Hallo,
Nach Eigabe von MRSA schlägt KODIP nur die Codes
A49.0 und B95.6! vor. Keine Spur von U80.0!
Vielleicht zurecht, wegen fehlender CC-Zuordnung.
Gruß
Ordu
Hallo,
Nach Eigabe von MRSA schlägt KODIP nur die Codes
A49.0 und B95.6! vor. Keine Spur von U80.0!
Vielleicht zurecht, wegen fehlender CC-Zuordnung.
Gruß
Ordu
Hallo,
neulich hatte ich auch einen Fall mit Lymphocele
mit Eingruppierung in die selbe Fehler-DRG. Ich habe
dann mir die Akten näher eingesehen udn stellt fest,
dass dieser Zustand auch mit ICD
T09.05 Hämatom am Rücken
kodieren werden konnte. So entging ich der Fehler-DRG.
Daher: Gucken Sie mal in den Akten nach, ob das Problem nicht
anders zu kodieren geht.
Zu Ihrer 2. Frage:
Laut Definition der HD müsste der Aufnahmeanlass die Komplikation
sein. Ohen diese Komplikation wäre die Notwendigkeit einer stat.
Behandlung nicht erforderlich gewesen. Die ambulante Behandlung
separat abzurechnen dürfte jedoch in diesem Fall schwierig sein.
Gruß
Ordu
Hallo,
Komplikationen im engeren Sinne sind die nicht erwünschten
Folgen eines mehr oder weniger invasiven Eingriffs.
Das erneute Auftreten bzw. Verschlechterung einer bestimmten
Erkrankung (z. B. COPD) ist keine Komplikation. Aber auch bei
solchen Patienten kann eine Zusammenführung erforderlich sein,
wenn der 2. Aufenthalt innerhalb der OGVD des 1. Aufenthalts erfolgt
und in die selbe Basis-DRG eingruppiert wird. Schlaue KIS machen
schon jemanden darauf aufmerksam...
Gruß
Ordu
Fragen Sie immer nach der Ursache eines Problems.
In diesem Fall ist die Ursache der Knochensschmerzen wohl
die Metastasen, genau genommen natürlich die Fraktur wegen
der Metastasen.
Grüße
Ordu
Hallo Frau Bauernfeind,
die HD bei solchen Verlegungen ist der Grund für die OP,
wenn der Pat. nach der OP zu Ihnen zur weiteren Betreuung
verlegt wurde (unabhängig davon, ob der Pat. unmittelbar vor der
OP bei Ihnen stationär lag). Es sei denn, bei Aufnahme
in Ihrem Hause stand plötzlich ein ganz anderes Problem im
Vordergrund (z. B. Lungenembolie). Dann ist dies die HD.
Grüße
Ordu
Hallo,
Bei elektiven COROs tun sie nichts falsches, wenn Sie
KHK als Hauptdiagnose angeben (KHK ist entweder anamnestisch
bekannt oder wird nach CORO festgestellt). Ansonsten Angabe der
Erkrankung (falls keine KHK der U-Grund), weswegen CORO durchgeführt
wurde (Konkrete Erkrankung zuvor bekannt) oder was nach CORO festgestellet wurde.
AP: Strenggenommen kann AP nur dann als HD angegeben werden, wenn bei
der Aufnahme auch eine solche Symptomatik bestand oder auch der Pat. so
behandelt wurde, als läge eine AP vor.
Wegen einer stat. Aufnahme zu einer selektiven CORO, darf meines Erachtens
eine anamnestisch bekannte AP nicht als HD angegeben werden, wenn die AP weder bei Aufnahme vorlag noch als solche behandelt wurde.
GRuß
Ordu
Hallo Herr Ziebart,
So kann mann es auch sehen. Aber: Wenn die Aufnahme
der Pat. wegen bestimmter Probleme erfolgte und bis
zur Geburt in der 37. Woche ein großer diag./therapeut.
Aufwand entstanden ist, dann würde ich mir schon überlegen,
ob die Entbindung doch nicht als vorzeitige Entbindung
zu kodieren ist.
Gruß
Ordu
Hallo Frau Kosche,
hierbei sollte man sich an den hiesigen
Definitionen orientieren:
http://www.roche.de/pharma/indikat…/clearance.html
Gruß
Ordu
Hallo,
da die SS-Dauer ausgehend vom Aufnahmedatum abgeleitet wird
(z. B. 36. SSW), muss man wohl die SS-Dauer dementsprechnd angeben
(also O09.5), selbst wenn die Entbindung in der 37.SSW erfolgte,
z. B. Spontangeburt. Kodieren würde ich aber als Hauptdiagnose
konsequenterweise die Frühgeburt (O60.1), weil ja die Aufnahme
in der 36. SSW erfolgte und SS-Dauer mit ICD O09.5 angegeben wurde.
Grüße aus BC
Ordu
Hallo,
KHK und Schlagnfall sind im engeren Sinne keine typischen
Komplikationen des DM wie peripehre Angiopathie.
Diese sind als eigenständige Krankheiten zu kodieren, also
KHK I25.ff etc..
Gruß
Ordu
Hallo Herren Selter und Roger,
vielen Dank für Ihre Antworten. Laut DKR kann ich bei der Verschlüsselung
der Diagnosen nur solche Informationen heranziehen, die am Entlasstag
mir vorliegen, und genau dieser Aspekt ist entscheidend bei der Bestimmung der Hauptdiagnose. Ergo kann ich noch nicht wissen, ob es sich um eine gutartige oder bösartige Neubildung handelt, wenn Biopsieergebnis nicht vorgelegen hat. Noch dazu kann ja PSA-Erhöhung, wie Herr Selter richtig feststellt, auch als Folge einer Prostatitis in Erscheinung treten.
Meines Erachtens sollte in solchen Fällen der konkret vorliegende Befund zur HD erklärt werden, wenn sonst keine weiteren sicheren Hinweise für eine definitive Erkrankung vorliegen. Eine unsichere Diagnose wie D40.0 kann eigentlich nicht die HD sein, schon gar nicht, wenn diese Erkrankung - während des betr. stat. Aufenthalts- nicht behandelt wurde.
Man muss natürlich anhand der Dokumentation nachweisen können, dass der Biopsiebericht am Entlasstag noch nicht vorlag.
Viele Grüße
Ordu