Beiträge von E_Horndasch

    Hallo,

    die Vorgabe im KV-Bereich sieht so aus:

    Die Hybrid-DRG, die das OP-Team abrechnet, umfasst alle Untersuchungen und Behandlungen, die im unmittelbaren Kontext der Operation in der Einrichtung durchgeführt werden, die den Eingriff vornimmt. Dies reicht von der Operationsvorbereitung bis zur postoperativen Überwachung beziehungsweise Nachbeobachtung. Voruntersuchungen und auch Nachsorgen sind grundsätzlich nicht von der Hybrid-DRG umfasst.

    Ich sehe das für das KH analog: Es ist nur die Frage, wie das KH das Ganze abrechnen soll, wenn es keine ambulante Zulassung hat. Und ob vorstationär geht, dürfte fraglich sein, da es ja nicht um die Abklärung für eine stationäre Behandlung geht, sondern um die Voruntersuchung vor einer Hybrid-DRG. Ich empfehle daher die Abrechnung über das hauseigene MVZ und wenn es das nicht gibt, dann die im Rahmen der ambulanten Ermächtigung/Zulassung.

    Hallo Michael,

    ich erkläre mir das so:

    die hybrid-DRGs werden ja über einen Grouper ermittelt, den es noch nicht gibt (für 2025). Sollte also Herr Heimig aus einem n.n.bez. Grund einen OPS nicht in die Groupierung der Hybrid-DRGs 2025 einbeziehen, dann greift dieser Passus. Aber ich bin nur ein kleiner Anwender.

    Wertes Forum und liebe Mitstreitende,

    folgendes Problem hat sich aufgetan:

    Von der Kasse wurden diverse Haupt- und Nebendiagnosen angefragt. Soweit so gut. Nun war z.B. eine Covid-Pneumonie als HD dabei. Die HD J12.8 wurde bestätigt und es wurde die Pneumonie J12.8 als ND gestrichen. Die war im Datensatz auch als ND mit drin weil sie als Primärkode für die U-Kodes fungierte. Laut MD handelt es sich um eine fehlerhafte Kodierung.

    Ähnliches passierte uns dann mit der Leberzirrhose als HD und als ND. Diesmal fungierte sie bei den ND als Primärkode für die hepat. Enzephalopathie und den Child-Status.

    An der DRG ändert sich (natürlich) nix, aber die Abrechnung wird als fehlerhaft klassifiziert und wir haben die Diskussion mit der AWP.

    Leider bin ich in der DTA-Vereinbarung nicht fündig geworden, wie das genau im Entlass-Datensatz zu regeln ist. Kann mir da jemand auf die Sprünge helfen? Müssen oder können an eine HD mehrere Sekundärkodes drangehängt werden oder ist das verboten oder ist das offen und von Abrechnungsprogramm zu Abrechnungsprogramm unterschiedlich? Entscheidend ist ja nicht die Kodierung im KIS, sondern der an die Kasse übermittelte Datensatz. Und der differiert ja mitunter von der Kodierung.

    Danke für Rückmeldungen.