Beiträge von E_Horndasch

    Hallo Bern
    interessante Konstellation (bin selber NA und von unterschiedlichen Institutionen hier regional auf das Thema Lyse angesprochen).
    Wer zahlt denn das Medikament? das KH?
    Und ne praktische Frage:
    Welcher Kode soll denn dafür verwendet werden? Im allgemeinen handelt es sich hier doch um eine systemische Lyse.
    Also stellt sich für mich die Frage, wie die Lyse abgerechnet werden soll.
    Vielleicht könnten Sie hierzu was sagen, gerne auch per PN.

    Guen Morgen,
    Hauptgrund für die Änderung des Insolvenzrechtes sollen aber nicht die IKB-Einlagen, sondern die Pensionsrückstellungen sein, die ab 2009 ide Kassenbilanzen belasten.

    Aus dem Tagesspiegel vom Januar 2008:

    Zitat

    Die Krankenkassen brauchen in den kommenden Jahren rund zehn Milliarden Euro zusätzlich für die Pensionen ihrer Mitarbeiter in beamtenähnlichen Anstellungsverhältnissen. Der Sprecher des AOK-Bundesverbandes, Udo Barske bestätigte einen entsprechenden Bericht der \"Bild\"-Zeitung. \"Das muss noch durch den Gesetzgeber geregelt werden\", sagte Barske.

    Das Blatt berichtete, allein der AOK fehlten 8,1 Milliarden Euro. Auch die Innungskassen sind betroffen. Insgesamt geht es um mehr als 10.000 Angestellte. Bund, Länder und Krankenkassen streiten darüber, wer die finanziellen Risiken abdeckt. Bei der 2007 gestarteten Gesundheitsreform wurde dieser Punkt ausgeklammert.

    Streit um Insolvenzhaftung

    Heute werden Pensionsansprüche aus laufenden Verwaltungskosten bestritten, demnächst müssen sie in der Bilanz aufgenommen und abgedeckt werden. Krankenkassen sollen daher künftig nach dem Insolvenzrecht pleite gehen können. Strittig zwischen Bund und Ländern ist, wer im Fall einer Insolvenz haftet und für die Ansprüche aufkommt.

    Baden-Württembergs Gesundheitsministerin Monika Stolz (CDU) forderte, dass mit dem Start des Gesundheitsfonds 2009 die Länder für ihre Kassen nicht mehr haften.

    Ähnliches auch

    hier

    Guten Tag,
    aus meiner Erfahrung ein alltägliches und häufiges Problem.
    Für die Kodierung der N39.0 müssen Sie im Bedarfsfall vor dem SG nachweisen, dass es eben keine bakterielle Besiedlung, sondern ein Infekt war.
    Die Urologen sind nach meinen Erfahrungen alle im Wesentlichen auf derselben Wellenlänge (ob im MDK oder ausserhalb) Und vom SG wird ein Urologe als Gutachter beauftragt werden.

    Schön wäre es, wenn Sie noch eine wie auch immer geartete Symptomatik dazu hätten (Dysurie, Algurie, Pollakisurie), um gg. einen spezifischeren HWI zu kodieren.

    Im Fall der bakteriellen Besiedlung bräuchten Sie dann noch eine Begründung für die Therapie derselben. Auch hier habe ich die Erfahrung gemacht, dass die Therapierelevanz einer asymptomatischen Besiedlung negiert und damit der Kode gestrichen wird. Und wenn man sich dann dagegen wehrt und was von Therapiefreiheit in die Diskussion einwirft kommt als Gegenargument der FA-Standard. Und den geben die Urologen vor. Effekt: s.o.

    Guten Tag,
    wenn Sie keine Ermächtigung für den Fall und auch keine Einweisung haben, dann können Sie den Fall weder über die ambulante ermächtigung noch über die vorstationäre Schiene abwechseln. Besenfalls noch als Notfall über dei entsprechende Pauschale. Aber auch das kommt es auf Ihren Vertrag mit der KV an.
    MERKE:
    Drum prüfe wer sich an Patienten bindet,
    ob sich nicht vorher die Kostenübernahme findet.

    Guten Tag,
    Wenn Sie eine Hypertonietherapie fortführen wird es anerkannt.
    Wenn Sie eine Substitutionstehrapie bei Hypothyreose fortführen, wird es anerkannt.
    Wenn Sie eine Substitutionstehrapie bei Hypokaliämie fortführen, wird es nicht anerkannt,
    Wenn Sie eine Epilepsiemedikation fortführen wird diese in der Regel anerkannt.
    wenn Sie eine Herzinsuffizienztherapie (NYHA IV) fortführen, wird diese nicht anerkannt.

    die Liste liese sich beliebig verlängern.

    Für mich wäre die Analogie zur Epilepsie (\"Anfallsprophylaxe\") am naheliegendsten.
    Das bedeutet ich würde auf der Kodierung bestehen.

    Hallo,
    mal ein krummer Gedanke:
    die Kasse ist der Meinung, die Mutter wurde zu früh aus der stationären Behnadlung entlassen; dann muss sie doch gem. SGBV den MDK einschalten und die rechung prüfen lassen - macht de facto natürlich keinen Sinn, wäre aber formal der korrekte Weg.
    Wenn Sie nun die Begelitpersonenpauschale abrechnen und letztendlich einfordern (einklagen) stände die KK argumentativ schlechter da, als mit einem MDK-Gutachten in dem steht, dass die Mutter zu bald entlassen wurde. Zumindest nach meiner bescheidenen unjuristischen Meinung.
    Aber wahrscheinlich vertraut die KK darauf, dass Sie wegen 90 Euronen nicht den Klageweg beschreiten wollen.

    Guten Morgen,
    eine COPD als Nebenwirkung einer Chemotherapie ist auch interessant.
    Lässt sich denn aus der Anamnese ersehen, dass der Patient vor Beginn der Chemo keine pulmonalen Probleme hatte?

    Nur als Hinweis:

    Definition: Chronisch-obstruktive Bronchitis
    Eine chronische Bronchitis liegt vor, wenn Husten und Auswurf über jeweils drei Monate in zwei aufeinander folgenden Jahren bestehen. Eine chronisch-obstruktive Bronchitis liegt vor, wenn diese Symptomatik mit einer verminderten exspiratorischen Flussrate, gemessen durch verminderten exspiratorischen Spitzenfluss (Peak expiratory flow - PEF), oder mit einem Abfall des forcierten exspiratorischen Ein-Sekunden-Volumens (Atemstoßwert - FEV1) verbunden ist. Die exspiratorische Flusslimitierung ist progredient.

    Da muss die Chemo ja schon ganz schön lange gelaufen sein....