Beiträge von doe

    Hallo zusammen,

    ich bin auf der Suche nach Argumentationen was die Tätigkeit des Medizincontrollings und vergleichbarer Aufgabenprofile wie MDA ökonomisch bringt;
    sprich: Rechnet sich die Einführung solcher Stellen/Abteilungen für ein Krankenhaus?!

    Die meisten hier werden wohl uneingeschränkt „ja!!!“ sagen (ich auch), gibt es daher in diese Richtung zur Unterstützung der Argumentation Fachartikel, Studien, eigene Kalkulationen o.ä. um zu untermauern dass solche Tätigkeiten nicht nur lästige Pflicht sind aufgrund des nun mal vorhandenen Systems? Mir ist da leider nämlich nichts bekannt.

    Also Kosten (Personal, IT-Ausstattung, Fortbildung...) vs. Nutzen (höhere laufende Erträge durch Erlössicherung, schnellere Fakturierung, weniger MDK-Anfragen, geringere Erlöskorrekturen, mehr 300€-Pauschalen, geringere MDK-Rückstellungen im Jahresabschluss, Entlastung des medizinisch tätigen Personals von Dokumentationstätigkeit, ggf. Argument für Personalrekutierung etc.).

    Ist mir natürlich klar dass das Ergebnis auch von der Situation vor Ort abhängt (welche Strukturen bereits existieren, Komplexität der Kodierung, etc) aber es geht mir nur um eine grobe Hausnummer .

    Vielen Dank für jede Antwort!
    D.Endres

    Zitat


    Original von Günter Konzelmann:
    Hallo Herr Rembs,

    vielleicht bezog sich die Million auf nur ein Bundesland BW oder RLP oder eine begrenzte Zeit. Quelle angeblich http://www.allgemeine-zeitung.de in Mainz. Habe es dort aber nicht gefunden.

    Hallo,

    in RLP sind 50% aller Rechnungen zu hoch (wenn man der Überschrift des Artikels glaubt, später wird\'s dann eingeschränkt), in 2008 machte das dann rd 32 Mio Euro.
    Haben zumindest die \"Experten\" von der Rhein-Zeitung herausgefunden, und gestern morgen stand es dann auch als Top-Artikel neben dem Thema Griechenland (gibt es dort eigentlich einen MDK? ) auf der Titelseite.
    Werden eigentlich alle Pressemittteilungen von irgendwelchen Verbänden nach diesem Verfahren in die Zeitung kopiert?!

    Link: [url=http://www.rhein-zeitung.de/regionales_artikel,-Kliniken-in-Rheinland-Pfalz-Jede-zweite-Rechnung-zu-hoch-_arid,81593.html]Rhein Zeitung[/url]

    Schönes Wochenende
    D.Endres

    Hallo zusammen,

    habe mit Interesse den in den Neuigkeiten enthaltenen Artikel zum \"Abrechnungsbetrug\" in Berlin (Welt.de) gelesen und mich gefragt: Ist das wirklich Betrug?

    Was spricht von der Abrechnungsseite dagegen einen Patienten in eine andere Abteilung oder eine medizinisch geeignetere Abteilung eine anderen Hauses zu verlegen und einen evtl. höheren Pflegesatz abzurechnen? Mir fällt jedenfalls ausser dem Gummiparagraphen § 12 SGB V nichts ein was ein solches Verhalten ausschliesst.

    Übertragen auf das DRG-System:
    Ein Krankenhausträger hat ein paar Häuser in einer Stadt - muss er automatisch ins Haus mit dem niedrigsten Basisfallwert verlegen bzw. den Einweiser am besten darauf hinweisen die Behandlung dort beginnen zu lassen?

    Freue mich auf Kommentare!

    D. Endres

    Hallo,

    vielleicht kann ich das Thema aus der Sicht der Wirtschaftsprüfung ergänzen:

    Dem WP ist die interne Verbuchung (d.h auf die Kostenstellen) ziemlich egal.
    Wichtig ist dass - wie auch schon angemerkt wurde - die Zuordnung auf die Konten in sich plausibel ist, d.h. die Verbuchung auf einzelne Konten je DRG oder MDC funktioniert, um die Verprobung der Daten mit der Leistungsstatistik u.ä. zu gewährleisten.

    Gesetzliche Grundlagen gibt\'s neben der KHBV hier nicht, allerdings einige Stellungnahmen des IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer). Und dort ist die Verbuchung nach aufnehmender, entlassender oder sonstiger Abteilung kein Thema, das kann jedes Haus so gestalten wie es für Zwecke der internen Budgetierung am nützlichsten ist.

    Viele Grüße
    D. Endres

    Hallo Eastfries,

    es geht hier um Upcoding im Kontext der Budgetverhandlungen (§4 KHEntgG). Wenn Sie Diagnosen/Prozeduren unbewußt falsch/zusätzlich kodieren ist das eine Fehlkodierung, wenn Sie es bewußt machen Abrechnungsbetrug.

    Upcoding bei den Budgetverhandlungen/Erlösausgleichen ist für die Kassen bzw. laut Gesetz wenn der Ist-CMI größer ist als der in der E1 vereinbarte.
    Dann liegt es an Ihnen nachzuweisen dass dies begründet ist (durch Leistungsverschiebungen, \"schwierigere Patienten\" = mehr *gerechtfertigte* Nebendiagnosen, höherer PCCL etc.) um zu vermeiden dass Sie diese Erlöse zu 100% zurückzahlen dürfen. Dafür gibt\'s dann die oben erwähnten Ansätze und Tools.

    Meiner Erfahrung nach endet diese Diskussion dann meistens in der Rubrik \"Türkischer Basar\" :i_conf: ...

    Gruß
    D. Endres

    Hallo Herr Flöser,

    das Problem werden Sie wohl kaum mit dem §21 gelöst bekommen.
    Wir hatten 2005 das gleiche Problem und haben diese abweichenden Fälle mit den Kassen diskutiert - schließlich waren diese \"Schuld\" daran dass die Fälle abweichen. Der häufigste Grund bei uns war nämlich dass die Abrechnung nach Diskussion mit Kasse/MDK manuell korrigiert wurde (häufig vor allem Wiederaufnahmen, meistens haben wir dabei nachgegeben :( ) und dies sich natürlich nicht im §21 niederschlägt.

    In der Überleitung 2006 haben wir nun folgenden Satz dazugeschrieben und hatten dann mit dem Thema auch keine Probleme:

    \"Einige Fälle werden abweichend vom Gruppierungsergebnis abgerechnet (nach Diskussion mit den Krankenkassen/MDK).
    Dies führt tendenziell dazu dass die abgerechnete Ist-Fallzahl 2005 (xxx) niedriger als die nachgruppierte Fallzahl (yyy) ist, da diese manuellen Korrekturen der Abrechnung sich nicht im §21-Datensatz und in der Nachgruppierung abbilden lassen.\"

    Es handelt sich bei uns um 0,3% aller Fälle, je nachdem wie hoch die Abweichung bei Ihnen ist sollten Sie diesbezüglich Ihre Verhandlungspartner ansprechen.

    Viele Grüße
    D. Endres