Hallo Herr Winter,
da stimme ich Ihnen zu. Ich denke der Begriff Komplikation ist den meisten hier klar.
Aber:
was ist der Unterschied zwischen Komplikation der Erkrankung
und
Komplikation der Behandlung?
Und gerade hier ist die Grauzone, in dem sich KHs, MDKs und wohl auch bald die Sozialgerichte tummeln werden.
In vielen Gutachten, die ich erhalte, ist sogar nicht mehr von Komplikationen, sondern nur pauschal von Fallzusammenhängen die Rede, mit denen dann eine Fallzusammenlegung erreicht werden soll.
Beispiel aus meinem Fachgebiet:
Löst die Wiederaufnahme eines Patienten, der einen Herzinfarkt erlitten hatte und einige Zeit später dekompensiert eine Fallzusammenlegung aus?