Beiträge von Kassentuse

    Hallo Forum, hallo Herr Sander,

    den Satz muss man wirklich auf sich wirken lassen...
    Trotz langjähriger "Kassenzugehörigkeit" würde ich mir nicht anmaßen, zu behaupten, ich könnte aufgrund meiner Erfahrung Behandlungsfälle medizinisch vollgültig beurteilen (was immer das auch heißen mag :rotate:
    Sicher, bei der ein oder anderen Diagnose läuten auch bei mir die innerlichen Alarmglocken (eine große Berliner Klinik hat bei einer 75jährigen eine Spontangeburt kodiert...ohne Komplikationen
    ;D und dies in Rechnung gestellt) aber leider sind nicht alle DRG-Rechnungen so eindeutig. Um die medizinischen Defizite der Sachbearbeiter auszugleichen, haben wir zwei ärztliche Berater. Sollten Unstimmigkeiten in Bezug auf die kodierten Diagnosen/Prozeduren auftauchen, wird dies dem Krankenhaus ausführlich schriftlich dargelegt und um Vorlage der Berichte beim MDK zwecks Begutachtung gebeten. Einige Krankenhäuser bevorzugen den von Ihnen bereits geschilderten "kurzen Dienstweg" und greifen zum Telefon, andere schicken die Berichte zum MDK und warten dann, so wie ich, gespannt auf das Gutachten:uhr: - das im übrigen von mir vollständig dem Krankenhaus übersandt wird -
    Die telefonische Kommunikation funktioniert mit einigen Krankenhäusern ganz gut (auch wenn am Ende der Kassenleitung ein Nicht-Mediziner sitzt).

    Oder meint jemand, die Kollegin bei der Kasse würde dem Sachbearbeiter nix erzählen?

    Wie sie richtig vermuten, Herr Sander, findet durchaus eine Kommunikation zwischen dem ärztlichen Berater und dem Sachbearbeiter statt. Und auch, wenn sie es kaum für möglich halten, können beide davon profitieren. Ich kann meine medizinischen Laienkenntnisse erweitern und der Mediziner seine Kenntnisse in der Anwendung der DKR, dem KHEntG usw. :jay:

    Hallo Herr Schaffert,

    ich bin mir nicht ganz sicher, was die Krankenhäuser eigentlich wollen...erst wird per BSG entschieden, dass die Krankenkassen kein Recht auf Einsichtnahme der Unterlagen des Krankenhauses haben (was ich durchaus nachvollziehen kann), sondern dass dieses Recht ausschließlich dem MDK vorbehalten ist (BSG-Urteil vom 28.05.2003 - Az.: B 3 KR 10/02 R) und dann wollen die Krankenhäuser dem so mühsam und höchstrichterlich erworbenem Recht nicht, bedingt oder nur mit viel Gejammer (Personalaufwand, Kopierkosten usw.) nachkommen und am liebsten den MDK zur Einsichtnahme der Krankenakte in die Klinik beordern (was der MDK darf, aber nicht muss, sofern ich den § 276 Abs. 4 nicht völlig fehlinterpretiere).
    Ich bin mal gespannt, ob des den Krankenhäusern dann auch noch gelingt, den Gutachter zu bitten, sich die Akte selbst aus dem Archiv zu suchen ;)

    Nur sicherheitshalber sei erwähnt, dass ich keinesfalls ein "wildes Anfordern" von Krankenunterlagen befürworte. Aber wenn der :mdk: -Gutachter der Auffassung ist, er benötigt für die sach- und fachgerechte Begutachtung die Krankenakte, dann werde ich nicht versuchen, ihn vom Gegenteil zu überzeugen, da die "Verwaltungs- und Kassenmenschen" ja eh keine Ahnung von Medizin haben (wie bereits in einem anderen Thread diskutiert wurde) und somit die Notwendigkeit bzw. den Unsinn dieser Anforderung nicht wirklich erkennen können :-p

    Ich kann ruhigen Gewissens sagen, dass die Krankenhäuser mit Anforderungen von Krankenakten (wobei der MDK nicht auf Kopien besteht, sondern sich auch über Originale freuen würde, alleine schon wegen der bereits angesprochenen schlechten Qualität der Kopien) überstrapaziert werden, jedenfalls nicht von meinem Arbeitgeber ;D

    In der Hoffnung, mir nicht den Zorn aller anforderungsgeplagten Mediziner und Krankenhausmitarbeiter zugezogen zu haben sage ich "gute Nacht" bzw. in Anbetracht der Uhrzeit wohl besser "guten Morgen" und wünsche allen eine angenehmen Tag

    :bounce:

    Hallo Cardiot,

    bin mal gespannt, wie die betroffene KK auf ihre konstruierte DRG reagiert ;D
    Ehepaare, die ab einem gewissen Alter zeitgleich ein und dasselbe Krankenhaus besuchen, erregen ein gewisses Misstrauen, dass, wie ihre "Konstruktion" zeigt, offenbar auch gerechtfertigt ist.

    Für solche Patienten gibt es Kurzzeitpflege, um die sich der Angehörige natürlich rechtzeitig kümmern muß

    social care gibt es in der akuten stat. Behandlung in Deutschland nicht, egal wierum.

    Beides kann ich uneingeschränkt bejahen...vielleicht weiß der Sozialdienst in ihrem Hause Rat und bemüht sich um einen Kurzzeitpflegeplatz.

    Wenn nicht, kann ich nur empfehlen, sich sobald wie möglich mit der zuständigen KK in Verbindung zu setzen und das Problem zu schildern. So ganz aus der Verantwortung sollten sie diese nämlich nicht nehmen (ist besser, als wilde Diagnosen zu basteln ;) ) Schließlich können und sollen sie niemanden vor die Türe setzen, weil er zwar nicht akut krank aber hilfe- und pflegebedürftig ist.
    Sie werden feststellen, dass auch KK-Mitarbeiter durchaus menschliche Züge entwickeln können :)

    Gruß aus dem abgekühlten Ruhrpott

    Juhu, die Erklärung für die "ständig steigenden Beiträge" der Krankenkassen ist gefunden...die Verwaltungskosten. Wenn alles im Leben nur so einfach wäre ;D
    Man könnte ja fast meinen, wir sitzen alle in feudalen Glaspalästen und hochmodernen Geschäftsstellen und werden dafür auch noch fürstlich entlohnt. Das ich einen Mitarbeiter habe, der nur dafür eingestellt wurde, um mir täglich aus der Zeitung vorzulesen, erwähne ich lieber nicht ;)

    Wer hat eigentlich ein Interesse an den Verriss der Verwaltungskosten der Kassen? Die Politiker, die ihre Beitragssatzsenkung durchsetzen wollen und dafür ein wenig öffentliche Entrüstung gut gebrauchen können!

    Da kann ich mich nur anschließen und bin hoch erfreut, dass ein "Medizinmann" dies als Denkanstoß gibt und kein "Kassenheini" ;D

    Als weiteren Denkanstoß werfe ich hier noch das Wort "Risikostrukturausgleich" in die Runde. Dieser hat meines Erachtens eine viel größere Auswirkung auf die Höhe der Beiträge als beispielsweise die Verwaltungskosten (die bei Kassen von mittlerer Größe zwischen 1,5 und 3 % des Gesamtvolumens liegen!). Für die "Gestaltung" der Verwaltungskosten sind die einzelnen Kassen zumindest noch selbst verantwortlich. Bei den Ausgleichszahlungen ist dies jedoch nicht der Fall, wobei ich nicht unerwähnt lassen möchte, dass der "Grundgedanke" des Risikostrukturausgleiches durchaus lobenswert ist :)

    Der Vorstand einer BKK hat beispielweise vor einigen Wochen eine Stellungnahme abgeben, aus der zu entnehmen ist, dass der Betragssatz dieser Kasse ohne die Ausgleichszahlung bei ca. 6,7 % liegen würde. Der derzeitige Beträgssatz befindet sich bei 13,7 %.

    Vielleicht verdeutlichen diese Zahlen ein klein wenig einer der Ursachen der KKBeiträge.

    Sonnige Grüße aus dem sich endlich abkühlenden Ruhrpott (und leider nicht aus einem feudalen Glaspalast sondern aus einem stinknormalen Büro) :dance1:

    Zunächst ein allgemeines und freundliches "Hallo" an alle DRG´ler.Ich bin die Neue :look:
    Diese Diskussion hat mich dazu veranlasst, mich als "Kassentuse" in diesem Forum zu outen. Bisher habe ich unerkannt, bzw. unregistriert von den hier geführten Diskussionen profitiert ;)
    Auch ich höre ab und an kritische Äußerungen über den Sinn und Zweck des Forums, dass diese Äußerungen von Kassenseite erfolgen, bedarf eigentlich keiner Erwähnung. Diese Äußerungen treiben mich jedesmal auf die berühmte Palme. Sobald ich von dieser - nach Einnahme von div. Beruhigungsmitteln - wieder ´runter bin, bemühe ich mich - natürlich völlig ruhig und gelassen - den rosa Pillen sei Dank - die Ursache der -ich nenne es mal freundlich Skepsis- zu erfahren. Und siehe da...bisher hat noch niemand der Skeptiker einen Blick in dieses Forum geworfen. Mann/Frau hat immer nur gehört....

    Da kann ich nur empfehlen...reinschaunen, staunen und lernen. Und darüber freuen, dass nicht nur ich beispielsweise über die Auslegung der Definition der Hauptdiagnose so langsam graue Haare bekomme :D.

    In diesem Sinne wünsche ich uns allen viel Erfolg beim Gewinnen neuer Erkenntnisse ;)