Beiträge von N-Holle

    I) Hallo zusammen!!!
    Da wir bereits Mitte letzten Jahres in die DRG`s eingestiegen sind, werden wir schon seit Monaten mit diesen "Anfragen" besagter Kasse zugepflastert. Laut telephonischer Auskunft der Sachbearbeiter kommen solche Anfragen immer im Auftrag des SMD, die aber persönlich nicht zu sprechen sind. Ein persönl. Gespräch Geschätsführung / Abteilungsleiter fand statt. Wir gehen bei uns im Haus jetzt so vor, dass wir alle Assi`s und OÄ anhalten, in den Entlassungsberichten auf die verschlüsselten schweregrad-relevanten ( bei uns im System "grün" markierten) Nebendiagnosen einzugehen ( in puncto diagnost., therapeutischer u./o. pflegerischer Aufwand ) um im Falle der Anfragen nur eine Kopie des E-Briefes an den SMD schicken zu müssen. Klappt natürlich -Dank Arbeitsüberlastung-nur begrenzt. In solchen Fällen: med. Begründung gezielt für cw-relevant ND anfertigen ( für die anderen ND sparen die sich auch das Porto) - es geht schließlich "nur" ums Geld!!!

    Gruß N-Holle
    und: Weitermachen!:dance1:

    :no: Guten Morgen WStark & Co.,
    unsere Schlaflabormediziner und ich sehen das anders. Die Erst-aufnahme erfolgt zur Diagnose einer potentiellen G47.3 und ist - sofern sie sich bestätigt- auch Hauptdiagnose. Grund für eine nur in diesem Fall erfolgende weiter therapeutische Aufnahme ist ausschließlich die Versorgung mit und Anpassung des med. Gerätes und folgt somit der DKR für Hauptdiagnosen. Desweiteren ist nach Auskunft des Schlaflabor-Teams der Aufwand wesentlich höher, was eine höher kalkuliert DRG rechtfertigt. - Eigene Kodierregeln für das Schlaflabor wären hilfreich!

    Gruß NH

    :sleep: Guten Morgen,
    hat jemand schon MDK- Urteile in puncto Schlaflabor parat? Erstabrechnung bei Diagnose G478.3 = DRG E63Z ( cw =0,16). Bei Aufnahme zur CPAP - Anpassung ist die Hauptdiagnose Z46.9 = DRG Z64B (cw=0,595 nach Abschlag für Unterschreitung der UGVD cw = 0,311), die die Kassen natürlich nicht bezahlen wollen. Diese Fälle liegen "auf EIS" und werden, da angeblich falsch kodiert, nicht oder nur teilweise bezahlt.
    Gruß N. Holle