Wenn ein Arzt (und sei es einer von MDK) in unserer Zeit
behauptet, auf die Histolgie könne man ganz verzichten und
die Diagnose allein wegen der Klinik festlegen, dann handelt
es sich möglicherweise entweder um einen sehr erfahrenen Arzt
oder eher um einen Schlaumeier. Oder besser gesagt, er ignoriert
die Rechtslage! Was wäre, wenn sich doch ein Carcinom in der Zyste
befindet? Dann wäre wohl dies die Hauptdiagnose! Auch wenn die Klinik
so eindeutig ist, werde ich immer Histologie anfordern, 1. Aus
rechtlichen Gründen, 2. Um etwas schlimmeres nicht zu übersehen.
Auch dieser Kollege, der jetzt den Spieß umdreht, hat während seiner
praktischen Tätigkeit immer Histologie angefordert.
Andererseits fürchte ich, ist es aus der Sicht der DKR D002c völlig
egal, ob der Histologiebericht am Entlasstag oder später eingeht.
Ich sehe in der Definition der HD keinen Hinweis darauf, dass die HD
just am Entlasstag festgelegt werden soll.
Die Beschreibung:
.....Der Begriff „nach Analyse†bezeichnet die Evaluation der Befunde
am Ende des stationären Aufenthaltes, um diejenige Krankheit festzustellen, die hauptsächlich verantwortlich .....
Fazit: Sie sollen also in der Regel zunächst alle Befunde abwarten
(dazu gehört auch die Histolgie), diese analysieren und dann die Diagnose festlegen.
Gruß
Ordu