Guten Tag,
aus meiner Sicht ist das mit dem vorherigen Abklären so eine Sache. In einem anderen Thread wird diskutiert, dass manche Kassen die Kostenübernahme vorher zusagen und anschließend die primäre Fehlbelegung monieren.
Folge: das KH bleibt auf seinen Kosten sitzen.
Und in dem hier beschriebenen Beispiel: wer kümmert sich denn um die Kostenzusage? Meist läuft es doch so ab: KH A ruft bei KH B an, ob Pat. übernommen werden kann. KH B entscheidet über die Übernahme nach medizinischen Gesichtspunkten, bzw. freie Betten etc. Muss der Aufnahmearzt im KH B jetzt die Sozialgesetzgebung wissen, um zu wissen, wann eine Verlegung bezahlt wird und wann nicht oder dürfen Verlegungen nur noch von Patientenverwaltung zu Patientenverwaltung abgeklärt werden?
Wir sind schon einigermassen froh, wenn die Ärzte die G-AEP-Kriterien anwenden.
Das System soll doch auch handlebar sein. Unter diesem Aspekt wäre ich dankbar, wenn von Kassenseite ihren Mitgliedern klipp und klar mitgeteilt wird, dass generell keine Verlegungen auf Patientenwunsch bezahlt wird und statt dessen für solche Fälle eine Zusatzversicherung angeboten wird. Warum sollen immer die Ärzte, bzw. Krankenhäuser erklären, was nicht bezahlt wird?