Schönen guten Tag allerseits!
Als Nichtinternist würde ich nicht zu tief in den Definitionsdschungel einsteigen und die Sache versuchen, etwas formaler zu betrachten. Manchmal hilft das auch weiter, als der Streit über Definitionsdetails und letztendlich wird auch bei Auseinandersetzungen über diese Frage den Richtern nichts anderes übrig bleiben.
Meiner Ansicht nach wenig hilfreich ist der Hinweis auf die Stoffwechsellage in den Kodierrichtlinien. Klar, gemeint ist, dass sich nicht allein auf den BZ-Wert gestützt werden soll, aber wann ist denn die Stoffwechsellage entgleist? Ist sie nicht schon entgleist, wenn der BZ bestimmte WErte übersteigt (schließlich hat das ja auch Auswirkungen z.B. auf das Kalium) oder erst, wenn bestimmte andere pathologische Prozesse in Gang kommen und neben dem Blutzucker therapiert werden müssen?
Ich schlage mal eine etwas formalisierte Definition vor, wobei über die Abschnitte in eckigen Klammern zu diskutieren ist, ob sie als eingrenzende Bedingungen sinnvoll wären.
Ein Diabetes ist dann als entgleist zu betrachten, wenn in eine bestehende Therapie [mehrfach] medikamentös eingeriffen oder eine Therapie eingeleitet wird, um den Blutzucker neu einzustellen [und mindestens eine weitere Maßnahme zur Stabilisierung der Stoffwechsellage ergriffen wird (z. B. Flüssigkeitssubstitution)]
Mir persönlich würde bereits die Fassung ohne eckige Klammern genügen, denn sobald ich in die Diabtesmedikation eingreifen muss, habe ich einen zusätzlichen Ressourcenverbrauch, durch das Medikament selbst und durch zusätzliche Laborkontrollen und erhöhten Überwachungsaufwand.
Was sagen die Internisten dazu? Oder wäre eine solche Definition doch zu oberflächlich?
Schönen Tag noch,
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Reinhard Schaffert
Medizincontroller
Facharzt für Chirurgie
Krankenhausbetriebswirt(VWA)
Kliniken des Wetteraukreises