Schönen guten Tag allerseits!
Meiner Ansicht nach könne/dürfen/sollten Diagnosen dann verschlüsselt werden, wenn sie:
1. einen medizinisch zutreffenden Sachverhalt beschreiben sowie
2. den Kriterien der Kodierrichtlinien
[*] diagnostische Konsequenz oder
[*] therapeutische Konsequenz oder
[*] erhöhter Pflege- oder Betreuungsaufwand
entsprechen und
3. nicht ausdrücklich durch Anmerkungen im ICD oder die Kodierrichtlinien ausgeschlossen sind.
Die Anpassung eines unter Umständen zu hohen CCL-Wertes muss durch die kalkulation erfolgen, was aber nur möglich ist, wenn die obigen Regeln befolgt werden. Was nicht verschlüsselt wird (obwohl den Kodierrichtlinien entsprechend), kann auch nicht in die Kalkulation einfließen.
Schönen Tag noch,
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Reinhard Schaffert
Medizincontroller
Facharzt für Chirurgie
Krankenhausbetriebswirt(VWA)
Kliniken des Wetteraukreises