Beiträge von Ordu

    Hallo,

    neulich hatte ich auch einen Fall mit Lymphocele
    mit Eingruppierung in die selbe Fehler-DRG. Ich habe
    dann mir die Akten näher eingesehen udn stellt fest,
    dass dieser Zustand auch mit ICD
    T09.05 Hämatom am Rücken

    kodieren werden konnte. So entging ich der Fehler-DRG.
    Daher: Gucken Sie mal in den Akten nach, ob das Problem nicht
    anders zu kodieren geht.

    Zu Ihrer 2. Frage:
    Laut Definition der HD müsste der Aufnahmeanlass die Komplikation
    sein. Ohen diese Komplikation wäre die Notwendigkeit einer stat.
    Behandlung nicht erforderlich gewesen. Die ambulante Behandlung
    separat abzurechnen dürfte jedoch in diesem Fall schwierig sein.
    Gruß
    Ordu

    Hallo,

    Komplikationen im engeren Sinne sind die nicht erwünschten
    Folgen eines mehr oder weniger invasiven Eingriffs.
    Das erneute Auftreten bzw. Verschlechterung einer bestimmten
    Erkrankung (z. B. COPD) ist keine Komplikation. Aber auch bei
    solchen Patienten kann eine Zusammenführung erforderlich sein,
    wenn der 2. Aufenthalt innerhalb der OGVD des 1. Aufenthalts erfolgt
    und in die selbe Basis-DRG eingruppiert wird. Schlaue KIS machen
    schon jemanden darauf aufmerksam...
    Gruß
    Ordu

    Fragen Sie immer nach der Ursache eines Problems.
    In diesem Fall ist die Ursache der Knochensschmerzen wohl
    die Metastasen, genau genommen natürlich die Fraktur wegen
    der Metastasen.
    Grüße
    Ordu

    Hallo Frau Bauernfeind,

    die HD bei solchen Verlegungen ist der Grund für die OP,
    wenn der Pat. nach der OP zu Ihnen zur weiteren Betreuung
    verlegt wurde (unabhängig davon, ob der Pat. unmittelbar vor der
    OP bei Ihnen stationär lag). Es sei denn, bei Aufnahme
    in Ihrem Hause stand plötzlich ein ganz anderes Problem im
    Vordergrund (z. B. Lungenembolie). Dann ist dies die HD.
    Grüße
    Ordu

    Hallo,

    Bei elektiven COROs tun sie nichts falsches, wenn Sie
    KHK als Hauptdiagnose angeben (KHK ist entweder anamnestisch
    bekannt oder wird nach CORO festgestellt). Ansonsten Angabe der
    Erkrankung (falls keine KHK der U-Grund), weswegen CORO durchgeführt
    wurde (Konkrete Erkrankung zuvor bekannt) oder was nach CORO festgestellet wurde.

    AP: Strenggenommen kann AP nur dann als HD angegeben werden, wenn bei
    der Aufnahme auch eine solche Symptomatik bestand oder auch der Pat. so
    behandelt wurde, als läge eine AP vor.

    Wegen einer stat. Aufnahme zu einer selektiven CORO, darf meines Erachtens
    eine anamnestisch bekannte AP nicht als HD angegeben werden, wenn die AP weder bei Aufnahme vorlag noch als solche behandelt wurde.
    GRuß
    Ordu

    Hallo Herr Ziebart,

    So kann mann es auch sehen. Aber: Wenn die Aufnahme
    der Pat. wegen bestimmter Probleme erfolgte und bis
    zur Geburt in der 37. Woche ein großer diag./therapeut.
    Aufwand entstanden ist, dann würde ich mir schon überlegen,
    ob die Entbindung doch nicht als vorzeitige Entbindung
    zu kodieren ist.
    Gruß
    Ordu

    Hallo,

    da die SS-Dauer ausgehend vom Aufnahmedatum abgeleitet wird
    (z. B. 36. SSW), muss man wohl die SS-Dauer dementsprechnd angeben
    (also O09.5), selbst wenn die Entbindung in der 37.SSW erfolgte,
    z. B. Spontangeburt. Kodieren würde ich aber als Hauptdiagnose
    konsequenterweise die Frühgeburt (O60.1), weil ja die Aufnahme
    in der 36. SSW erfolgte und SS-Dauer mit ICD O09.5 angegeben wurde.
    Grüße aus BC
    Ordu

    Hallo Herren Selter und Roger,

    vielen Dank für Ihre Antworten. Laut DKR kann ich bei der Verschlüsselung
    der Diagnosen nur solche Informationen heranziehen, die am Entlasstag
    mir vorliegen, und genau dieser Aspekt ist entscheidend bei der Bestimmung der Hauptdiagnose. Ergo kann ich noch nicht wissen, ob es sich um eine gutartige oder bösartige Neubildung handelt, wenn Biopsieergebnis nicht vorgelegen hat. Noch dazu kann ja PSA-Erhöhung, wie Herr Selter richtig feststellt, auch als Folge einer Prostatitis in Erscheinung treten.

    Meines Erachtens sollte in solchen Fällen der konkret vorliegende Befund zur HD erklärt werden, wenn sonst keine weiteren sicheren Hinweise für eine definitive Erkrankung vorliegen. Eine unsichere Diagnose wie D40.0 kann eigentlich nicht die HD sein, schon gar nicht, wenn diese Erkrankung - während des betr. stat. Aufenthalts- nicht behandelt wurde.
    Man muss natürlich anhand der Dokumentation nachweisen können, dass der Biopsiebericht am Entlasstag noch nicht vorlag.

    Viele Grüße
    Ordu