Beiträge von Ordu

    Hallo,

    mir ist nicht bekannt, dass eine Revison ohne TEP-Wechsel oder Teilwechsel einer TEP-Komponente einen QS-Bogen auslöst. In Ihrem Falle wird jedoch richtigerweise QS-Bogen TEP-Erstimplantation ausgelöst, weil Sie ja auch so kodieren müssen (Entfernen der alten TEP und Implantation der neuen TEP erfolgten nicht in der gleichen OP-Sitzung). Falls dennoch ein 2. QS-Bogen ausgelöst wird, würde ich einen MDS-Bogen anlegen (wie z. B. Versorgung einer intraoperativen Trochanterfarktur im Rahmen einer TEP-Implantation).

    Gruß
    Ordu

    Zitat


    Original von ziekenhuis:
    O36.5 Betreuung der Mutter bei fetaler wachstumsretardierung
    O40 Polyhydrmanion
    diese beiden Codes sind DRG steigernd
    ziekenhuis

    Demnach sind die beiden Diagnosen wohl Nebendiagnosen!
    Wie lautet dann Ihre Hauptdiagnose?

    Gruß
    Ordu

    Hallo Rosi,

    bezüglich der HD sind die Umstände der stationären Aufnahme entscheidend:
    Wenn das Kind wegen einer Commotio stat. überwacht werden musste, ist diese per Definition die HD. Eine im weiteren Verlauf der KH-Behandlung festgesetllte patholog. EEG ändert nicht daran.

    Wenn das gleiche Kind entlassen wird und später zur Abklärung der patholog. EEG aufgenommen wurde:
    Falls eine Ursache der EEG-Veränderung festgestellt wurde, dann ist dies HD.
    Ansonsten ist R94.0 die HD.

    Gruß
    Ordu

    Hallo,

    als maßgeblicher Grund für die stat. Aufnahme ist wohl die Klärung einer chir. Behandlung in Bezug auf das sekundäre Emphysem (als Folge der Tbc) anzusehen. Daher wird Emphysem zur HD (J43.8). A15 und B90.9 sind ND wegen Kontrolle und fotgeführter Behandlung der TBC.

    Ein primäres Emphysem hat per Definition keine bekannte Ursache, daher der Ausdruck \"primär\"!

    Gruß
    Ordu

    Zitat


    Original von medcont:
    Der Gutachter kann die Wahl der HD nicht nachvollziehen. Begründung ist, dass erst in den Laboruntersuchungen die Anämie festgestellt wurde.

    Nach dieser Logik ist also Dyspnoe immer die HD, egal was man als Ursache herausgefunden hat!

    Dass ein solcher Gutachter (!) auf die KHs losgelassen wird, ist schon äußerst bedenklich!
    Hat eigentlich MDK überhaupt irgendwelche interne Regeln oder QS-Maßnahmen zur Vorgehensweise bei der Erstellung eines Gutachens??

    Gruß
    Ordu

    Hallo,

    Sie können mit der Durchführung der Herzkatheteruntersuchung beauftargen, wen Sie wollen. Die Kosten werden Sie tragen (müssen) und dafür können Sie den HK-Eingriff für die DRG-Abrechnung kodieren. Die ambulante Durchführung der HK-Untersuchung auf Kosten der KK und erneute kurzfrstige Wiederaufnahme würde ich nicht empfehlen, da vermutlich die KK nicht mitmachen wird.
    Gruß
    Ordu

    Hallo,

    nur die wenigsten Controller in den Krankenhäusern dürften über die erforderliche Zeit und auch Know How (z. B. Datenbank- und Programmierkentnisse) verfügen, um die Verweildauerberechnung so wie InEK durchzuführen (vor allem wenn es regelmäßig sein soll). Wir unterscheiden da nicht, ob jemand verlegt wurde oder obere GVD überschritten ist etc... Die Berechnung der mitteleren IST-Verweildauern pro DRG und über alle DRG-Fälle ist meines Erachtens aussagekräftig genug, um diese mit den Katalog-MVD zu vergleichen. Wenn Ihre so ermittelten IST-VD die Katalogwerte nicht wesentlich überschreiten, können Sie froh sein.

    Gruß
    Ordu