Beiträge von E_Horndasch

    Hallo Norbert,
    meinen Sie im Sinne von Generalunternehmer und Sub-Unternehmer?
    Der Generalunternehmer rechnet mit Auftraggeber (KK) ab und lässt Leistungen hierzu von externen erbringen, die er nach besonderen Verträgen bezahlt.

    Guten Abend Herr Blaschke,
    da haben wir ja alle anscheinend ganz toll aneinander vorbeigeredet und jeder dasselbe gemeint.
    Natürlich geht es in den von mir erwähnten Ausführungen darum, z.B. den MdK-Kollegen auf die Kaliumtherapie hinzuweisen, die so nicht im E-Brief steht. Und dass eine Inkontinenz vorgelegen hat und wie sie versorgt wurde.
    Also alles Daten, die in der Krankengeschichte stehen, aber nicht im E-Brief. Da dies Daten sind, die den weiterbehandelnden Kollegen meist nicht sonderlich interessieren, da dessen Fokus auf ganz anderen Dingen liegt.

    Weitergehende Begründungen für die Kodierung einer Diagnose oder Prozedur (z.B. Auszüge aus Leitlinien, Lehrbüchern, etc) gibt es z.B. von mir dann im Rahmen eines hoffentlich nicht erforderlichen Widerspruches.

    Hallo Frau Piecha,
    die Schwachstellen können Sie aus den Gutachten entnehmen, in denen Ihnen diverse Diagnosen wegen fehlender Dokumentation nicht anerkannt wurden.
    Dabei können Sie auch schön den \"entgangenen Erlös\" in die Diskussion mit den Veranwortlichen einbringen.
    Ob das Ganze dann Inhouse-Schulungen durch Interne oder Externe (oder eine Kombination durch Multiplikatoren-Schulung) sind müssen Sie vor Ort entscheiden.

    Hallo zusammen,
    ist doch eigentlich nichts dagegen einzuwenden, in einem Begleitschreiben zu den übersandten Unterlagen ergänzende Hinweise zu durchgeführten Behandlungen, Maßnahmen, etc (Ressourcenverbrauch) zu geben, die eine Diagnose für den MDK nachvollziehbar machen. Sofern sie z.B.aus dem angeforderten E-Brief nicht hervorgehen.
    Ist in vielen Fällen einfacher, als das Ganze dann im Widerspruchsverfahren zu machen.

    Hallo MC TU,
    das ist in meinen Augen das Schöne an dieser Regelung:
    wir zählen nur die Tage und gucken dann ob mehr oder weniger als 30 rauskommen. Und nach diesem Ergebnis wird verfahren.
    Und mir ist bis jetzt kein Disput bekannt, in dem gestritten wird, ob man beim Zählen bestimmte Ziffern ausläßt oder zufügt (je nach Standpunkt) :d_zwinker: .
    Ausnahmen sind (natürlich) die kombinierten Fallzusammenführungen, aber von denen ist ja hier - so wie ich es verstanden habe - nicht die Rede.

    Zitat


    Original von AngelaS:
    Patient kam zur Abklärung Rezidiv Sigmakarcinom (ohne jegliche Beschwerden) - koloskopisch kein
    Rezidiv (Tumormarker CEA bzw. CA 19-9 im Normbereich) - laut MRT aber dringender Verdacht auf Prostatakarcinom - weitere Abklärung nicht möglich, Patient lehnt weitere stationäre Behandlung ab und verlässt am Tag der Koloskopie das Krankenhaus. (Aufenthaltsdauer 2 Tage)

    Guten Morgen,
    wahrscheinlich eine müssige Diskussion, da der Aufenthalt wegen primärer Fehlbelegung sowieso \"kassiert\" wird.
    :d_zwinker:

    Zitat


    Original von gefi:
    Die vorgeschlagene Vorgehensweise von Herrn Horndasch halte ich aus datenschutzrechtlicher Sicht für problematisch.

    Guten Morgen Forum, Hallo Herr Fischer
    habe mich leider nicht so klar ausgedrückt. Den Brief natürlich nicht an die Kasse, sondern an den MDK schicken.

    Schönen guten Morgen,
    darin spiegelt sich die \"allgemeine Meinung\" wider, dass die ärztliche Arbeitsleistung nichts kostet und quasi zum Nulltarif Tag und Nacht erbracht werden soll. :totlach:

    Ich persönlich habe die Erfahrung gemacht, dass mancher MDK-Gutachter ein über die normale Visite hinaus gehendes eingehendes Gespräch als Aufwand anerkannt hat.
    Und wenn Ihre Dokumentation das her gibt.