Wer es eilig :kangoo: haben sollte, findet auf unserer Homepage eine Download-Möglichkeit, jetzt auch mit einem Tool zur Fallzusammenführung .
MfG
M. Kirste
Wer es eilig :kangoo: haben sollte, findet auf unserer Homepage eine Download-Möglichkeit, jetzt auch mit einem Tool zur Fallzusammenführung .
MfG
M. Kirste
SgH Oeschger,
790 DRGs sind über den Fallpauschalen-Katalog abrechenbar, insgesamt gibt es aber 802 DRGs in den G-DRG 2003/2004 (für 12 DRGs sind also individuell Vereinbarungen zu treffen, siehe Anlage 3 des Referentenentwurfs).
MfG
M. Kirste
SgH Sander,
Ihr Beitrag erweckt den Eindruck, als wenn sich InEK und Grouper-Hersteller verschworen hätten, Ihnen die nötigen Hilfsmittel vorzuenthalten. Das ist aber sicher nicht so. Ein DRG-System lässt sich nicht über Nacht von 664 auf 802 DRGs erweitern und die Kalkulation der Relativgewichte kann auch nur erfolgen, wenn die Falldaten dazu in entsprechender Qualität eingesammelt sind. Die Erstellung und Veröffentlichung von Handbüchern und Grouper-Spezifikationen kann naturgemäß erst dann passieren, wenn alles fertig und freigegeben ist und dann kann erst die Programmierung von Groupern erfolgen.
Ggü. dem Zeitplan, der im (InEK-Zertifizierungsverfahren) veröffentlicht ist, gab es eine kleine Verzögerung von nicht einmal 2 Wochen. Trotzdem ist es sicher nicht unrealistisch, dass es noch im September zertifzierte Grouper für die Version 2003/2004 geben wird. Allerdings ist es nach den Lizenzbedingungen für die Grouper-Spezifikationen zulässig, erst nach erfolgter Zertifizierung die Grouper-Software auch Dritten zu überlassen. Kein Grouper-Hersteller darf somit Vorab-Versionen bereit stellen (weder solche mit zwei noch mit drei Buchstaben im Firmennamen ).
Dieser Grouper wird dann auch genau das können, was Sie damit tun wollen: Die vorhandenen Daten des laufenden Jahres (ICD-10 SGB V 2.0 und OPS-301 2.1) in die (voraussichtlichen) Fallgruppen G-DRG 2004 einzuordnen. Eine Grouper-Version, die auf den neuen Kodes (ICD-10-GM 2004 und OPS-301 2004) aufgebaut ist, würde jetzt niemandem helfen, da ja entspechende fallbezogene Kodierungen noch nicht vorliegen (nicht bei Ihnen im Haus und auch nicht in den Kalkulationsdaten). Und da die amtl. Veröffentlichung dieser neuen Klassifikationen erst zum 15.8. erfolgt ist (durch das DIMDI ), kann es dazu weder fertige Handbücher noch zertifizierte Grouper geben. Der Zeitplan des InEK (s.o.) ergibt den November als Zielgröße für die Auslieferung zertifizierter G-DRG 2004-Grouper, einer produktiven G-DRG 2004-Gruppierung pünktlich zum 1.1.2004 steht somit nichts im Wege.
MfG
M. Kirste
Zitat
Original von C-Hirschberg:
kann Ihrer Meinung nach oder/und nach DKR eine Hauptdiagnose aus zwei ICD-Kodes zusammengesetzt sein ?Oder anders ausgedrückt: Schreiben die Kodierrichtlinien nicht für manche Fälle die Kodierung einer Sterndiagnose (in Verbindung mit einem entsprechenden Ätiologie/Kreuzkode) als Hauptdiagnose vor ?
SgH Hirschberg,
zumindest bin ich wie Hr. Konzelmann noch auf der Suche nach
der Speziellen Kodierrichtlinie, die tatsächlich einen *-Kode
als Primär-Kode "drehen" würde. Es gibt nur verschiedene Stellen,
an denen extra betont wird, dass es hier nun gerade nicht
zulässig ist - als ob es das auch mal anders geben würde.
Nun gut, und der 301 hält sich einfach nur den Rücken frei -
wenn's die DKR so haben wollten, könnte man es auch übermitteln.
So wie ich die DKR verstehe, gilt: Selbst wenn eigentlich im
sonstigen Verständnis die Manifestation als HD auszuwählen wäre,
muß in allen Fällen der Kreuzkode vorangestellt werden. Ob man
das dann als "2 Kodes für eine Diagnose" betrachten will, ist
eher eine philosophische Fragestellung. Der Grouper kennt jedenfalls
nur einen Kode als HD. Der Grouper würde allerdings auch
einen *-Kode als HD schlucken (mit entsprechendem Warn-Flag),
nur geben darf man's ihm halt nicht.
MfG
M. Kirste
ZitatAlles anzeigen
Original von USchmidt:SgH Schmidt,
zumindest für den Fall interner Verlegungen ist doch (jetzt) sehr klar
geregelt (siehe Anfang dieses Threads):
"Für die Gruppierung in eine G-DRG werden bei Vorliegen einer internen Verlegung nur die Diagnoseangaben dieser letzten Segmentgruppe SG1 verwendet."Im Fall einer internen Verlegung darf also nichts aus
den FAB-Segmenten verwendet werden. Und das ganze zu Ende gedacht:
Wenn bei einem komplexen Verlauf (mit Verlegungen) nur diese
21 Diagnosen (42 Kodes...) reichen müssen, warum sollte dann bei
dem simplen Fall eines verlegungsfreien Aufenthalts das Tor
aufgemacht werden für 30 x FAB mit jeweils "Diagnose und
Zusatzschlüssel Diagnose" mit je Primär- und Sekundär-Kode,
also max. 30x2x2=120 (!) ICD-Kodes?[quote]
Übergangsregeln in den DKR:
Anlage 5, Durchführungshinweise, 1.2.5 EntlassungsanzeigeIm Segment FAB hingegen werden die für die Abrechnung nach BPflV
relevanten Diagnoseschlüssel zusammen mit eventuell notwendigen
Diagnose-Zusatzschlüsseln sowie weiteren Diagnoseschlüsseln, die
bei Entgelten in Kombinationen mit der Hauptdiagnose benötigt
werden, angegeben.
Und wenn man FAB-Diagnosen einbeziehen wollte: Wo denn? Gleich
nach der HD und vor den NDs aus ETL? Oder erst danach? :bombe:
Insofern würde mich die Nachricht, dass die Kassen FAB nicht
mitgruppieren :strauss: deutlich weniger stark überraschen, als das Gegenteil.
MfG
M. Kirste
Zitat
Original von USchmidt:SgH Schmidt,
bitte aufpassen: Ich habe nicht von 42 Diagnosen sondern von
42 ICD-Kodes gesprochen. Genau das schreiben Sie selbst in
Ihrem Word-Dokument
[quote]
Sind diese „21 Diagnosen“ gem. §301 im Extremfall als 21 Paare aus Primär-/Sekundärdiagnose ausgeprägt, so sind das 42 Diagnosen für den Grouper
Die Frage der Reihenfolge der Nebendiagnosen ist sicher im Moment
noch eine, aber vielleicht werden wir ja mal mit einem DRG-System
beschenkt, in dem die Reihenfolge keine Rolle mehr spielt.
§ 301 und Grouper sind derzeit nun einmal einfach nicht synchron.
So muss ja (wie Sie es in Ihrem Dok. beschreiben) die Kreuzdiagnose
nach 301 immer wiederholt werden, um jeweils eigentlich nur eine
weitere Stern-Diagnose zu senden. Der Grouper hingegen quittiert
dies - wenn es die HD betrifft - mit einem verärgerten Fehlerflag
("Duplikat der Hauptdiagnose") - allerdings ohne weitere Konsequenz.
Nutzen tut die mehrfache Nennung einer Diagnose jedenfalls gar
nichts, als ND wird sie stillschweigend ignoriert.
Auch wenn die redundante Übermittlung von Primärkodes nicht
wirklich schön ist, ist mir der Widerspruch 301/DKR noch nicht
ganz deutlich, jedenfalls was das Endergebnis bezogen auf
die Gruppierung angeht.
KIS:
HDA+
HDA*
NDA+
NDA*
NDB*
NDC*
wird im 301 zu
HDA+ HDA*
NDA+ NDA*
NDA+ NDB*
NDA+ NDC*
Und jetzt muss doch auf der Empfängerseite wieder einfach nach
DKR immer erst der Primärkode und dann der Sekundärkode in
den Grouper gefüttert werden:
HDA+
HDA*
NDA+
NDA*
NDA+
NDB*
NDA+
NDC*
Schliesslich schreiben die DKR ja nicht, dass erst gebündelt
alle Primärkodes und danach anschließend alle Sekundärkodes
zu gruppieren wären. Der Grouper muss halt nur die ND-
Wiederholung ausbügeln, das tut er aber ohnehin. Und es gehen
natürlich Plätze für echte ND verloren, wenn eine ND+ wg.
mehrerer ND* wiederholt werden muss. Aber wo ist das Reihenfolge-
problem? CCL-Diagnosen werden im Grouper nach CCL absteigend
sortiert, die ND-Duplikate (die haben definitionsgemäß CCL=0)
fallen damit am Ende durchs Rost. Und die restlichen ND
(mit CCL>0) bleiben dabei in der Reihenfolge wie im KIS und
wie im DTA. Ob jemand einer Diagnose mal das Etikett "Du bist
Nr. 5" aufgeklebt hat, während jemand anderes "3" drangeschrieben
hatte, ist so lange egal, wie sich innerhalb einer
Numerierungslogik keine Vertauschungen ergeben.
Viel ärgerlicher finde ich es, dass es nicht allen KIS-Systemen
gelingt, den Grouper in der gleichen Reihenfolge zu füttern,
wie es am Bildschirm dargestellt wird. Da muss man gar keinen
§ 301 dazwischenbasteln, es gelingt auch hausintern abweichende
Gruppierungen zu erzeugen... ;D
MfG
M. Kirste
SgH Hirschberg,
die "Erfindung" des 0000-Segments ist nicht erst in der letzten Fortschreibung enthalten, das gab es schon in der Version
"4. Fortschreibung März 2001 – mit 4. Nachtrag vom 15.11.2002 (wirksam zum 1.1.2003)" und galt somit bereits das ganze laufende Jahr über :shock2: .
Bei der Zählung der Diagnosen ist darauf zu achten, dass sowohl die HD als auch die max. 20 ND jeweils aus 2 Kode-Angaben bestehen können (Primär- und Sekundärkode). Die Antwort lautet 42 (auf die Frage nach - nein nicht nur nach dem Leben, dem Universum und allem, sondern auch nach der Zahl der effektiv abrechnungsrelevanten ICD-Kodes, die nach § 301 maximal übermittelt werden können).
MfG
M. Kirste
Zitat
Original von Bartkowski:
Diese Tabelle der Anlage A ist also in jeder Hinsicht mit Vorsicht zu genießen.
SgH Bartkowski,
Ihrer Schlussfolgerung kann man sicher nur voll zustimmen. Dass die Tabelle im Anhang A "offenbar falsch" abgeleitet ist, stimmt dagegen nicht. Sie schreiben (fast richtig), dass die meisten der aufgelisteten Diagnosekodes prinzipiell in alle DRGs derselben MDC führen können (das gilt nur für die operativen DRGs). Von daher wäre also ein Anhang A völlig wertlos, der dies auch so darstellen würde, indem auch alle diese DRGs einzeln aufgelistet werden - der Eintrag in der Spalte MDC reicht hier völlig.
Ihr Vergleich mit der E77.8 passt insofern nicht, als es in der MDC 10 keine weiteren DRGs gibt, in deren konkreter (Haupt)diagnosenbedingung diese Diagnose erscheint.
Genau das ist der Unterschied zu D24 und den DRGs J06A/B und J07A/B:
Mit der D24 als HD und einer Prozedur aus TAB-J06-4 und einer Nebendiagnose aus TAB-J06-2 gelangt man in die J06A. Dies unterscheidet die D24 (und die weiteren Diagnosen aus TAB-J06-1) von den sonstigen Hauptdiagnosen der MDC 09. Und genau das ist der Grund, weshalb sie im Anhang A erscheint wie sie ist und zwar zu recht.
Weiter ist die DRG-Liste im Anhang A für D24 ein eindeutiges Kennzeichen dafür, dass die D24 gerade nicht der alleinige Auslöser für die Zuordnung zu J06A bzw. J07A ist, denn es werden direkt daneben ja auch J06B und J07B aufgeführt - die Welt ist hier also in Ordnung.
In meinen Augen sind die Anhänge A/B eigentlich nur der Beweis, dass man Grouper eben nicht als Buch drucken kann - ob man das auch mit 400 Seiten weniger hätte feststellen können, sei mal dahingestellt.
Wichtig wäre also festzustellen, was an den Tabellen im Anhang A falsch ist: Relativ zu der in der Texteinleitung aufgeführten Funktion sind sie es nicht :), was deren Existenzerfordernis angeht :besen:, könnte man wohl in diese Richtung denken.