Gibt es eine eindeutige Regelung, ob bei einer
teilstationären Chemotherapie die DRG´s mit einem
Belegungstag (z. B. R65Z) oder hausindividuelle,
mit den Kassen vereinbarte Entgelte abzurechnen
sind?
Beiträge von F_Milski
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Da auch nach der Bewertung von Überliegern 2003/2004
(unfertigen Leistungen) gefragt wurde, hier mein
Beitrag dazu:Wir bewerten unsere Überlieger (Aufnahme
im alten - Entlassung im neuen Jahr) wie
folgt:1) Festlegung der abzurechnenden DRG
2) Fallkostenkalkulation 2002 + Zuschlag für
Kostensteigerung 2003
3) Gesamtkosten minus Kosten für OP/Anästhesie
4) Zuordnung der OP/Anästhesie-Kosten je nach
OP-Datum in das alte oder neue Jahr
5) Verbleibende Kosten dividiert durch Ver-
weildauer (fiktiver Tagessatz)
6) Aufteilung der fiktiven Tagessätze nach
altem und neuem JahrFalls keine Fallkosten kalkuliert sind, können
auch die Durchschnittskosten des InEK angesetzt
werden. Allerdings ist hier ggf. ein Gewinnabschlag
vorzunehmen.Mich würde natürlich auch die Vorgehensweise in
anderen Häusern interessieren.MfG Falko Milski
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Hallo Herr Weber,
da die KFPV 2004 in § 9 vorschreibt, dass
"die für das Jahr 2002 vereinbarten teil-
stationären Entgelte"abzurechnen sind (solange noch kein Abschluss
für das Jahr 2004 vorliegt), können dies
m. E. nur der jeweilige teilstationäre Abteilungs-
und Basispflegesatz sein.Eine andere Regelung (z. B. Gesamtpauschale)
müsste mit den Kassen vereinbart werden.Viele Grüße aus Schwerin
Falko Milski