Schönen guten Tag allerseits!
Rechnungskürzungen durch die Krankenkasse würde ich nur hinnehmen, wenn ganz offensichtlich ist, dass ich keine Chance hätte, den Fall zu begründen.
Natürlich kann bei Metallentfernungen bei jungen gesunden Menschen der MDK immer sagen, dass dies auch ambulant durchführbar gewesen wäre. Bei MEs an großen Knochen halte ich dies aber nicht immer für korrekt, schließlich liegt ggf. eine Redondrainage dirket am Knochen, Pat hat Schmerzen oder darf noch nicht gleich voll belasten o.ä.
Soviel ich weiß, sind MEs an großen Knochen auch im Katatlog für ambulante Leistungen nicht mit einem Sternchen gekennzeichnet, also auch nicht in der Regel ambulant zu erbringen.
Nach der Rechtsprechung entscheidet der Krankenhausarzt über die Notwendigkeit einer stationären Behandlung. Diese kann nur bezweifelt werden, wenn sie sich aus Sicht des Krankenhausarztes (ex ante) als nicht vertretbar herausstellt. Das ist etwas anderes, als die vom MDK häufig gebrauchte Fomulierung "nicht zwingend erforderlich".
Warum die Krankenkasse (der Krankenkassenmitarbeiter!)ohne ärztlichen Sachverstand und vor allem ohne Kenntnis des Patienten bei einer Behandlung, deren bundesweit kalkulierte mittlere (geometrisch) Verweildauer z.B. 3 Belegungstage beträgt, zu der Ansicht kommt, dass in diesem Fall 1 Belegungstag ausreichend sei, ist auch nicht nachzuvollziehen. Hier würde ich der Krankenkasse deutlich sagen, dass ich wirtschaftliche Gründe vermuten muss.
Soweit die Theorie! Praktisch hieße das natürlich, die Sache bis zum Sozialgericht durchzuziehen. Obwohl ich das in geeigneten Fällen für notwendig halte, ist leider eben nicht jeder Fall geeignet dazu, so dass hier evtl. doch eine Kompromisslösung eingegangen werden müsste.
Schönen Tag noch,
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[center]Reinhard Schaffert
Medizincontroller
[f1]Facharzt für Chirurgie
Krankenhausbetriebswirt(VWA)[/f1]
Kliniken des Wetteraukreises[/center]