Hallo Herr Noetzel,
es stimmt, die Neugeborenen müssen als eigener Fall zur Abrechnung der DRGs angelegt werden. In der gesetzlich vorgeschriebenen L3 Statistik, die auch an die Sozialleistungsträger geht, wird eine Geburt (also Mutter und Säugling) aber auch weiterhin nur als ein Fall gezählt.
Mfg
Simone Lauer
Marien-Hospital Witten