle den akuten Myokardinfarkt kodieren. Zusätzlich würde ich die T88.8 kodieren.Ein Kode aus I97.. kommt nicht in Frage und wie soll ich den akuten Infarkt sonst erkennen in der Kodierung, wenn nicht mit der I21 odwer I22?
    Hier würden mich auch mal die Meinungen anderer Kodierer interessieren.
    Ansonsten ein schönes Wochenende ohne Nebel.
    Mikka

    Hallo Claudi
    Eine kard. Dekompensation ist nach meiner Meinung geschuldet durch die Herzinsuffizienz. In meiner Praxis habe ich diese Fälle sehr häufig durch Fachklinik Kardiologie/Herzchirurgie.
    Ich würde auch prüfen, inwieweit die Pleuraergüsse durch Diuretikagabe behandelt wurden, da diese bei einer Kompensation auch reichlich gegeben werden um den Pat.auszuschwemmen.
    Die KHK ist aber in diesem Fall nur Nebendiagnose, da diese durch geeignete Medikamente mitbehandelt wird.
    Viele Grüsse aus den noch sonnigen Bernau bei Berli!
    Mikka

    Sehr gehrter Hr. Hirschberg!
    Nach Ihren Worten ist der Pat. auf einer Chir. Station aufgenommen worden.Daraus schliesse Ich, dass der Pat. zu einer OP aufgenommen wurde und während der OP-Vorbereitung die Beschwerden äüsserte.
    Dann ist die APS auf jedemfall eine Nebendiagnose, welche mit der Z53 kombiniert wird als Grund für eine nicht durchgeführte OP.
    Andererseits ist auch die APS als ND zu behandeln, wenn der Pat bereits operiert ist und die HD eine beliebig andere ist.
    Hier greift die DKR nicht.
    Aus meiner Kardiol. Erfahrung kodiere ich eine APS nur, wenn nach Herzkath. Stenosen festgestellt wurden, wenn eine positive Ischämie vorliegt oder wenn der Patient über diese klagt, nitrosensibel sind, aber auch bei vorliegen vonhypertensiver Herzkrankheit.
    Hier liegt auch der Unterschied zur KHK. Eine KHK kann auch ohne vorliegen von relevanten Stenosen der Coronarien bestehen.

    Viele Grüsse und ein schönes WE
    Mikka

    Guten Morgen aus Bernau !
    Ich bin auch der Meinung, dass der Schrittmacher korrekt kodiert ist.
    Bei der Lagerung auf ITS bin ich der Meinung, dass laut OPS schon die ADM eine Lagerung darstellt und somit verschlüsselt werden kann. Spezialbetten von KCI usw. sind da natürlich zu kodieren und ist auch kein Thema entsprechend der OPS. Bei Dekubitus, schon als Prophylaxe, wird
    die ADM eingezogen und auch kodiert.Prophylaxe wird auf ITS auch durchgeführt, da man nie sagen kann, wie lange der Patient verbleibt.
    Oder irre ich mich hier???
    Grüße von Hier bei Sonnenschein!
    Mikka

    Sehr gehrte Mitstreiter!
    Heute möchte ich mich auch einmal mit einer Anfrage an das Forum wenden.
    Wir sind ein Herzzentrum im Land Brandenburg. Bei Prüfungen durch den MDK wurde in letzter Zeit sehr häufig bemängelt, dass bei Herzoperationen die Prozeduren 8-642 (temp. interne elektr. Stimulation -Sonden und Einschwemmkatheter-) und 8-390 (Lagerungsbehandlung)angegeben werden.
    Im Def.HB stehen diese Prozedurenkodes z.B F06 nicht und zählen m. Erachtens nicht zur OP-Prozedur.
    Jeder Pat. bekommt bei der OP die Elektroden gelegt(percutan zum Herz)aber nicht jeder Pat. ist Schrittmacherpflichtig. Wird er schrittmacherpflichtig und wird er angelegt, so wird auch die 8-642 kodiert, sonst nicht.
    Jeder Pat. wird nach erfolgter OP zur ITS übernommen. Dort belegt er -länger oder kurzzeitig ein ITS-Bett. Manchmal ein spezielles Bett, welches bei Langzeit-Patienten der ITS angefordert wird. Da ist die Kodierung der 8-390 korrekt. In jedem ITS-Bett liegt bei uns eine Anti-Dekubiusmatratze. Der MDK besteht auf seier Meinung, dass ein ITS-Bett auf der ITS kein Spezialbett ist und da jeder Patient eine ADM bekommt ist die Lagerungsbeh. auch nicht zu kodieren.
    Wie sollte man sich verhalten, da diese Prozeduren auch im Grouping der OP-Proz. Untergeordnet werden und am Ende \"untergehen\".
    Vieleicht gibt es ähnliche Erfahrungen und ich bin für jede Verhaltensregel dankbar.
    Also erst mal Danke für Eure Meinung!

    Grüsse von Hier von Mikka