Beiträge von R. Schaffert

    Zitat


    Original von Cramer:
    -quicker and sicker

    ich halte dagegen: für eine hohe Prizentzahl unserer Krankenhausfälle gilt doch, daß sie nur um das Bett zu füllen bei uns liegen, oder?!

    Also ich glaube die Zeiten sind vorbei, zumindest kann man nicht von einer hohen Prozentzahl sprechen. Das (oder zumindest ein) Problem ist doch, dass hier Therorie und Praxis auseinanderklafft.

    Klar, ich würde mich auch lieber ambulant operieren lassen, wenn es möglich ist. Aber ich weiß auch, was da auf mich zukommen könnte, an Problemen, Schmerzen und ähnlichem und ich weiß auch damit umzugehen.

    Ein nicht ganz kleiner Teil der Patienten und Angehörigen (Anwesende ausgenommen und Entschuldigung im Voraus, aber das ist meine Erfahrung aus 7 Jahren Chirurgie, trotz oft ausführlichen Gesprächen und Aufklärungen) sind aber nicht in der Lage oder willens, sich mit Ihrer Erkrankung so auseinanderzusetzen, dass sie adäquat auf Probleme im Rahmen einer ambulanten Behandlung reagieren würden.

    Letztlich ist der Krankenhausarzt der Dumme, wenn


    X( die Angehörigen einen Notarzt holen und der den Patienten einweist, dem es im Endstadium seiner Tumorerkrankung "plötzlich" schlechter geht,

    X( er in der Nacht oder am Wochenende einen auswärts ambulant operierten Patienten wegen Nachblutung oder Wundinfekt behandeln muss,

    X( die Hausärzte jeden 2. Patienten mit Bauchschmerzen wegen Blindarmverdacht einweisen,

    X( er einen Patienten nach Hause schickt und dann doch etwas passiert.


    Diese Liste ließe sich noch beliebig fortsetzen. Letztenendes bleibt es jedoch dabei: Niemand, keine Krankenkasse und kein MDK, stellt sich hinter einen Arzt, wenn er wegen einer nicht vorgenommenen stationären Aufnahme vor den Richter muss. Im Gegenteil, manche Kassen versuchen noch, einen Behandlungsfehler nachzuweisen. (Eine Lösung dieses Problems könnte sein, wenn die Krankenkasse gleichzeitig die Haftpflicht für den Arzt übernähme).

    Meiner Meinung nach muss noch einiges am "ambulanten Netz" geschehen, bevor ambulante Behandlung so problemlos wird, wie das die Kassen gerne hätten. Ob das dann billiger ist?

    Viel wichtiger wäre eine gesellschaftliche Aufklärung und Sensibilisierung für die eigene Gesundheit über das "fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker" hinaus, sozusagen im Sinne eines Faches Gesundheitserziehung in den Schulen. Hier könnte auch Sensibilität für die Gesundheitskosten bei den potentiellen Patienten geweckt werden.

    So, das war jetzt für Freitag Nachmittag recht lang, schönes Wochenende :drink:

    Reinhard Schaffert

    [ Dieser Beitrag wurde von Reisch am 27.07.2001 editiert. ]

    Hallo,

    wer von Ihnen/Euch hat (die leidvolle) Erfahrung mit einer Fehlbelegungsprüfung der Kassen nach §17a KHG?

    Die AOK hat beim MDK eine entsprechende Prüfung "nach dem AEP-Verfahren" in Auftrag gegeben. Wer kennt Gegenargumente/Gerichtsentscheide oder kann Tipps zur Vorbereitung auf den Tag X geben?

    Vielen Dank im Voraus,

    Reinhard Schaffert

    Hallo!

    In diesem Fall (Unterbauchbeschwerden/v.a. Appendizitis - stat. Aufnahme - kons. Behandlung - Entlassung nach einigen Tagen) halte ich die Z03.8 Beobachtung bei sonst. Verdachtsfällen für die richtige Hauptdiagnose. Als Nebendiagnose käme R10.3 oder von mir aus auch K36 oder bei entsprechender Symptomatik (Durchfall) K52.9 hinzu. Der Schlüssel Z03.8 sagt nichts darüber aus, ob eine Behandlung stattfand, oder ob sich der Verdacht bestätigt oder nicht bestätigt hat. Aber der Verdacht auf eine akute Appendizitis oder sonstige akut behandlungsbedürftige Erkrankung ist schließlich der Grund der stationären Aufnahme. Solange wir keine definitive andere Diagnose finden, bleibt es meiner Ansicht nach auch dabei.

    Reinhard Schaffert

    Hallo!

    In diesem Fall (Unterbauchbeschwerden/v.a. Appendizitis - stat. Aufnahme - kons. Behandlung - Entlassung nach einigen Tagen) halte ich die Z03.8 Beobachtung bei sonst. Verdachtsfällen für die richtige Hauptdiagnose. Als Nebendiagnose käme R10.3 oder von mir aus auch K36 oder bei entsprechender Symptomatik (Durchfall) K52.9 hinzu. Der Schlüssel Z03.8 sagt nichts darüber aus, ob eine Behandlung stattfand, oder ob sich der Verdacht bestätigt oder nicht bestätigt hat. Aber der Verdacht auf eine akute Appendizitis oder sonstige akut behandlungsbedürftige Erkrankung ist schließlich der Grund der stationären Aufnahme. Solange wir keine definitive andere Diagnose finden, bleibt es meiner Ansicht nach auch dabei.

    Reinhard Schaffert