Beiträge von protte

    Antwort an Frau Bernauer:

    falls eine Kasse das MDK-Gutachten nicht mitschickt (kommt selten vor) fordere ich dies nach! WICHTIG !!! Nach SGB V $ 277 "Mitteilungspflichten" hat !!! "Der Medizinische Dienst dem an der vertragsärztlichen Versorgung teilnehmenden Arzt, sonstigen Leistungerbringern, über deren Leistung er gutachterliche Stellungnahme abgegeben hat, und der Krankenkasse das Ergebnis der Begutachtung .......mitzuteilen". Nach diesem Gesetzestext muß die Kasse das Gutachten nicht, aber der MDK MUSS das Ergebniss mitteilen. Gab aber hier nie Probleme.

    Dr. Protte

    Hallo, Liebe Kollegen!

    Der MDK fordert bei uns z. T. "aussagekräftige Begleitinformationen, Patientenkurven und Pflegedokumentation nach" als Kopie nach. Nach Möglichkeit schicke ich die Unterlagen dann direkt an den MDK- alternativ in einem verschlossenen Umschlag an die Kasse zur Weiterleitung mit Stempel "nur für Ärzte des MDK". Bei Kürzungen fordere ich dann grundsätzlich das komplette MDK-Gutachten an, um sicherzustelen, daß die Kürzung nicht einfach von der Kasse angesetzt wurde. Mehrere Kassen kürzen die Rechnungen, wenn die Kasse eine ambulante Behandlung für notwendig hält. Dies ist nicht zulässig und wird von mir nicht akzeptiert-ich verlange ein MDK-Gutachten! Wenn die Arztbriefe an den MDK zu wenig aussagekräftig ist, kopiere ich vorsichtshalber die Kurven mit- ein Widerspruch nach Kürzung isz meistens ungünstiger als eine intitial geringere Kürzung. Ist eigentlich alles ein Riesenmist, aber Schadensbegrenzung erscheint mir der einzige Weg....

    Viele Grüße,
    Dr. M. Protte