Beiträge von Reeka

    Hallo monsterc,

    entschuldigen Sie, ja ich meinte Sie.

    Wenn eine Sepsis vorliegt, wie Sie sagen, warum wollen Sie dann unbedingt die Pneumonie als HD kodieren. Ich stehe hier auf dem Schlauch. Die DKR sind doch eindeutig: Wenn R65 infektiöser Genese, dann Sepsis + R65.-! und nicht irgendeine Erkrankung + R65.-!. Wann SIRS vorliegt sagt uns das DIMDI. Siehe hierzu auch den Beitrag von Elsa und ältere Beiträge zum Thema Sepsis.

    Hallo,

    ich verstehe da etwas nicht:

    Selbstverständlich liegt hier SIRS infektiöser Genese, also Sepsis vor.

    und:


    Die aus meiner Sicht richtige Kodierung für die von Ihnen beschriebene Konstellation ist :
    HD J15.5 Pneumonie durch E.coli
    ND R65.1!


    und:


    Dimdi:"Für das Vorliegen eines SIRS infektiöser Genese ohne Organkomplikation(en) müssen folgende

    Faktoren erfüllt sein:



    Abnahme von mindestens 2 Blutkulturen (jeweils aerobes und anaerobes Pärchen)1" 
    Und Ihre Aussage: "Dennoch sind zwei Kriterien erfüllt, zudem gibt es einen Keimnachweis aus dem Trachealsekret."


    Ich bitte um Entschuldigung, klären Sie mich doch bitte auf.?(

    MFG Reeka

    Hallo papiertieger,

    der MDK wollte den Kode für ein Wunddebridement gestrichen wissen, sicherlich zurecht. Die Ligaturen waren nicht kodiert und so rutschte der Fall in die X60Z.

    Jemand war nun der Meinung, die Ligaturen könnten so nicht abgebildet werden, da sie zur normalen Wundbehandlung gehörten. Ich wollte mich nur noch mal vergewissern, bevor ich den Widerspruch schreibe, weil jetzt gibt es mehr als vorher.

    Haben Sie vielen Dank.

    Sehr geehrtes Forum,

    wie würden Sie folgendes kodieren?

    Diagnose: Narkose:Dr.xxx stand by Lokal ca. 20ml 1 % Xylocitin
    Breit klaffende lappenbildende Platz/ Risswunde am Kopf parieto-temporal re. mit massiver Blutung bei Marcumar-Dauer-therapie. Tag d. Operation: 3.11.2007
    Dauer d. Operation: ca. 40 Min
    Operation: Chirurg. Wundversorgung, Redondrainage.
    Bemerkungen:

    Rückenlagerung des Pat. mit nach li. Lagerung des Kopfes. Aus der Wunde ist eine heftige arterielle Blutung auffällig. Die nach der Entfernung des in der Ambulanz angelegten Kompresionsverbandes eine üppige Schüttung zeigt. Die Haare im wundumgebenden Gebiet werden rasiert. Nun erkennt man die ca. 12cm lange lappenförmige Wunde parieto-temporal nach re. verlaufend, die Wunde erreicht partiell das knöcherne Schädeldach. Sie ist lappenförmig wie bei einer Skalpierung mit der Lappenbasis nach parieto-frontal. Die Wundränder werden mit Xylonest-Lösung infiltriert. Das OP-Gebiet steril abgewaschen und abgedeckt. Anheben des Lappen, die arterielle Blutung lässt sich nun mit einer Klemme fassen und ligieren. Eine üppige venöse Blutung aus einem kräftigen Venenstumpf kann ebenfalls mittels Ligatur gestillt werden. Die Wundinspektion zeigt nun die Zerreißung der Kopfhaut teilweise die Galea mit verletzend. Nach parietal ist der Schädelknochen komplett freiliegend, eine Stufe lässt sich in diesem Bereich nicht palpieren. Es folgt eine Wundspülung, kleinere arterielle Blutungen aus der Galea werden mittels Umstechungen versorgt, Kleine Wundrandblutungen werden mittels bipolarer Koagulation gestillt. Auf diese Weise wird bei zwischenzeitlich wiederum suffizienten Kreislaufparametern eine akzeptable Bluttrockenheit im Wundgebiet erreicht. Auf eine Wundausschneidung wird nun bewusst verzichtet. Eine ausgiebige Spülung des Wundgebietes erfolgt. Eine Redondrainage wird nach re. temporal ausgestochen und mit einer Naht fixiert. Die Drainage wird unter dem Hautlappen und der teilweise rupturierten Galea platziert. Es folgt die Hautnaht mittels adaptierender Einzelknopfnähte.

    vielen Dank für Ihre Mühe.

    mfg Reeka

    Hallo,

    Zitat


    Original von styprek:
    Zugegebenermaßen ist das aufwändiger. (...) Wahrscheinlich ist aber eine ausführliche Kodierung eine Domäne und tägliches Brot der Geriatrie.

    8o

    Abschließend: Wir kodieren zusätzlich, wie jetzt bereits mehrfach erwähnt!
    Beispielsweise kann es vorkommen, dass ein Pat. im Bereich Nahrungsaufnahme Defizite aufweist, ohne gleich beaufsichtigt werden zu müssen, der Pat. einer Hilfestellung bei den Ausscheidungen bedarf, ohne gleich inkontinent zu sein... .

    Und ich wage zu behaupten: auch nicht geriatrische Einrichtungen sind in der Lage ausführlich zu kodieren. Mitnichten ist das eine \"Domäne der Geriatrie\".


    @ Herr Horndasch,

    Zitat


    Noch !

    Auch hier wird das System \"lernen\".

    Da haben Sie natürlich recht. Ist sicher nur eine Frage der Zeit. Dieses System beabsichtigt nicht die Unterscheidung auch nach pflegerischen Kriterien, was ich langfristig für gefährlich halte.

    Hallo Herr Styprek,

    ich sagte ja, das R54 unspezifisch ist. Sie können einen Pflegefall aber mit den von Ihnen genannten \"spezifischen Fähigkeitsstörungen\" auch nur sehr unzureichend abbilden. R54 geben wir deshalb zusätzlich bei Hilfebedarf bei allen Verrichtungen an. Nebenbei ist die R54 bewertet und viele anderen \"Symptomkodes\"nicht.

    Schönen guten Tag Herr Schaffert,

    das soll dann tatsächlich heißen, dass die KK keine Möglichkeit haben soll, ein Gutachten anzuzweifeln, kein erneutes Gutachten? Das heißt dann ja, dass der KK nur der Klageweg bleibt. Oder darf sie das dann auch nicht, weil ja ein \"fundiertes\" Gutachten vorliegt?

    Das Verfahren ist ja im Detail nicht geregelt. Auch nicht, ob ein KH einen Anspruch auf ein Widerspruchsverfahren hat. Schließlich liegt ein Gutachten vor und basta. Ob die Sozialgerichte auf eine solche Fülle von Klagen eingerichtet sind, wage ich zu bezweifeln.

    Nach wie vor bin ich der Meinung, dass nicht mit zweierlei Maß gemessen werden darf. Auch bin ich nicht der Meinung, dass die Nitarbeiter aller KKen ab sofort ihr Hirn bei der Arbeit auszuschalten haben.

    Sich ständig an den Negativbeispielen hochzuziehen, die es wohl auf allen drei Seiten gibt, macht keinen Sinn. Wenn zum Beispiel in einem Gutachten steht, ein Harnwegsinfekt wäre behandelt worden und in der Zusammenfassung dann steht, das ein Harnwegsinfekt nicht vorgelegen habe, erwarte ich auch von KK-Mitarbeitern, dass sie lesen können. Wenn mir dann von deren Seite aber mitgeteilt wird, dass das Gutachten eindeutig ist und sie sich danach zu richten haben, bekomme ich einen dicken Hals und schreibe einen Widerspruch. Meist sind meine Gegenspieler aber durchaus verständige und medizinisch nicht ganz unbewanderte Kollegen, die sich dann von dem wie Sie meinen verplichtenden Proceder lösen können. Wie sollte ich der KK das Recht absprechen auch einmal zu zweifeln und in Widerspruch zu gehen?