Beiträge von Ordu

    Hallo Herr Selter,


    hoffen wir mal, dass InEK hier eine Klarheit bringt
    bei den vielen Kodierrichtlinien, die z. B. das Symptom
    Schmerz betreffen.

    Ich würde allerdings nach Kausalitätsprinzip vorgehen.
    Bei Knochenmetastasen ist für mich keine Frage, dass diese
    die Ursache z. B. der Rückenschmerzen sind (falls nicht
    eine akute Infektion in diesem Bereich vorliegt, die ebenfalls
    eine Ursache darstellen könnte), unabhängig davon ob die
    Schmerzen akut oder chronisch rezdivierend auftreten.
    Wenn ein Pat. mit einer bekannten malignen Grunderkrankung stirbt,
    dann ist aus meiner Sicht die Grunderkrankung die Hauptdiagnose,
    auch wenn die Aufnahme wegen einer Komplikation der Grunderkrankung
    (z. B. pulmonale Metastasen) geschah. Denn: Ohne die Grunderkrankung
    gäbe es ja die Komplikation nicht.
    Viele Grüsse
    Ordu

    In Zeiten zunehmender Dokumentation z. B. für die Abrechnung
    werden die Epikrisen immer knapper gehalten. Deswegen bezieht sich
    der beratende Arzt auch gerne auf die Epikrise! Aber, auch wie der MDK,
    muss er alle verfügbaren Informationen berücksichtigen. Diese sollte
    man also ihm zur Verfügung stellen, natürlich nach Vorlage einer
    entsprechenden Patientenerklärung.
    Gruß
    Ordu

    Hallo zusammen,

    in der Tat trifft ICD T81.4 zu, wenn die Prostatitis
    als Folge eines Eingriffs dargestellt werden soll.
    Diesem Code sind im KODIP der Thesaurus \"Septische Infektion
    nach Eingriff\" zugeordnet. Wir hatten jedoch die Erkrankung mit
    HD Urosepsis anegegeben, weil der klinische Verlauf dem
    entsprach.

    Unser Pat. hatte zwar Temp. über 39 Grad, aber die Leukozyten-
    zahlen waren nur 11.700. Laut diesen Kriterien sollte dies
    über 12.000 liegen, um 2 Kriterien zu erfüllen.
    Aber meines Erachtens sollte eher die Klinik des Pat. richtungs-
    weisend sein als die offensichtlich im Alltag \"wenig hilfreichen\" Kriterien.
    Gruß
    Ordu

    Im ersten Aufenthalt wurde der Pleuraerguss behandelt,
    damit ist dies die Hauptdiagnose bzw. dessen Ursache
    Pleuritis carcinomatosa.

    Während des 2. Aufenthalts ist der Patient verstorben.
    Hier ist die Hauptdiagnose das Mamma-Ca, denn Pat. ist
    letztendlich an den Folgen dieser Erkrankung gestorben.
    Ordu

    Hallo,

    ICD I87.0 (postthrombotisches Syndrom) muss nicht
    eine aktuell bestehende Ulzertaion beinhalten.
    Mit ICD I83.0 wird bei diesem Pat. alle Information
    geliefert: Ulzeration als Folge der Varkosis.
    Gruß
    Ordu

    Hier könnte folgende Passage aus DKR D002c (s. 6)
    zur Anwendung kommen:

    Wenn sich ein Patient mit einem Symptom vorstellt und die zugrundeliegende Krankheit zum Zeitpunkt der Aufnahme bekannt ist,
    jedoch nur das Symptom behandelt wird, ist das Symptom
    als Hauptdiagnose zu kodieren. Die zugrundeliegende Krankheit ist anschließend als Nebendiagnose zu kodieren.

    Sie haben bei diesem Aufenthalt die Hirnmetastasen zwar
    nicht behandelt, diese waren jedoch bis dato nicht bekannt,
    daher:
    HD: Hirnmetastasen
    ND: Parese (oder was auch immer)
    ND: Lungen-Ca

    Gruß
    Ordu

    Hallo Forum,

    in einem Fall wurde die HD Urosepsis von MDK
    mit der Begründung abgelehnt, hier wäre keine
    (klinisch übliche)Volumentherapie erfolgt, ohne dabei
    zwischen den verschiedenen Formen der Sepsis zu differenzieren.
    Auf meinen Anruf hin hiess es, es stünden derzeit
    Verfahren vor dem Sozialgericht, bei denen geklärt
    werden soll, wann die Diagnose Urosepsis kodiert
    werden kann! Weiß jemand von solchen Verfahren, die
    anstehen oder hat jemand schon mal wegen Urosepsis
    mit MDK zu tun gehabt?

    Zu unserem Fall:
    Nach einer Prostatabiopsie kam es zunächst zu einer
    Prostatitis mit Entwicklung von Temparaturen über 39 Grad,
    wobei Fieber trotz Antibiotikawechsel sich nur langsam
    zurückbildete. Als Erreger wurde E. Coli nachgeweisen.

    Im MDK-Gutachten heisst es auch: Klinische Kriterien der
    ACCP/SCCM-Konsensuskonferenz liegen nicht vor, eine
    Volumentherapie war nicht notwendig!

    Gruß
    Ordu

    Hallo Herr Horndasch,

    auch aufgrund Ihrer Erläuterungen habe ich den dringenden
    Verdacht, dass MDK in ihren Beurteilungen oft die Sache so biegt,
    wie er es gerade braucht. Andersrum wird enstchieden (z. B.
    wenn es um Fallzusammenführungen geht), dass ja die (erst nach
    Entlassung des Patienten eingegangene) Histolgie eine
    Prostatahyperplasie ergeben hat, und PSA-Erhöhung als HD
    des 1. Falles nicht mehr gültig sein kann. Entweder stimmt das eine
    Vorgehen oder das andere, sicher nicht einmal so und ein anderer mal
    ganz anders.
    Wie gesagt, aus meiner Sicht geht aus DKR D002c überhaupt nicht hervor,
    dass die Entlassdiagnose am Entlasstag festgelegt werden muss.
    Der Ausdruck \"..am Ende des stat. Aufenthaltes\" bedeutet lediglich,
    dass der Pat. entlassen ist und keine weitere Dagnostik mehr erfolgt.
    Die dabei evaluierten Befunde, einschliesslich am Entlastag noch ausstehender Befunde, sind zu analysieren.
    Gruß
    Ordu

    Um das Kapitel Primär- und Sekundärdiagnosen kurz darzustellen:
    Alle ICD-Kodes mit Ausnahme von Sekundärdiagnosen (mit * oder !
    versehen) können als Primärcode (auch \"Kreuzcode\" genannt)
    angegeben werden.

    Es ist jedoch nicht zulässig (falls so etwas Ihr KIS erlaubt), einen
    Kreuzcode als Sterncode zu benutzen, d. h. diesen mit einem anderen
    Kreuzcode zu verketten. Wenn die KK wegen einem solchen Vorgehen
    monieren sollte, dann hat sie Recht. Ansonsten können sie diese 3 Codes
    jeweils als Primärcode angeben.
    Gruß
    Ordu

    Wenn der Pat. tatsächlcih an gesichertem Parkinson leidet
    und er erhält eine spezifischte Therapie von Ihnen,
    dann ist die Sache sonnenklar. Sie können gleich Richtung
    Sozialgericht marschieren, wenn MDK Ihr Widerspruch auch
    noch ablehnen sollte. MDK ist genauso an DKR gebunden wie wir auch.
    Ordu