Vielen Dank für die Hinweise, ich vertrete ebenfalls die Auffassung, dass es eigentlich 4 Tage Abschlag sein müssten. Aber wie kommen dann sowohl die KK in ihren Abrechnungserläuterungen als auch das BMG in der Übersicht der Rechenwege zu einem Ergebnis von 5 Tagen??? Der Text der Verordnung ist doch eindeutig und wieso sollte ich den Tag der UGVD (hier der 10. Tag) mitrechnen, wenn der 9. Tag der erste Tag mit Abschlag ist??
Schönen Gruß
D. Burmeister