Beiträge von E_Horndasch

    Hallo Herr regorz,
    Sie können eine Verordnung, die nicht mehr gilt, rückwirkend nicht ändern (von der Rechtssystematik her). Also bleibt es bei den bisherigen Ausgleichssätzen nach BPflV, soweit im KHEntG darauf Bezug genommen wird.

    Guten Tag,
    Entschuldigung wenn ich mich da als Internist einmische. Ich weiss nicht, ob die jetzt zitierten Fälle so ohne weiteres vergleichbar sind (Medizinisch)
    bei einm kalten Knoten gehe ich doch bis zum Beweis des Gegenteils von einem Malignom aus. Und die OP erfolgte doch wegen dem kalten Knoten - oder?

    Und bei einer Cholecystitis ist die Koinzidenz eines Malignoms eher selten, so dass das Vorgehen eher dem Vorgehen bei einer -itis und nicht dem eines Npl entspricht. Und dann ist das Ca als Zufallsbefund doch eine \"echte Überraschung\".
    Sollte man beweisen können, dass das Ca die Ursache der -itis ist, dann Ca als HD.

    Oder habe ich da was missverstanden?

    Guten Tag,

    Folgende Frage habe ich an das DIMDI gestellt:


    Zitat


    Sehr geehrte Damen und Herren,
    wie ist bei der Kodierung der Linksherzinsuffizienz zu verfahren? Wird die zugrundeliegende Krankheit oder das aktuelle Stadium unter Therapie kodiert?
    Konkretes Beispiel: ein Patient war im Anfang Juni 2007 kardial dekompensiert im Stadium NYHA IV. Unter Therapie und Dialyse Rekompensation. Dann Ende Juni 2007 Aufnahme wegen gastrointestinaler Blutung. Kardiopulmonal war er unter Fortführung der kardialen Therapie und Dialyse beschwerdefrei. Ist jetzt für den zweiten Aufenthalt I50.19 (da keine Aussage zur Belastbarkeit getroffen wurde) oder I50.14 (weil aus Voraufenthalt bekannt und behandelt) zu kodieren?
    Danke für Antwort.

    Ich habe jetzt Antwort vom DIMDI auf meine Anfrage erhalten. Die bringt uns in der Diskussion nicht so richtig weiter.

    Zitat


    Grundsätzlich ist nach den amtlichen Klassifikationen (ICD-10-GM bzw. OPS) in der jeweils gültigen Version so spezifisch wie möglich zu kodieren, unabhängig vom Ergebnis der Gruppierung. Bei der Kodierung von Diagnosen und Prozeduren im Geltungsbereich des § 301 SGB V sind die Deutschen Kodierrichtlinien (DKR) in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.

    Ihre Frage bezeiht sich auf die deutschen Kodierrichtlinien. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Institution.

    Wir weisen daraufhin, dass unsere Antwort auf den zur Verfügung gestellten Informationen beruht. Zusätzliche oder abweichende Informationen können zu einer anderen Antwort führen.

    Alles klar? :sterne:

    Zitat


    Gutachter, die die dezidiert und inhaltlich argumentieren verschwinden immer mehr.

    Guten Tag,
    wäre mal interessant zu wissen, woran das liegt? Am Geld? An den Arbeitsbedingungen?
    Ich z.B. habe keine Ahnung, wie toll oder nicht toll die Gehälter beim MDK so sind. Und welche Alternativen sich dann für die Kollegen dort ergeben.
    Nur so mal als Gedanke.....

    Hallo Forum,
    heute habe ich wieder wal was neues aus dem MDK-Schatzkästlein zu berichten.
    Eine ND (Niereninsuffizienz) wurde gestrichen, da nicht erkennbar war, warum hier die spezifischen Mittel des Krankenhauses erfoderlich waren (es handelte sich um die Fortfürhung der häuslichen Medikation).
    Wohlgemerkt: es geht nicht um die HD, sondern es wird anscheinend für jede ND nicht die Kodierbarkeit i.S. der DKR geprüft, sondern es erfolgt die Prüfung analog der primären Fehlbelegung.
    Sarkasmus Anfang:
    Also bitte in Zukunft nur den Herzinfarkt behandeln, die theoretisch ambulant behandelbaren Nebendiagnosen nicht behandeln, sondern an .... verweisen
    Sarkasmus Ende

    Zitat

    Außerdem hätte ich eine Fehlermeldung erwartet, wenn ich z.B. die 8-918.0 kodiere, die ja mindestens 7 Behandlungstage voraussetzt, um abrechnungsfähig zu sein, aber die Gesamtverweildauer z.B. mit nur 4 Tagen angebe. Dies passiert aber nicht.


    Guten Tag,
    das hängt davon ab, welches Prüfprogramm Sie verwenden. Also ob das überhaupt als Fehler im Abfragealgorithmus eingebaut ist. Anderderseits könnten sie die Behandlungstage ja auch ausserhalb der Berechnungstage erbringen (im vor-nachstationären Bereich) - theoretisch zumindest.

    Und wer weiss, ob nicht 2009 dann differenzierte und kalkulierte DRGs folgen werden. Nicht alles ergibt sofort einen Sinn in diesem System.

    Zitat

    Wir liegen für 2007 auch mit 13% Pleuraergüssen bei der F62B. Ich weiß allerdings momentan nicht, wieviel davon die Prüfung durch den MDK bestehen würden. Ich schätze mal, dass nicht die Hälfte davon durchkommen würde.
    Wie ist das bei Ihnen? Gibt es Daten dazu?


    Guten Tag Herr Heller,
    die Daten würden Ihnen nicht viel weiterhelfen, da sie dann immer noch nicht wissen, ob nur punktierte Pleuraergüsse (also die ganz harten Kriterien) oder auch die Zufallsbefunde (also das Gegenteil) kodiert werden. Ich wollte hier niemandem falsches Kodieren unterstellen, sondern nur die Bandbreite der Interpretationsmöglichkeiten an den drastischen Extrembeispielen erläutern.

    Guten Morgen,
    nach meinem verständnis sind Nachuntersuchungen prospektiv geplante Untersuchungen nach einem Eingriff, z.B. anhand eines zeitlichen Schemas und primär ohne Bezug zu aktuellen Gesundheitstörungen.
    Wenn aus aktuellem Anlass zum Ausschluß eines Rezidivs eine NU durchgefürht wird, dann ist für mich der aktuelle Anlass die HD.