Beiträge von Belias08

    Sehr geehrte Mitglieder,

    bei uns in der Abteilung kam jetzt die Diskussion auf wie die Anzahl der Behandlungstage bezogen auf die Parkinson Komplex berechnet wird.

    Laut OPS brauche ich 7,5 Stunden Ergo/ Logo/ Physiotherapie etc. und eine wöchentliche Teamvisite zur Erfüllung der Mindestmerkmale. Die FAQ des Dimdi sagen als Behandlungstag gilt ein Tag mit spezifischer lt. Mindestmerkmalen geforderten Maßnahme. Der OPS für die PKP bezieht sich in der Unterteilung auf Behandlungstage.

    Frage ist nun ob ein Tag OHNE Ergo/ Logo/ Physiotherapie dann nicht in die Berechnung einfließt...? ( beispielsweise am Sonntag keine Anwendung ergo in einer Woche nur 6 Behandlungstage?)

    Vielen Dank für Ihre Antworten,

    MfG,

    Belias

    Hallo liebes Forum,

    zurzeit besteht in unserem Unternehmen die Bestrebung die Neurologisch- neurochirurgische Frühreha zu etablieren. Um eine Vorstellung im klinischen Alltag zu erlangen braucht es aber meiner Meinung nach einen Besuch einer Akutklinik die diese Rehabilitation anbietet und auch abrechnet. Vielleicht findet sich ja hier jemand im Raum NRW der meiner Kollegin und mir die Möglichkeit bietet sich einmal alles vor Ort anzusehen?
    Gerne auch per PN.

    mit freundlichen Grüßen,
    Belias

    Hallo Control-Lord,

    wir haben hier auch so einen Fall, allerdings aus dem Jahr 2014. Dieser wurde jetzt mit Hinweis auf Prüfung der sachlich- rechnerischen Richtigkeit angefragt. Der Gutachter der KK bezieht sich auf die Deutsche Gesellschaft für Neurologie und die Anfrage 0126 bei der DGfM. Schauen sie sich diese Unterlagen doch mal an.
    MfG,
    Belias

    Sehr geehrte Forenteilnehmer,

    ich stehe vor der Frage einer Fallzusammenführung bei unterschiedlichen Krankheitsbildern mit zwischenzeitlicher Behandlung in unserer Psychiatrie. Die Aufenthalte gehen nahtlos ineinander über.
    1. Fall Hauptdiagnose Krampfanfall, stationäre Behandlung für 2 Tage in der Neurologie
    2. Fall Behandlung Impulsdurchbrüche bei vaskulärer Demenz für 9 Tage in der Psychiatrie
    3. Fall Hauptdiagnose akute Lungenembolie, Behandlung 1 Tag in der Inneren, dann verstorben.
    Bei der Wiederkehrerabfrage lande ich bei der Frage " Wiederaufnahme wegen Komplikationen innerhalb der OGVD" , diese kann ich mit Nein beantworten.
    Oder gilt hier die Regelung " Rückverlegung innerhalb von 30 Kalendertagen" ?

    Vielen Dank im voraus,
    MfG,
    Belias

    Hallo liebes Forum,

    in letzter Zeit mehren sich ablehnende Gutachten bezüglich der neurologischen Komplexbehandlung.
    konkret sind formal alle Kriterien des OPS erfüllt, der/ die Gutachter mokieren aber eine uneindeutige Dokumentation des Abstandes des neurologischen Status. Lt. OPS hat dieser ja 6 bzw. nachts 8-stdl. zu erfolgen, in unserer Dokumentation sind Visitenzeiten von 14.00h bis 15.00h, 20.00h- 21.00h, 0.00h bis 01.00h und 08.00h bis 09.00h. Auf telefonische Nachfrage bei einer Privatkasse kam die Aussage es könnte ja auch dann mehr als 6 Stunden sein wenn eine Visite zum beispiel um 08.00h war und die nächste dann um 14:50h., es solle also minutiös die Visitenzeit angegeben werden! Wie handhaben andere Kliniken das, wie könnte ich argumentieren das man keine minutiöse Dokumentation machen muss ( gibt es vielleicht eine Art "Karenzstunde") ?

    mit freundlichen Grüßen,

    Belias