Beiträge von Belias08

    Liebes Forum,

    im Rahmen einer (chirurgischen) stationären Behandlung musste ein internistisches Konsil erbracht werden.

    Für dieses musste die Patientin an einen anderen Standort unseres Krankenhauses transportiert werden.

    Die Kostenübernahme der Transportkosten hat der private Kostenträger abgelehnt.

    Die Patientin sitzt nun sozusagen auf den Transportkosten da wir diese ja in Rechnung gestellt haben.

    Nun meine Frage: gibt es eine gesetzliche Grundlage wer in diesem Fall die Kosten für den Transport zu tragen hat?

    Oder wie wird es in anderen Kliniken gehandhabt falls es keine gesetzliche Regelung gibt?


    Viele Grüße,

    Belias

    Hallo Zusammen,

    vielen Dank für die Hinweise, ich werde dies nochmal mit Nachdruck an diesem Beispiel in den Abteilungen darstellen.

    Mit der Kasse werde ich nochmal das Gespräch suchen, Dokumente über Abwesenheit und Vermisstenmeldung liegen vor, hoffe dies langt als Nachweis.

    Viele Grüße und einen schönen Feiertag,

    Belias

    Liebes Forum,

    folgender Sachverhalt stellte sich heute bei Rechnungsprüfung dar:

    Patient ist aus dem Krankenhaus "abgehauen", Vermisstenmeldung bei Polizei gestellt.

    Nächsten Tag auffinden des Patienten, Rücktransport ins KH mit RTW.

    Rettungsdienststelle stellt Rechnung an KH mit Begründung der stationären Behandlung bei uns.

    Wiederaufnahme erfolgte unter 24 Stunden, rein formal Wiederkehrer.

    Die Frage die sich mir stellt ist ob diese Kosten tatsächlich durch uns zu begleichen sind, die "Beauftragung" des RTW erfolgte ja durch den Patienten.

    Wie sehen Sie das , wer ist hier der Rechnungsempfänger?

    Vielen Dank im Voraus,

    Belias

    Liebes Forum,

    bei uns stellt sich aktuell die Frage ob es möglich ist eine TAVI- Leistung in einem nach Prüfung zugelassenen Krankenhaus A durchzuführen und den Patienten danach ins eigene Krankenhaus B zurück zu verlegen. Abrechnung der gesamt- DRG wäre dann in Krankenhaus B, Krankenhaus A würde ein Nutzungsentgeld für den OP erhalten.

    Wäre diese Konstellation "erlaubt", bzw. wo finde ich dazu eine schriftliche Regelung?

    Viele Grüße,

    Belias

    Hallo Lisett,

    das Programm sagt Ihnen nicht was die Hauptdiagnose ist, es macht Vorschläge aufgrund der vorhandenen Dokumentation und errechneten Wahrscheinlichkeiten. Diese Vorschläge sollten natürlich gegengeprüft und mit der erfolgten Behandlung abgeglichen werden :).

    Ich persönlich sehe diese Kodiervorschläge als "Impuls" an die eigene Kodierung zu reflektieren und durchaus auch neue Denkansätze zu erlangen.

    Viele Grüße,

    Belias

    Hallo zusammen,

    wir nutzen seit 2017 MOMO in zwei verschiedenen KIS, ORBIS und ImedOne.

    Auf beiden Systemen läuft es problemlos.

    MOMO ließt alle im System vorhandenen Daten selbstständig und laufend aus, das heißt es muss nicht angestoßen oder ein Datensatz hochgeladen werden und schlägt entsprechende Kodierung vor, also auch z.B. Arztbriefe und Laborwerte.

    Unsere Kodierfachkräfte arbeiten täglich mit der Kodier- und Abteilungsansicht , im Medzincontrolling arbeiten wir viel mit AdHoc- Auswertungen und eigenen erstellten Regeln.

    Im direktenVergleich finden wir MOMO nach wie vor sehr einfach und praktikabel in der Anwendung für die Mitarbeiter die täglich damit arbeiten.

    Viele Grüße,

    B. Lammers und C. Graf

    Hallo Smutje,

    vielen Dank für Ihre Antwort!

    Zur Zeit ist es auch hier so das wir 6 Behandlungstage pro Woche haben mit den 7,5 Stunden Therapie. Wir sind nur im Rahmen der Überprüfung für die Mulltimodale Schmertherapie auf den Passus gestossen das ein Tag ohne Therapie oder Visite nicht als Behandlungstag gilt und deshalb auch nicht für die Erfüllung des OPS herangezogen werden darf. Die Überlegung war jetzt ob sich diese Definition nur auf MMST bezieht.

    Ich persönlich finde ja diese Diskussion ob ein Wochenendtag gezählt/ bezahlt wird sehr überflüssig, der Patient erhält ja auch an diesem Tag krankenhausindividuelle Leistungen durch speziell ausgebildetes Fachpersonal. In einer Reha- Klinik würde doch auch niemand bei Bewilligung von 3 Wochen Reeha den Sonntag rausrechnen und nicht bezahlen weil keine Therapieeinheit stattgefunden hat...