Beiträge von E_Horndasch

    Hallo zusammen,
    genau das ist das Problem:
    Wenn es im AOP-Katalog steht, dann müssen die AEP-Kriterien stichhaltig sein.
    Und wenn es jemand nicht ambulant machen will, steht es ihm jederzeit frei, als Selbstzahler eine stationäre Behandlung machen zu lassen.
    So zumindest nach meinem Verständnis die Rechtslage. Und die von Frau Schimmer beschrieben Kontrolle oberhalb des Kataloges wird in Zeiten knapper Kassen zunehmend restriktiver gehandhabt.
    In diesem Sinne
    schönes WE :i_drink:

    Guten Tag,
    aus meiner Sicht ist das mit dem vorherigen Abklären so eine Sache. In einem anderen Thread wird diskutiert, dass manche Kassen die Kostenübernahme vorher zusagen und anschließend die primäre Fehlbelegung monieren.
    Folge: das KH bleibt auf seinen Kosten sitzen.

    Und in dem hier beschriebenen Beispiel: wer kümmert sich denn um die Kostenzusage? Meist läuft es doch so ab: KH A ruft bei KH B an, ob Pat. übernommen werden kann. KH B entscheidet über die Übernahme nach medizinischen Gesichtspunkten, bzw. freie Betten etc. Muss der Aufnahmearzt im KH B jetzt die Sozialgesetzgebung wissen, um zu wissen, wann eine Verlegung bezahlt wird und wann nicht oder dürfen Verlegungen nur noch von Patientenverwaltung zu Patientenverwaltung abgeklärt werden?
    Wir sind schon einigermassen froh, wenn die Ärzte die G-AEP-Kriterien anwenden.

    Das System soll doch auch handlebar sein. Unter diesem Aspekt wäre ich dankbar, wenn von Kassenseite ihren Mitgliedern klipp und klar mitgeteilt wird, dass generell keine Verlegungen auf Patientenwunsch bezahlt wird und statt dessen für solche Fälle eine Zusatzversicherung angeboten wird. Warum sollen immer die Ärzte, bzw. Krankenhäuser erklären, was nicht bezahlt wird?

    Guten Morgen,
    @ D.Duck: Danke für den Hinweis.

    ich bin bis jetzt nur vom \"reinen\" öffentlichen Dienst\" ausgegangen, also vom BAT. Entscheidend ist aus Sicht der mir bekannten Juristen der Stichtag der Überleitung. Als MB-Mitglied kann man/frau dann auf jeden Fall der Überleitung in den TVöD widersprechen und für sich den BAT beanspruchen. Wenn man sich in den zahlreichen Foren in der Republik umsieht, dann gibt es dort äußerst widersprüchliche und z.t auch absurde Szenarien, was dann mit den Mitarbeitern und den Tarifen passiert.
    Wenn es denn dem MB gelingt, einen TV-Ärzte abzuschließen, dann werden sich über kurz oder lang wohl die AVR u.a. Vertragswerke diesem Vertragswerk angleichen (meine persönliche Meinung).
    Wenn es dem MB nicht gelingt, dann ....

    Volkmann
    im \"reinen Öffentlichen Dienst\" können Sie es sich schon raussuchen, was für Sie gelten soll: gehen sie im September 2005 zu ver.di oder zum MB und reklamieren Sie ab dem 01.10.2005 dann entweder den TVöD oder den BAT für sich.

    Guten Tag,
    ähnliches Problem:
    Kind kommt mit unklaren Bauchschmerzen; da wir keine Pädiatrie haben erfolgt die Weiterverlegung in die Kinderklinik. Abrechnung als stationär mit Verlegung. Soweit ok.
    Wenn das Kind in der Kinderklinik aufgenommen wird, akzeptiert dies auch die KK, da sie Verlegungsabschläge zum Abzug bringt.
    Wenn das Kind nach pädiatrischer Untersuchung ambulant in der Kinderklini behandelt wird, sollen wir das Ganze auch ambulant abrechnen, da das dann für die Kasse noch günstiger ist.
    Ähnliche Konstellationen lassen sich für andere (z.B. neurologische) Krankheitsbilder finden, die z.B. aus Sicht eines nicht-neurologischen Assistenzarztes die Aufnahme und Weiterverlegung in eine Neurologie erfordern. Und im Verlauf stellt sich heraus, dass es sich in der Neurologie um eine ambulante Behandlung gehandelt hat (z.B. atypische Migräne).
    Gibt es ähnliche Erfahrungen im Forum?

    Einspruch!
    Der TVöD gilt für
    auf jeden Fall für alle ver.di Mitglieder,
    sowie über individuelle Verweise im Arbeitsvertrag meist für alle sonstigen Beschäftigten im Krankenhaus mit Ausnahme der Ärzte (sofern sie nicht ver.di-Mitglied sind)
    der Marburger Bund hat sich in seiner Hauptversammlung entschieden, nach Abwägung den TVöD nicht mitzutragen und statt dessen einen eigenen Tarifvertrag auszuhandeln.
    Die Verhandlungen laufen derzeit mit den Ländern, gleichzeitig erging die Aufforderung an die kommunalen Arbeitgeber, Tarifverhandlungen aufzunehmen.
    Sonst gilt nämlich ab 01.01.2006 Arbeitszeitgesetz pur (Wegfall der Übergangsregelung im §25 Arbeitszeitgesetz), d.h. incl. Bereitschaftsdienst ist nach 10 Stunden Schluß!
    PS Bin kein Personalfachmann, sondern nur \"einfaches Gewerkschaftsmitglied im MB\".
    Falls Interesse besteht, kann ich die mir bekannten Informationen über TVöD, Verhandlungsstand, Positionen von TdL, VKA, MB etc. hier kundtun - habe mich bis jetzt nur zurückgehalten, da das ja ein DRG-Forum und kein Gewerkschaftsforum ist. :d_zwinker:

    Guten Tag,
    problematisch wird es nur dann, wenn die KK / MDK aufg dem Standpunkt steht, HOPS sei als NW der Medikation verursacht.
    WA wg Komplikation??? :sterne:
    Man sollte nicht vergessen. im Zweifelsfall wird jede auch nur erdenkliche NW aus dem Beipackzettel der verabreichten Medikamente als Argument ins Feld geführt.

    Guten Tag,
    hatten wir.
    Bsp. hierzu:
    Patient wird mit internistischer Grunderkrankung behandelt und am Morgen entlassen. Am Nachmittag stürzt er über die Teppichkante und bricht sich den Oberschenkel. Es erfolgt die Wiederaufnahme und die Abrechnung eines neuen Falles.
    Aber: Dokumentation ist alles! Der Fall wird sicher geprüft.
    Ähnliche Konstellationen hatten wir schon mal bei einem Patienten der kurz (<24 Std.) nach Entlassung einen Schlaganfall erlitten hatte.

    Hallo casapietra,
    zur Aufnahme führte ein \"unklares Ereignis mit Kollaps und ...\".
    Da keine weiteren Untersuchungen durchgeführt wurden kann keine spezifischere Diagnose für das zur Aufnahme führende Symptom (Synkope und Kollaps R55) angegeben werden. Also wäre für mich HD R55.
    Oder wurde die Pat. wegen der Kopfschmerzen stationär aufgenommen, dann wären es die.