Beiträge von Ordu

    Sollte es sich im Falle der DRK-Kliniken Berlin wirklich um einen systematischen Betrug handeln, müssen die beiden Geschäftsführer und der Chefarzt der Radiologie so hart wie möglich (auch als Abschreckung für potentielle Nachahmer) bestraft werden, wenn man bedenkt, dass Menschen ihre Arbeit verlieren, weil sie z. B. zum Wegwerfen bestimmte Nahrungsmittel mitnahmen!
    Gruß
    Ordu

    Hallo,

    entscheidend für die HD sind die Umstände, die zur stat. Behandlung geführt haben. Vermutlich liegt eine Komplikation der Anästhesie vor bei bereits wohl erheblich lungenkrankem Patienten. Da ohne die Narkose nicht zu diesem Problem gekommen wäre (zumindest nich an diesem Tage), kommt als HD T88.5 in Frage.

    Gruß
    Ordu

    Alle Komplikationen, die als Folge einer medizinischen oder chirurgischen Maßnahme eingetreten sind, sollten mit einem Code aus T80.ff - T88.ff kodiert werden. Nur wenn z. B. eine Blutung spontan entstanden oder auf eine andere Erkrankung zurückzuführen ist, dann ist sie mit eine spez. Code zu kodieren.

    Gruß
    Ordu

    Zitat


    Original von karlkarl:

    Kennt jemand eine Quelle (möglichst eine Datenbank/Excel ), die Informationen bietet, wie häufig eine DRG Kodierung pro Jahr auftritt?

    [1]
    http://www.g-drg.de/cms/index.php/…schalen-Katalog

    Hallo,

    Sie werden noch keine Statistik finden, wei häufig eine bestimmte DRG X z. B. 2008 in Deutschland zur Abrechnung gelang. Noch dazu ändern sich die DRG-Kennzeichnung und deren Inhalte jedes Jahr nicht in unwesentlichem Umfang. Den InEK-Angaben können Sie nur die absolute Zahl einer DRG entnehmen, die sich auf die Kalkulationskrankenhäuser beziehen. Dies ist jedoch nur eine Bruchteil der Krankenhäuser in Deutschland. Sie können jedoch aus diesen Angaben den prozentualen Anteil einer DRG ermitteln. Dies ist ein indirekter Hinweis auf die absoluten Häufigkeiten der DRGs.

    Gruß
    Ordu

    Hallo,

    die ambulanten Kodierrichtlinien sind nicht geeignet, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Das schafft zu viel Bürokratie und beinahltet auch noch sehr viele Fehlerqellen (s. Beitrag Hollerbach). Die niedergelassenen Ärzte haben nicht die Möglichkeiten eines Krankenhauses, um damit klar zu kommen. Noch dazu in einer Zeit, in der viele Praxen keinen Nachfolger finden, ist so etwas zum Scheitern verurteilt. Entweder sucht man nach Alternativen oder lässt es bleiben.

    Gruß
    Ordu

    Hallo zusammen,

    inzwischen müssen die vom G-BA festgelegten Kriterien (letzte Aktualisierung am 17.12.2009) erfüllt werden, um Bauchaortenaneurysmen operieren zu können.
    Meine Frage an diejenigen, die schon mal mit dem Thema zu tun hatten: In welchem Außmaß spielt hierbei die Existenz eines Pulmonologen in einem Krankenhaus eine Rolle im Rahmen der MDK-Gutachten für die Zulassung eines KH für diese OP? Die Auskultation der Lunge und Beeurteilung einer LUFU-Untersuchung und auch Bronchoskopie kann doch jeder pulmonologsich erfahrene Internist auch durchführen. Die Röntgenbilder werden ohnehin durch die Radiologie befundet.

    Gruß
    Ordu

    Zitat


    Original von P.Merkel:

    Ist aber mühsam, wenn man zur Antwort bekommt:


    Mühsam ist jedenfalls, alle solche Codes (die noch dazu gerne kodiert werden), zu löschen! Theorie sollte man ab und zu auch Theorie sein lassen, weil nicht praxistauglich!

    Gruß
    Ordu

    Hallo Patricia oder Herr Merkel,

    die gennanten Codes sind aus meiner Sicht wichtige Zusatzinformatioonen (z. B. Allergie), die kodiert werden sollten, zumal ohnehin nicht erlösrelevant.
    Hier kann die Definition der ND unberücksichtigt bleiben.

    Gruß
    Ordu