Beiträge von E_Horndasch

    Guten Morgen,
    nach meinem verständnis sind Nachuntersuchungen prospektiv geplante Untersuchungen nach einem Eingriff, z.B. anhand eines zeitlichen Schemas und primär ohne Bezug zu aktuellen Gesundheitstörungen.
    Wenn aus aktuellem Anlass zum Ausschluß eines Rezidivs eine NU durchgefürht wird, dann ist für mich der aktuelle Anlass die HD.

    Guten Tag zusammen,
    nur zur Komplettierung, bzw. zum Verständnis:

    a) Befundkontrolle: keine Kodierung
    b) Therapiekontrolle: Kodierung

    Zu klären ist dann nur: was ist a) und was ist b).? Entscheidend hier ist Dokumentation des Ressourcenverbrauchs.

    Kann man das so verkürzt / verallgemeinernd sagen?

    Hallo Fröschin,
    was sind ärztliche Tätigkeiten.
    Sind das \"genuine ärztliche Tätigkeiten\", die möglicherweise delegierbar sind (Extrembeispiel kleine Operationen) oder sind das Tätigkeiten, die Ärzte machen, weil es niemand sonst bisher macht (Bsp. Röntgenbilder suchen, Blutdruckmessen).

    Zitat

    Fragen Sie doch mal Herrn Sawitzki ob wirklich alles so \"evidence based\" ist, was so gemacht wird! :d_gutefrage:

    es gibt Leute die sagen, dass die evidence von Hr. Sawitzki auch nicht allumfassend, da selektiv im Sinne der Auftraggeber sei.

    Vielleicht doch mal bei Cochrane nachschauen
    :d_gutefrage:

    Danke Frau Zierold,
    jetzt habe ich ein Problem:
    Soll ich meinen ursprünglichen Text ändern?
    Dann wäre Ihr Posting \"sinnlos\"
    oder soll ich es stehen lassen und mich damit outen als jemand, der etwas zweimal liest und dann doch Euro und Cent verwechselt. (mit Mark und Pfennig war es irgendwie einfacher-oder? ) :rotwerd: :rotwerd:

    Ich werde letzteres tun und bedanke mich ganz herzlich für den Hinweis.

    Guten Tag,
    heute ist mir ein Gutachten auf den Schreibtisch geflattert, bei dem ich nicht weiss, ob es hier oder bei den Stilblüten richtig ist.
    Es geht um das Problem der Nachblutung und Nachsorge nach einer Mamma-OP, bei der wir nach dem abendlichen Ziehen der Redondraiange und weiter anhaltenden Schmerzen noch eine weitere Nacht für erforderlich hielten, der Gutachter aber nicht.
    Denn wie schreibt der Kollege:
    \" Die Nachsorge hätte die nachbehandelnde niedergelassene Frauenärztin übernehmen können\". Soweit klar; - dass diese am Abend wahrscheinlich nicht da ist, scheint er auch geahnt zu haben, denn jetzt kommt folgender Satz:
    \"Außerdem wäre es im Rahmen einer Notfall-Situation sicherlich zu jeder Zeit möglich gewesen, dass sich die Patientin wieder in der operierenden Klinik vorgestellt hätte\".

    Kommentare? Meinungen?

    Guten Tag,
    ich muss das Thema noch einmal aufwärmen:

    Konkreter Fall: Patient wir Anfang Juni 07 kardial dekompensiert (I50.13 als HD) aufgenommen und erfolgreich therapiert, also rekompensiert.
    Ende Juni 07 wird er wegen einer Ulcusblutung stationär aufgenommen. Er ist unter der Medikation kardial beschwerdefrei.

    Welche ND ist jetzt anzusetzen NYHA III, da im Voraufenthalt diagnosiziert und weiter behandelt (so die Meinung KH) , oder I50.19 (so die Meinung MDK), da keinerlei Aussage zur Belastbarkeit im aktuellen Aufenthalt in der Krankengeschichte steht.

    Hat sowas schon mal jemand beim DIMDI angefragt und könnte ggf. das Ergebnis zur Verfügung stellen?
    Man muss ja nicht alles mehrfach machen.

    Danke für Antworten.

    Zitat


    Original von bobrowski:
    Hallo Forum,

    die nach Ermessen zu entscheidenden Fälle, bei denen die erneute Aufnahme sicher nicht kausal mit dem ersten KH-Aufenthalt verknüft sei (also: Ursprünglich wg. Pneumonie, dann erneut vorstellig nach Autounfall).


    Guten Tag,
    ja was jetzt nu? Sicher nicht oder nach Ermessen?

    Ich kenne auch keine Rechtsgrundlage und würde nur bei gesicherter Fallzusammenführung (Rückverlegung, Partitionswechsel etc.) eine Fortführung mit selber Nr. empfehlen.
    Nach meiner Erfahrung ist hinterher das Zusammenführen eiens Falles wesentlich einfacher als das Auseinanderdröseln. Um nur mal den zeitökonomischen Aspekt mit zu beleuchten.