Beiträge von cjacobs

    Vielen Dank! :bounce:

    Obwohl Sie nunmal auf der ganz dunklen Seite der Macht arbeiten, sind Sie eine echte Bereicherung für dieses Brett.
    Sie riskieren :boom: mit derart :uhr: zeitnahen und noch dazu Kompetenz ausstrahlenden Aussagen natürlich, in Zukunft mit mehr derartigen Fragen bombardiert zu werden. Bitte teilen Sie mir mit, wenn ich unverschämt werde. :rotate:

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    Guten Morgen,

    ist folgende Aussage so korrekt?

    "Bei DRG-Früheinstieg 2003 entfallen die bisherigen vor- und nachstationären Erlöse komplett"

    Oder werden die derzeitigen, besser die in 2002 erzielten solchen Erlöse im Nicht-FP-Bereich irgendwie für die Budget- und damit Basisfallwertkalkulation herangezogen?

    Hier interessiert mich besonders die Einschätzung unserer geschätzten Kassenmitarbeiter im Board. Herr Ebert?

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    Hallo Herr Merguet

    <Sie schreiben>
    plus anästhesist oder erfahrenem arzt
    </ende merguet>

    Was für ein schöner sprachlicher Lapsus ist Ihnen da passiert... Wäre ich :chirurg:, würde ich mich :)) hämisch :)) darüber hermachen. So ;) ich nur ein bisschen.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    [ Dieser Beitrag wurde von cjacobs am 08.11.2001 editiert. ]

    hallo,

    <gposchmann> ...die Rechtssprechung ist eindeutig: wer eine TIA heimschickt, die sich zu einem persistierenden neurologischen Defizit entwickelt, wird von jedem Richter in Deutschland wegen Fahrlässigkeit verknackt
    </gposchmann>

    Wo steht, dass deshalb KK/MDK nicht behaupten dürfen, man habe diesen Fall dennoch ambulant behandeln können?
    Sie dürfen die TIA ja behalten, und sei es aus rein forensischen Gründen - ob dies allerdings so vergütet wird, wie Sie sich das vorstellen steht auf einem anderen Blatt.
    Und was heißt: Nicht heimschicken? Bis zum näxten Tag behalten, drei Tage behalten oder das klassische 10-Tage-Innere-All-Inclusive-Package (CCT, Karottenduplex, Echo, vielleicht TEE, 2 LangzeitEKGs und was sich eben noch so ergibt ... natürlich all das zwingend unter vollstationären Bedingungen)?
    Zumindest das letztere dürfte m.E. nicht 100%ig höchstrichterlich abgedeckt sein, und ich vermute mal, ihre TIA-Fehlbelegungsanfragen drehen sich nicht um stationäre Aufenthalte von drei Tagen. Oder?

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    ?( Unterschiedliche Sachbearbeiter bei der Kasse für die beiden Abteilungen?
    In Kombination mit Prämien für erfolgreiche Fehlbelegungsklagen im eigenen Sachgebiet?
    ?(
    Bin ich paranoid, oder ist die Welt manchmal wirklich so simpel?

    Ausserdem käme natürlich noch in Frage:
    - Nach KK-Meinung liegt der Apoplex ZU LANG.
    - Nach KK-Meinung sollte die Diagnostik nach TIA GAR NICHT STATIONÄR sondern ambulant durchgeführt werden (wo?).

    Gruß
    Christian Jacobs

    Guten Morgen,

    <wechsung schreibt>
    die Blutung kann natürlich bei Einweisung schon bestanden haben und man hat es erst später gemerkt [...]
    In diesem Fall ist es noch wahrscheinlich, daß die Blutung tatsächlich schon bestand, dann ist sie natürlich die Hauptdiagnose
    </wechsung>

    Ich verstand sie so, dass die Symptomatik bei Aufnahme aber garnix in Richtung ICB hergab und die Therapie in der ersten Woche bezüglich der LeberCi erfolgte?
    Dann wäre mir als MDK ihre Interpretation &quot;war schon bei Aufnahme da, also HD&quot; deutlich zu kreativ. Keine Angst vor Fehler-DRGs!

    <wechsung>
    Aber es passiert ja doch öfter, daß eine Nebendiagnose operativ versorgt werden muß, obwohl die eigentliche Behandlung konservativ ist.
    Steht bei für die HD dagegen auch eine operative Prozedur, kann man bis ultimo operieren - kein Grouper stört sich mehr daran.
    </wechsung>

    Wenn es ein Fall ist, bei dem während des stat Aufenthaltes zur konservativen Therapie eine akute, operationspflichtige Zweiterkrankung oder Komplikation auftritt, dann ist es eben eine Fehler-DRG.
    Besteht eine Zweiterkrankung, die man elektiv operieren kann (Hernie zB), sollte man sich genau überlegen, was man tut. Hier würde eine hoch dotierte Fehler-DRG möglicherweise nicht von den KK akzeptiert. Das Motto &quot;Wo sie schon mal da sind, machen wir den TÜV gleich mit&quot; wird in Zukunft den Prozess der stationären Therapie nur suboptimal steuern können.
    Ob sie wirklich :chirurg: :chirurg: :chirurg: :chirurg: &quot;bis ultimo operieren&quot; :chirurg: :chirurg: :chirurg: :chirurg: :chirurg: :chirurg: können, entscheidet auch Ihre Kostenseite, nicht die Tatsache, ob der Grouper das akzeptiert.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    Guten Morgen Groupies,

    <chirschberg>
    ?? Bitte mehr Details.
    </chirschberg>
    <admin>
    ich schließe mich Herrn Hirschberg an. &quot;Rückgängigmachung der Hauptdiagnose-Definition&quot; gäbe von mir eine Beschwerde beim Bund der Steuerzahler.
    </admin>

    Mehr Details gibts nicht. Buschgetrommel meint eben nur :kong: Buschgetrommel :kong:.
    Selbiges stammt vom letzten Treffen der PG Medizincontroller Hessen, vielleicht, nein sicher erinnert sich Herr Selter besser daran.
    Ich war so entsetzt von dem Gedanken, auf meinen Schulungen demnäxt die mühsam verklickerte Hauptdiagnosenneudefinition :boom: zurücknehmen zu müssen und mich zum kompletten Vollidioten zu stempeln lassen zu müssen, dass sich mir nicht dauerhaft eingeprägt hat, von wem das ursprünglich kam. Es war jedenfalls einer unserer Großkopferten.

    Gruß
    Christian Jacobs

    Hallo Frau Wechsung,

    <Sie schreiben>
    Wie kann man der Fehler-DRG entkommen, die unweigerlich entsteht, wenn eine operative Prozedur bei einer Nebendiagnose/Komplikation erfolgte, [aber die Hauptdiagnose] [...] konservativ behandelt wurde?
    <Ende Zitat Wechsung>

    Antwort A: Überhaupt nicht. Die Fehler-DRG 901Z ist genau dafür da, damit solche Fälle vergütet werden können (und das in AR-DRG mit CW 3,96 sogar einigermaßen ordentlich). Sie müssen nur aufpassen, dass Fehler-DRGs auch nur in genau diesen Fällen ermittelt werden, denn eine Quote von 5% oder so glaubt Ihnen niemand.

    Antwort B: Die minder gelungene Neudefinition der Hauptdiagnose wird rückgängig gemacht, man hört zwar Buschtrommeln :kong: :kong: aus dieser Richtung, aber ob das wirklich passiert, ist fraglich. Dann nehmen Sie (ressourcenorientiert) die intracranielle Blutung als HD und haben kein Problem mit der Prozedur. Aber: Nach Kodierrichtlinien dürfen Sie das derzeit nicht.

    Freundlichen Gruß

    Christian Jacobs

    Guten Morgen,

    <gposchmann>
    Midazolam ist kein Anästhetikum, daher ist 8-900 m.E. für den Einsatz von Dormicum nicht vorgesehen. Aus meiner Sicht trifft es zu für die Propofol-Gabe bei endoskopischen Eingriffen.
    </gposchmann>

    da würde Ihnen Paracelsus aber widersprechen wollen (&quot;Alle Dinge sind Gift und nichts ist ohne Gift, allein die Dosis
    macht‘s, dass ein Ding kein Gift ist&quot;).

    M.E. ist die Wirkung beider Substanzen so stark dosisabhängig, dass mit beiden sowohl eine leichte Sedierung, als auch ein absolut intensivüberwachungs- und/oder beatmungspflichtiger Zustand erreicht werden kann.
    Mit der Entscheidung für eine der beiden Substanzen sollte keine unterschiedliche Kodierung der Maßnahme verbunden sein. Das ist niemandem mehr vermittelbar. Entweder oder.
    Auch Propofol wird ja durchaus zur Sedierung ohne Anwesenheit von Gasmännern eingesetzt.

    Mit freundlichen Grüßen

    Christian Jacobs

    [ Dieser Beitrag wurde von cjacobs am 05.11.2001 editiert. ]

    [ Dieser Beitrag wurde von cjacobs am 05.11.2001 editiert. ]

    Guten Morgen,

    <haarbeck>
    Welche Erfahrungen haben andere SMS-Krankenhäuser mit Clinicom, Care Center, Diacos und dem DRG-Arbeitsplatz gemacht?
    </haarbeck>

    Mit dem DRG-Arbeitsplatz leider keine guten. Vor allem in HNO und Geburtshilfe haufenweise fälschlicherweise ermittelte Fehler-DRGs (HNO bis 20%!), ausserdem fehlende Exportmöglichkeit der erstellten Listen in Excel etc.
    (Nach)bearbeitung einzelner Fälle erfordert fünf bis sieben Klicks, bis eine Diagnose geändert oder hinzugefügt werden kann.
    Das Prinzip des DRG Arbeitsplatzes gefäält mir eigentlich gut, aber die Umsetzung steckt m.E. noch tief im Beta-Stadium.

    Freundliche Grüße

    Christian Jacobs

    Hallo NG,

    <hab st elisabeth>
    Ich kenne zumindestens einige Häuser, in denen man noch auf die Einführung eines KIS wartet,diese werden sich hüten, teilzunehmen.
    </hab st elisabeth>

    Anscheinend nicht alle ...

    <kkipf> <!-- in Quick `n dirty-->
    ad 1: 2003
    ad 2: nein (noch kein KIS, eigene Daten valide?, Vorteil?)
    </kkipf>


    Respekt :kong: Ohne KIS sicher ein Brett.

    Gruß
    Christian Jacobs