Beiträge von E_Horndasch

    Zitat


    Original von ggrimm:
    Der Patient ist doch dann sicher konservativ behandelt worden.


    Und genau hier liegt oft der Hase im Pfeffer begraben?
    Wie wurde die Herzinsuffizienz behandelt?
    Worin lag die spezifische Therapie der Niereninsuffizinez?
    Warum und wozu wurde Lasix gegeben.

    Die Diagnose einer Niereninsuffizienz und der Verzicht auf weitere Massnahmen wg Alter und AZ begründet noch dei Kodierung einer N17.x oder N18.x .

    Hallo Herr Miller,
    da fallen mir spontan zwei Sachen zu ein:

    a) das Gutachten aufheben, denn die Ausssage, dass Kostaufbau und Infusionstherapie als spezifische Behandlung der Appendizitis anzusehen sind, dürfte in der Folge viel Geld wert sein :lach:

    b) welcher Facharzt hat denn den Widerspruch geschrieben? Chirurg oder Urologe? Hier geht es ja um interdisziplinäre Probleme. habe ich im übrigen noch nie gehört, dass ein \"fachfremder Widerspruch\" nicht anerkannt wird, weil er fachfremd ist.

    Mein persönliches Vorgehen wäre folgendes.
    Kasse anrufen, die sollen das mit ihrem Beratungsarzt klären, ob die wirklich auf dieer Basis einen Sozialgerichtsprozess riskieren wollen und wenn die auch wollen, dann klagen. Mit dem datenschutz gibt es m.E. da kein Problem, da Sie ja nur auf die Inhalte des Gutachtens Bezug nehmen und das liegt ja der KK vor.

    Zitat


    Original von P_Dietz:

    Da bekomme ich intern einen dicken Hals, wenn die eigenen Mitarbeiter auf die Schnapsidee mit ambulant kommen

    Hallo Herr Dietz,
    ohne Ihnen oder Ihren MA zu nahe treten zu wollen; aber mir drängt sich manchmal der Eindruck auf, dass da gar keine Menschen sondern nur noch Computerprogramme agieren und Anfragen starten. Manche solcher Sachen können dann durch einen Telefonanruf auf ein \"normales Augenmass\" zurückgeführt werden.

    Schönen Tag noch

    Zitat


    Original von Blaschke:
    Wenn die Sachbearbeiter nun nicht erkennen möchten, daß ihre Argumentation irrig ist, muß der Fall wohl zum MDK.

    oder gleich vor das Sozialgericht, falls die Kasse den MdK nicht einschalten will (Hatten wir auch schon)

    Hallo Herr Blaschke,
    unsere Vorgehensweise ist folgende:
    wenn stationär aufgenommen wurde, dann fordern wir die Bezahlung und stellen der Kasse anheim den Fall medizinisch vom MdK prüfen zu lassen.
    Sollte die Kasse die Prüfung ablehnen, bzw. nicht einleiten, dann erfolgt die Klage. Dies als grundsätzlichen Weg.

    Je nach Kasse lässt sich manches - wie bei Ihnen - mit einem Telefonanruf klären. Wir schauen uns dann den übermittelten Datensatz an und versuchen uns in den \"verständigen KK-Mitarbeiter\" gedanklich hineinzuversetzen. Manche Sachverhalte, die einen stat. Aufenthalt rechtfertigen, sind halt nicht kodierbar und damit übermittelbar.

    Hallo zusammen,
    ich bin ja kein Jurist und verfolge die Diskussion hier mit zwiespältigen Gefühlen.

    Wie verbindet es sich denn mit Treu und Glauben (nur mal so abstrakt gesprochen), wenn die Rechnungen der KH zu 10-20% geprüft werden?? Da ist doch die KK der Meinung, dass die Rechnungen fehlerhaft sind.
    Und wenn die KK der Meinung ist, dass die Rechnungen in diesem hohen Mass fehlerhaft sind, dann muss ich auch mit dem Ergebnis der Ergebniskorrektur zu Gunsten KH rechnen. Denn wenn ich immer nur mit Ergebniskorrektur zu Gunsten KK rechne, dann unterstelle ich doch eine bewusste Abrechungsmanipulation zu Lasten der Kassen. Und da greifen ja dann wieder andere Paragraphen des SGB V.

    Aber das nur als abstrakte Gedanken eines juristischen Laien und völlig losgelöst vom Tagesgeschäft (damit sich niemand auf irgend einer Seite des Tisches auf den Schlips getreten fühlt).

    Hallo Nastie,
    in meinen Augen ein typischer Fall, wo Geist und Buchstabe der entsprechenden Regelung auseinanderklaffen.

    Ich an Ihrer Stelle würde mich evtl. darauf einlassen, aber die Kasse darauf hinweisen, dass auch in anderen Fällen strikt nach den Buchstaben des Gesetzes verfahren wird.
    Oder:
    Wiederaufnahme und Fallzusammenführung nach den Regeln der FPV; dann sind die ICDs und die OPS mit drin.

    Ansonsten hoffe ich, dass das in der FPV 2008 nachgebessert wird.

    Hallo Klara,
    zur näheren Betrachtung wäre und Antwort auf Ihre Frage wäre interessant zu wissen, warum die Aufnahme erfolgte:
    wegen drohender Exsikkose bei Diarrhoe?
    wegen deutlich erhöhter Retentionswerte zur evtl. Dialyse?
    Je nachdem welche Frage Sie mit JA beantworten, bekommen sie die passende HD.
    Am wahrscheinlichsten dürfte die Konstellation HD Diarrhoe sein.