Beiträge von engels

    Liebes Forum,

    wie sollte folgender Fall verschlüsselt werden?

    Patient erhält Zugschraube und 1/3 Rohrplatte zur Osteosynthese einer Aussenknöchelfraktur. Wunde infiziert sich nach wenigen Tagen. Es folgt die Wiederaufnahme zur vorzeitigen Entfernung des OS-Materials. Was wäre die HD beim zweiten Aufenthalt?
    HD: Fraktur und ND: T-Kode und Z.47.0 oder
    HD: T-Kode und ND: Fraktur und Z47.0?

    Herzlichen Dank
    Engels

    Guten Morgen MadDok

    Reoperationen sollten nur dann verschlüsselt werden, wenn sie in einem inhaltlichen und zeitlichen Zusammenhang mit einer zuvor durchgeführten Prozedur stehen. Bsp. sind hier die postoperativen Komplikationen, die einen erneuten Eingriff bedürfen.
    Zu beachten ist hierbei, dass der OPS für bestimmte Reoperationen eigene Kodes bereithält (speziell in der Herz- und Nierenchirurgie).

    Auf Ihr Beispiel bezogen ist die Verschlüsselung einer Reoperation falsch. Sollten Verwachsungen dem Operateur das Leben schwer machen so sollte der Kode K 66 (peritoneale Adhäsionen) zusätzlich kodiert werden.
    Inwiefern die zusätzliche Kodierung einer Adhäsion Auswirkung auf die Vergütung haben wird, kann Ihnen zum jetzigen Zeitpunkt keiner sagen (die Gründe sollten bekannt sein); jedoch können Sie Ihren Fall selbst gruppieren indem Sie einen Grouper zu Rate ziehen (http://drg.uni-muenster.de/).

    MfG
    Engels
    Medizincontrolling
    Universitätsklinikum Münster

    Hallo Herr Jacobs

    dennoch: Sie tuen gut daran die Z87.8 als Nebendiagnose zu verschlüsseln. Auch wenn dieser Kode kein Splittkriterium darstellt, so beschreibt er doch zumindestens eine Erkrankung, die einen stationären Aufenthalt voraussetzt, da eine MH schon mal intensivpflichtig werden kann. Darüber hinaus liefern Sie die Begründung, warum Sie eine auch ambulant durchzuführende OP stationär aufgenommen haben (der MDK wird sicherlich nachfragen).
    Desweitern beschreibt die Z87.8 zusätzliche Komorbiditäten und gibt Auskunft über Ihr Patientenklientel.

    Viele Grüsse

    Engels
    Med. Controlling Münster

    Noch ein kurzer Zusatz:

    mit der Angabe T88.3 unterstelle ich eine akute MH und verursache eine Höherbewertung der eigentlichen Erkrankung (natürlich wissen Sie, dass T88.3 eine schweregradsteigernde Diagnose ist). Wie bitte unterscheiden Sie dann eine tatsächlich vorliegende MH von einer anamnestisch bekannten MH.
    ICD- und OPS-Kodes sind keine Einzelleistungsnachweise und ein relatives Kostengewicht hat auch nicht den Anspruch den tatsächlichen Leistungsaufwand (Ressourcenverbrauch) geltlich aufzuwiegen.

    Gruss

    Engels

    Noch ein kurzer Zusatz:

    mit der Angabe T88.3 unterstelle ich eine akute MH und verursache eine Höherbewertung der eigentlichen Erkrankung (natürlich wissen Sie, dass T88.3 eine schweregradsteigernde Diagnose ist). Wie bitte unterscheiden Sie dann eine tatsächlich vorliegende MH von einer anamnestisch bekannten MH.
    ICD- und OPS-Kodes sind keine Einzelleistungsnachweise und ein relatives Kostengewicht hat auch nicht den Anspruch den tatsächlichen Leistungsaufwand (Ressourcenverbrauch) geltlich aufzuwiegen.

    Gruss

    Engels

    Hallo Herr Jacobs

    in der Tat halte ich den ICD-Kode Z87.8 als (alleinigen) Nebendiagnose für die bessere Lösung.
    Natürlich sind bei vielen Patienten andere Krankheiten oder Zustände in der Eigenanamnese bekannt, jedoch verbrauchen sie in der Regel keine diagnostischen, pflegerischen oder therapeutischen Ressourcen. Also sind sie auch nicht zu dokumentieren ! Im o.g. Fall besteht jedoch ein therapeutischer Aufwand und somit ist dies entsprechend über Z87.8 abzubilden.

    Gruss

    Engels
    Med. Controlling UKM Münster

    Die maligne Hyperthermie ist als Nebendiagnose mit dem Kode Z87.8 (Sonstige näher bezeichnete Krankheiten oder Zustände in der Eigenanamnese - Zustände, klassifizierbar unter S00-T98)zu verschlüsseln.
    Fehlerhaft wäre die Verschlüsselung mit T 88.3, da dieser Kode eine akut bestehende maligne Hyperthermie voraussetzt.

    Gruss
    Dr. Engels
    Med. Controlling UKM Münster

    Guten morgen

    Patienten der Diagnose G47.3 Schlafapnoesyndrom (SAS) werden meist einer standardisierten Diagnostik und Therapie zugeführt. Wie jeder ICD-Kode so beinhaltet auch der Kode G47.3 bereits den möglichen diagnostischen und therapeutischen Aufwand.

    Die von Ihnen in Erwägung gezogene Möglichkeit die schlafmedizinischen Leistungen durch eine entsprechende Verschlüsselung auf Prozedurenebene besser zu dokumentieren, nicht korrekt und nicht notwendig. Der OPS-Katalog ist kein Einzelleistungsnachweis, sondern hat die Aufgabe zwischen aufwendigen und nicht aufwendigen Patienten zu unterscheiden.

    Halten Sie eine Differenzierung unterschiedlicher Patientenpopulationen mit einem SAS auf Basis der von Ihnen vorgeschlagenen Prozeduren für möglich ? (z.B.: DRG X: SAS mit Prozeduren 8-700x; 8-706, 8-718.0 und DRG Y: SAS ohne Prozedur).

    Folgende zwei Prozeduren bieten sich zur Beschreibung der erbrachten Leistung bei SAS-Patienten an:

    1-790 Kardiorespiratorische Polysomnographie bzw.

    1-791 Kardiorespiratorische Polygraphie

    Tendenziell lässt sich über die Kodierung dieser Diagnosen zwischen dem Aufenthalt zur Primärdiagnostik und einer Kontrolluntersuchung unterscheiden.
    Die vorgeschlagenen Prozedurenkodes (8-700x; 8-706, 8-718.0) beschreiben intensivmedizinische Leistungen und sollten nicht in anderen Bereichen missbraucht werden. Im DKR 1001a heißt es: „Wenn bei Erwachsenen und Kindern eine Störung wie Schlafapnoe mit CPAP behandelt wird, sind die Anwendung von CPAP sowie die Beatmungsdauer nicht zu verschlüsseln.“


    R. Engels
    Med. Controlling
    Uni Münster

    Eine nicht DRG-spezifische Frage an die Gynäkologen im DRG-Forum:

    Uns werden zeitgleiche HE mit Inkontinenz-OP von den Krankenkassen nicht entsprechend bezahlt (ohne Sonderentgeld). Als Beispiel: Bei Abdominale HE mit Burch-OP wird lediglich die Abd.HE mit Fallpauschale vergütet.
    Frage: Ist dieses Problem auch in anderen Häusern bekannt, wie wird damit umgegangen? Hat jemand Erfahrungen mit dem Rechtsweg.

    Gruß

    Dr. Engels
    Chirurgie-Assistent
    St. Marien-KH Borken