Beiträge von E_Horndasch

    Guten Tag,
    läuft das vielleicht so?
    Kasse lässt prüfen - MdK prüft - \"Kassenarzt\" prüft Gutachten - \"legt Widerspruch ein\" (weil nicht nachvollziehbar oder so ähnlich).

    Klingt doch plausibel;

    Auch wenn ich das Verfahren manchmal für fragwürdig (nicht im juristischen, sondern im moralischen Bereich) halte.

    Zitat


    Original von Claudia Maas:


    @ Herrn Horndasch:
    Ich habe da noch eine Verständnisfrage. Hat die beschriebene KK schon die stationäre Abklärung der thorakalen Schmerzen bemängelt oder erst die weitere stationäre Diagnostik nach Ausschluss eines Infarktes?

    Hallo Frau Maas,
    es ging um die Behandlung der Schmerzen nach Infarktausschluß.

    Liebes Forum,
    folgende Frage hätte ich:
    bei uns kommen immer wieder Schwangere in die Notfallambulanz wegen Beschwerden, die irgendwie im Rahmen der Schwangerschaft zu sehen sind.
    Nun sind die Leistungen der Notfallambulanz nach meinem Verständnis keine klassischen Vorbeugemassnahmen und demzufolge nicht von der Praxisgebühr befreit.
    Gleichwohl wurde vom KH-Personal bis jetzt bei vielen Schwangeren auf die Erhebung der Praxisgebühr verzichtet, da \"Schwangere ja befreit \" sind.

    Interessanterweise wird die Praxisgebühr von der KV auch nicht abgesetzt und uns in Rechnung gestellt.

    Wie wird das denn wo anders gehandhabt?
    Übrigens wir haben eine Notfallpauschale, die Tatsache der Schwangerschaft geht für die KV einzig aus der übermittelten Diagnose hervor (meist O26.-).

    Für Rückmeldungen wäre ich dankbar.

    Hallo zusammen,
    eine Ergänzung aus meinem Fundus:
    Andauernde Schmerzen (HIER: Thorakale Schmerzen nach Infarktausschluss) sind kein Grund, einen Patienten stationär zu führen. das kann man alles ambulant machen.
    Die konkrete Nachfrage unter Hinweis auf das BSG (abstrakter Verweis genügt nicht), wer das denn bitte ambulant auf die Schnelle machen solle, wird beantwortet mit dem Hinweis, dass die entsprechende Urteile nur für psychiatrische Fälle ergangen seien und deshalb für den somatischen Bereich irrelevant seien.

    Die Kassen und der MDK tun sich ja leicht: der Patient ist behandelt, bzw. in Ihrem Fall abgeklärt. Und irgendwo in der BRD wird sich schon jemand finden der die bestrittenen Fälle ambulant macht und das alles ohne Voranmeldung (retrospektiv gesehen - die Nagelprobe fällt ja aus).

    Schönes WE zusammen

    Guten Morgen,

    die Frage

    Zitat


    Original von mhollerbach:
    \"Warum müssen wir im Jahr 4 der G-DRG-Einführung immer noch solche Grundsatzfragen diskutieren?\".


    lässt sich m.E. einfach beantworten:

    weil es dazu noch kein BSG-Urteil gibt. :d_neinnein:

    Hallo Herr Winter,
    da stimme ich Ihnen zu. Ich denke der Begriff Komplikation ist den meisten hier klar.

    Aber:
    was ist der Unterschied zwischen Komplikation der Erkrankung
    und
    Komplikation der Behandlung?

    Und gerade hier ist die Grauzone, in dem sich KHs, MDKs und wohl auch bald die Sozialgerichte tummeln werden.

    In vielen Gutachten, die ich erhalte, ist sogar nicht mehr von Komplikationen, sondern nur pauschal von Fallzusammenhängen die Rede, mit denen dann eine Fallzusammenlegung erreicht werden soll.

    Beispiel aus meinem Fachgebiet:
    Löst die Wiederaufnahme eines Patienten, der einen Herzinfarkt erlitten hatte und einige Zeit später dekompensiert eine Fallzusammenlegung aus?

    Guten Morgen,
    eine provokante Antwort und Interpretation von mir:

    ad1)
    bei Bauchschmerzen sofort ein Kernspin machen und nicht erst vorher gross Zeit mit klinischer Untersuchung, Sonographie und ggf Endoskopie \"vergeuden\".

    ad2)
    bei neueren Untersuchungsverfahren ist es ein Streitpunkt, wer die Leistungen erbringen und damit auch abrechnen darf. Hier gibt es Abgrenzungsprobleme z.B. zwischen Internisten / Kardiologen und Radiologen, die sich sogar bis in die Inhalte der ärztlichen Weiterbildungsinhalte niederschlagen.


    Ich nehme an die These stammt aus einer radiolgischen Zeitschrift.

    Guten Tag,
    aber gerade in dem angesprochenen Fall dürfte es sich beim Fehlen einer Kostenträgerrechnung schwierig gestalten, die Kosten der einzelnen Diagnosen (Diangostik, Konsile, etc.) zu beziffern, um dann einen höheren oder niedrigeren Aufwand benennen zu können.
    Muss ich das eigentlich gegenüber dem MDK oder der KK beweisen oder muss die KK den Gegenbeweis antreten, dass diese oder jene Diagnose den niedrigeren Ressourcenverbrauch zur Folge hatte.
    Eine platte Aussage, wie sie in vielen MDK-Gutachten steht, nach dem Motto: \"die Diagnose XY hat eindeutig den niedrigeren Ressourcenverbrauch ...\" kann es ja wohl nicht sein; zumal sich diese Aussage ja auch nur auf den CW-Wert, bzw die sich ergebende DRG stützt.

    Guten Tag,
    das ist so wie mit dem QM. Einfach zu sagen: \"wir machen das jetzt\"! und dann nichts mehr zu tun (auf Leitungsebene) ist halt nicht dazu geeignet, ein System zu etablieren.
    Un die Ärzte müssen irgendwie auch die Möglichkeit haben, an solchen vorbereitenden Sitzungen teilzunehmen. Meist läuft das aber so, dass irgend jemand den Auftrag bekommt, sich darum zu kümmern, aber ihm hierzu keine zeitlichen Ressourcen dafür zur Verfügung gestellt werden.

    Hallo shadow,
    unter Anwendung der DKR und unter Berücksichtigung der dt. Grammatik komme ich zu folgenden Ergebnissen:

    Möglichkeit A:
    Ursache des schlechten AZ ist Demenz:
    DKR: .... die zugrunde liegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist und behandelt wird ..... , so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren.
    --> die Demenz wird hier nicht behandelt.


    Möglichkeit B:
    Ursache des schlechten AZ ist das Colon-Npl:
    DKR: ..... bzw. während des Krankenhausaufenthaltes diagnostiziert wird, , so ist die zugrunde liegende Krankheit als Hauptdiagnose zu kodieren...
    --> Das Colon-Npl wird (neu) diagnostiziert.

    Grundgedanke ist wohl die Frage, ob die HD einen Ressourcenverbrauch nach sich gezogen hat, sei es durch Diagnostik oder durch Therapie.