Hallo Herr Selter,
hoffen wir mal, dass InEK hier eine Klarheit bringt
bei den vielen Kodierrichtlinien, die z. B. das Symptom
Schmerz betreffen.
Ich würde allerdings nach Kausalitätsprinzip vorgehen.
Bei Knochenmetastasen ist für mich keine Frage, dass diese
die Ursache z. B. der Rückenschmerzen sind (falls nicht
eine akute Infektion in diesem Bereich vorliegt, die ebenfalls
eine Ursache darstellen könnte), unabhängig davon ob die
Schmerzen akut oder chronisch rezdivierend auftreten.
Wenn ein Pat. mit einer bekannten malignen Grunderkrankung stirbt,
dann ist aus meiner Sicht die Grunderkrankung die Hauptdiagnose,
auch wenn die Aufnahme wegen einer Komplikation der Grunderkrankung
(z. B. pulmonale Metastasen) geschah. Denn: Ohne die Grunderkrankung
gäbe es ja die Komplikation nicht.
Viele Grüsse
Ordu