Beiträge von E_Horndasch

    Zitat


    Original von P_Dietz:

    Literatur und klinische Erfahrung spielt für Gutachter dann keine Rolle,

    Hallo zusammen,

    vielleicht aber für das SG. Es sollte dann aber schon \"qualifizierte\" Literatur sein und im Vorfeld mit eingereicht werden, damit sich der evtl. vom SG bestellte GA damit auseinandersetzen kann / muss.

    Hallo Kodi79,

    Zitat


    Original von KODI79:
    Diese Prozedur ist aber nicht im Katalog für ambulante Prozeduren gelistet, so dass wir es nur stationär abrechnen können.

    ??????

    Zitat


    Original von KODI79:

    Der MDK sagt nun, dass diese Tatsache nicht automatisch die Abrechnung als stationär rechtfertigt.

    Stimmt.

    Was tun?
    - Versuchen, eine Regelung mit der Kasse zu treffen.
    - Versuchen, eine Ermächtigung zu bekommen.
    - Die Behandlung mit Hinweis auf fehlende Bezahlung unterlassen und den Patienten an andere Stellen verweisen (er kann sich dazu gerne an seine KK wenden).
    - Behandlung durchführen und auf Bezahlung verzichten

    Für welche Handlungsalternative sie sich entscheiden, müssen Sie intern klären.

    Zitat


    Original von Einsparungsprinz:
    Hallo,

    nachdem das soziale Umfeld (Unterbringung bei Verwandten etc.) erfolglos geprüft wurde, wäre in diesem Beispiel evtl. eine Kurzzeitpflege gem. § 42 SGB XI erforderlich, welche besonders für die Übergangszeit im Anschluss an eine Krankenhausbehandlung (z. B. Wohnung ist noch nicht pflegegerecht ausgestattet) geschaffen wurde und für 4 Wochen im Jahr in Anspruch genommen werden kann.
    Sollten alle \"Stricke reissen\" müsste eine Kulanzentscheidung der Kasse herbeigeführt werden, welche nach meiner langjährigen Erfahrung als KK-Mitarbeiter gar nicht so selten ist.

    Mit freundlichen Grüßen

    Einsparungsprinz

    Hallo,
    vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Es geht nicht darum, dass der Bestellvorgang oder der Umbauvorgang so lange dauert, sondern dass die Genehmigung selbiger durch die Pflegekasse solange dauert. Und wenn sich hier auf Nachfrage niemand rührt, dann sehe ich auch für die Kulanzentscheidungen schwarz.

    Hallo,
    und was machen wir nun, wenn die Kostenzusage für die ambulante Pflege und die Pflegehilfsmittel (Bett etc) trotz Nachfragen bei der zuständigen Kasse nicht kommt und der Patient deswegen nicht nach Hause entlassen werden kann und die oGVD überschreitet?

    Gibt es Krankenhäuser, die die Angehörigen in Vorleistung treten lassen, nur um den Patienten zeitgerecht im Sinne der großen Senatsentscheidung zu entlassen?

    Guten Abend,
    was aber ärgerlich ist:
    Kasse prüft ND; ND wird gestrichen, aus DRG XY-B wird DRG XY-C.
    Patient ist jetzt aber über oGVD.
    Soll das dann auch geprüft werden (sozusagen im vorauseilendem Gehorsam)?
    Oder soll hier erst mal gewartet werden, was denn die KK aus dem Fall macht?

    Ich würde mich hier dagegen wehren, dass die Folgen einer Prüfung sozussagen dann schon Ausgangspunkt einer Prüfung ohne Prüfauftrag sind.