Beiträge von E_Horndasch

    Hallo taennchen,
    herzlich willkommen.

    Wie wurde denn die Mißempfindung weiter abgeklärt oder behandelt, d.h. als was wurde sie klinisch gesehen? Waren es z.B. Gefühlsstörungen auf der Halsaussenseite oder war es ein Kratzen im Hals?
    Etwas mehr Infos wären zumindest für mich hilfreich, um das Problem etwas eingrenzen zu können.

    Hallo Frau norsen,
    zunächst herzlich willkommen im Forum.
    Nun zu Ihrer Frage:
    Solange die Kosten niedriger als die Erlöse sind, wird sich die Station rechnen. Sie müssten also wissen, wie hoch ihre Kosten sind, bzw. sein werden. Und dann müssten Sie abschätzen wie gut die Station belegt sein wird, d.h. wieviele Erlöse sie erzielen können.

    Zugegeben eine sehr platte Antwort; aber ich denke mehr wäre mit den vorhandenen Informationen nicht darstellbar.

    Danke für die Antworten,

    Zitat


    Original von Leonhardt:

    Der korrekte Code für die MS ist übrigens in diesem Fall G35.20 oder G35.30.

    und auch für die Belehrung (überhaupt nicht ironisch gemeint!).

    Nur zur weiteren Erläuterung:
    die Klinik argumentiert:
    Die Patientin wurde durch den Rettungsdienst eingeliefert, nachdem sie am Vortag vermutlich gestürzt sei. Wegen eines Haematoms im Bereich des Jochbeines links und Schmerzen im Bereich der Nase wurde sie zum Ausschluß einer Nasenbeinfraktur eingeliefert.

    Mittels einer Röntgenuntersuchung konnte eine Fraktur des Nasenbeines ausgeschlossen werden. Zusätzlich bestand eine Epistaxis unklarer Genese, die mittels Nasentamponade versorgt wurde. Zur Abklärung der Verschlechterung des Allgemeinzustandes erfolgte nach der Erstversorgung die Weiterleitung in die internistische Abteilung und dort die Aufnahme zur stationären Diagnostik der Verschlechterung des Allgemeinzustandes.
    Ob definitiv ein Sturz stattgefunden hat, läßt sich der Anamnese und den Aufnahmedatensätzen (Rettungsdienst, Chirurgische Abteilung) nicht zweifelsfrei entnehmen.
    Die zur Aufnahme führende Problematik wurde deshalb auch dem konsiliarisch tätigen Neurologen vorgestellt. Hierbei wurde die zur Aufnahme führende Symptomatik als akuter Schub einer bekannten chronisch-progredienten Enzephalomyelitis dissiminata klassifiziert und die Verlegung in eine neurologische Spezialklinik zur Durchführung einer Interferonbehandlung oder einer ähnlich spezifischen Therapie empfohlen. Wegen Incompliance erfolgte die erforderliche Verlegung nicht.

    Im stat. Verlauf dann unter symptomatischer Therapie langsam Besserung des AZ´s. Eine vorhandene Anämie wird mit 2 Erykonzentraten ausgeglichen.

    Soweit die Sachlage.
    Meine Sicht: Symptom ist der schlechte AZ, (denn wegen der Prellung wäre sie von den Chirurgen wieder nach Hause geschickt worden), und der ist nicht nur auf die Anämie (die sich erst im Verlauf nach Rehydrierung entwickelte) zurückzuführen. Zugrundeliegende Krankheit ist die MS. Gemäss der DKR wäre dann der schlechte AZ als behandeltes Symptom die HD, da der Ressourcenverbrauch bezüglich der MS sich nur auf Diagnostik und nicht auf Therapie beschränkt - aber doch nicht die unspezifische T14.9.

    Oder habe ich eine Denkblockade?
    :sterne:

    Hallo forum,
    folgender Fall:
    eine Pat. mit bekannter chronisch progredienter MS (lt. Neurologin), in deren Rahmen sie immer wieder stürzt, wird durch den Rettungsdienst zum Ausschluß einer Fraktur eingeliefert.

    Kodierung HD duch Klinik: G35.10 (Encephalitis disseminata mit vorwiegend schubförmigem Verlauf, ohne akute Exacerbation).
    Kodierung HD lt. MDK: Commotio cerebri.

    Darauf Widerspruch durch Klinik, da kein Mensch in der gesamten Akte diesen Begriff verwendet und es auch klnisch keinen Anhalt dafür gab. Die Pat. wurde vielmehr nach Frakturausschluß wegen des AZ in die Innere verwiesen und nicht nach Hause entlassen. Aus chirurgischer Sicht bestand keine stat. Behandlungsnotwendigkeit.

    Im Widerspruchsverfahren kommt der MDK zum Ergebnis:
    Commotio ist nicht HD, sondern die T14.9 (Verletzung, nicht näher bezeichnet?).

    Das hier ein kleiner Unterschied in den RG besteht, hat sicher bei der Beurteilung keine Rolle gespielt :d_zwinker: .

    Hat jemand ähnliche Erfahrungen?

    Hallo zusammen,
    und warum nicht K25.0?

    Auszug aus DKR 1105d:
    \"Wird aufgrund der Vorgeschichte oder anderer Anhaltspunkte eine klinische Diagnose gestellt, schließt die Tatsache, dass während des Krankenhausaufenthaltes keine Blutung auftritt, nicht von vornherein die Eingabe eines Kodes mit der Modifikation „mit einer Blutung†aus\".

    Ich würde halt den Endoskopiker fragen.

    Guten Tag,
    ich habe sogar auf der Homepage von der Firma gesucht, nachdem die das hier gegenüber den CÄ auch verbreitet haben. Und nix gefunden. Haben die vielleicht bei ihrer internen Schulung ICD und OPS verwechselt? Oder haben wir alle was übersehen? :rotwerd:

    Guten Tag,
    habe durch einen Querverweis in einer anderen diskussion das hier gefunden:
    Und da heißt es vom MDK:

    \"Welche medizinischen Kriterien rechtfertigen
    die Kodierung?
    Kodierempfehlung:
    Eines der folgenden Kriterien muss erfüllt sein:
    • Signifikante Leukozyturie (mehr als 8 Leukos pro GF im zenrifugierten
    Sediment plus signifikanter Keimzahl (mind. 100.000 Keime/ml)
    und Therapie
    • Asymptomatische Bakteriurie bei Kindern/Schwangeren mit Antibiose
    nach Antibiogramm und bei urologischer Ursachenabklärung
    mit spezifischer Diagnose und Therapie
    • Typische, dokumentierte und nachvollziehbare Klinik und Therapie\"

    Jetzt muss sich nur noch der MDK an seine eigenen Empfehlungen halten. :d_zwinker:

    Guten Tag:

    Die DKR 0912c lautet:
    Chirurgisch angelegte arteriovenöse Fistel/Shunt
    Bei einem niereninsuffizienten Patienten, der speziell zur Anlage eines Dialyseshunts aufgenommen wird, ist der Kode Z49.0 Vorbereitung auf die Dialyse als Hauptdiagnose anzugeben. Die Niereninsuffizienz ist als Nebendiagnose zu kodieren.

    Die Frage ist nun:
    ist ein Peritonealkatheter ein Shunt i.S. dieser Regelungen oder nicht?
    Bei strenger Auslegung nein, zumal es - wie Sie richtig schreiben - eine extra angelegte DRG hierfür gibt mit entsprechender HD und OPS.
    Es stellt sich nun die Frage nach dem praktischen Vorgehen. Ich würde mit dieser Argumentation einen Widerspruch schreiben und erst mal schauen was passiert.
    Was sagen denn die Nephrologen unter uns zum Thema?

    Guten Tag,
    habe ähnliche Erfahrungen im Zusammenhang mit stationärer Abrechnung. da steht dann im Schreiben:
    \"unser Grouper kommt zu einer anderen DRG\".
    Beim genaueren Nachgucken fällt dann auf, dass sang- und klanglos die HD geändert wurde. Ohen Begründung oder ohne Erläuterung.
    Haben andere ähnliche Erlebnisse?

    Guten Morgen,
    da bin ich wohl etwas missverstanden worden und ich habe mich wohl auch in der Hektik undeutlich ausgedrückt.
    Worauf ich hinweisen wollte ist, dass es sowohl zur Klassifizierung von Krankheiten (als auch von Therapien) z.T. unterschiedliche Leitlinien, Ansichten, etc. gibt. Eine davon ist sicher die Leitlinie einer entsprechenden Fachgesellschaft. In anderen Threads hier geht es nämlich z.T. genau darum, dass der MDK oder die Kasse andere Leitlinien als \"Kronzeugen\" zu Rate ziehen, als das Krankenhaus.
    Ich wollte nur darauf hinweisen, dass keine Leitlinie im DRG-System einen Anspruch auf Alleinvertretung, bzw. Gesetzesrang hat. Mit Ausnahme vielleicht der Transfusionsrichtlnie der BÄK.
    Solange sich nix besseres oder anderes findet, wird man dann natürlich der hier besprochenen Leitline der neurchirurgischen Fachgesellschaft folgen.
    Alles klar? :sonne: