Zitat
Original von Selter:
Wieso soll eine Reaktion auf ein vom Krankenhaus gegebenes Medikament, dass zur Wiederaufnahme führt, keine Komplikation im Verantwortungsbereich des Krankenhauses sein? Kann ich nicht nachvollziehen.
Hallo,
neuse Spiel, neues Glück. Ich hoffe, ich habe diesmal genau gelesen.
Es wäre für mich dann eine Komplikation, wenn bei bekannter Allergie ein Medikament gegeben wird (i.S. der Missachtung einer Kontraindikation) und es dann zur entsprechenden Reaktion komt.
Es wäre für mich dann keine Komplikation, wenn die Allergie nicht bekannt ist und als Reaktion erstmalig auf das Medikament auftritt.
Ich denke wir müssen hier zwischen Medizin und Abrechnung unterscheiden. Mir ist bei dem Begriff Berantwortungsbereich einfach die Nähe zur Haftpflicht- und Schadensersatzjuristerei zu gross.