Beiträge von ElisabethKosche

    Hallo Herr Selter,

    da muss ich doch jetzt noch mal nachfragen.

    Im Juni 2005 haben Sie zu einer ähnlichen Frage geantwortet:

    "Gemeinsame Betrachtung kann nur bedeuten, dass ein Fall vorliegt, der mit dem Aufnahmedatum des 1. und dem Entlassdatum des 2. Falles endet. Die Anwendung der HD-Regel bedeutet dann, dass die Diagnose als HD zu nennen ist, die die Aufnahme primär verursacht hat (nach Analyse)."

    Im damaligen Beispiel ging es um zuerst N39.0 und im zweiten Fall um Sepsis. Sie entschieden für N39.0.
    So habe ich das bis jetzt auch immer verstanden: was bei der ersten Aufnahme zeitlich noch nicht vorlag, kann für den Gesamtfall nicht Hauptdiagnose werden.

    Wie ist aus der Formulierung "zusammen betrachten" zu entnehmen, ob die Chronologie der Erkrankungen / Symptome noch eine Rolle spielt oder nicht?

    Freundliche Grüße

    Elisabeth Kosche

    Danke, Herr Selter,

    das ist ja bei Beispiel 3 in den DKR ganz plausibel, denn der hier als erstes angegebene OPS hat keine Aussage darüber, wie der Zugang ist, und im zugehörigen Kapitel steht als Hinweis auch extra, dass der Zugang gesondert zu kodieren ist.

    Aber in unserem Fall enthält der Text zu 5-808.82 Triple-Arthrodese des unteren Sprunggelenks bereits in der Kapitelüberschrift die Aussage "offen chirurgische Arthrodese". Es trifft also die Aussage "sollte diese Unterscheidung fehlen ..." hier nicht zu.
    Es gibt auch keinen eigenen Zugangskode wie z.B. bei Wirbelsäulen-OP's. Es bliebe mir dann nur die arthroskopische Endoskopie 1-697.9 - meinen Sie das?

    Freundliche Grüße,

    Elisabeth Kosche

    Hallo liebe Mitdenker,

    ich muss die Frage noch mal aufgreifen - habe jetzt eine Triple-Arthrodese des USG auch arthroskopisch (die Entknorpelung) und Anlage eines Ilizarov-Apparates (=Ringfixateur). Ich habe es noch mit 5-812.0m für die Entknorpelung versucht, aber der Unterschied der Vergütung ist natürlich riesig.
    Gibt es noch andere Möglichkeiten?

    Freundliche Grüße

    E. Kosche

    Danke, AnneDD,
    für die Kodier-Ideen.
    5-789.bk würde ich nicht nehmen, da nirgends davon gesprochen wird, wegen einer Frakturgefährung diese Osteosynthese vorzunehmen. Ich habe mich mit den Ärzten nochmal darüber unterhalten, und sie meinen, es wäre ein neues empfohlenes Arthrodese-Verfahren, bei durch Arthrose bereits entknorpelten Gelenkflächen einfach nur noch die Osteosynthese durchzuführen. Nun ist es ja tatsächlich weder offen chirurgisch noch arthroskopisch durchgeführt worden, aber ich denke, der Kode 5-809.4k und 5-809.4m entspricht dem weitgehend (bezüglich "perkutan" - lediglich "temporär" stimmt nicht). Die Schraube, mit der der Talus befestigt wurde, ist einer der Verriegelungsbolzen der Verriegelungsschraube gewesen und so m.E. nicht zusätzlich kodierbar.

    Freundliche Grüße aus der Lausitz

    Elisabeth

    Liebe Mitdenker,

    bei einem Polytrauma-Patienten liegt eine trimalleoläre mehrfragmentäre Fraktur, eine Talusfraktur, eine vorbestehende schwere obere und untere Sprunggelenksarthrose und Pes equinovarus sowie Osteoporose vor. Unsere Operateure haben einen Verriegelungsnagel von der Fußsohle her in die Tibia eingebracht, vom Kalkaneus bis in die proximale Tibia reichend. Verriegelt wurde proximal mit einer Schraube und distal mit 2 Bolzen durch den Kalkaneus von der Ferse her und einer Schraube von medial (in den Talus?). Es fand nicht die typische offene Arthrodese statt, wenngleich die Absicht einer Arthrodese dahinter steht.
    Was kodiert man? Der Arzt hat 5-790.4x kodiert. Gibt es dazu Alternativen? Ich würde wenigstens 5-790.4n nehmen - für die Arthrodese finde ich nichts.

    Freundliche Grüße aus dem regennassen Hoyerswerda

    Elisabeth Kosche

    Hallo medcofm05,

    unser MDK-Arzt lässt auch nicht beide Kodes nebeneinander gelten, ohne jedoch mit dem Alphabetischen Verzeichnis zu argumentieren. Er sagt, dass bei Infektion des Nahtbereichs die Dehiszenz nur eine Folge oder ein Symptom der Infektion ist und daher nur T81.4 zu kodieren sei. Vielleicht muss deshalb auch kein Exklusivum im Systematischen Verzeichnis stehen, wenn das alles so logisch ist?

    Freundliche Grüße, Elisabeth Kosche