Beiträge von MCA-Martin

    Hallo,

    ich habe eine Kodierfrage zum Thema Schwannom.

    Bei einem Pat. wurde ein epifaszialer Tumor mit Teilresektion der Faszie entfernt. Wir haben 5-894.1f kodiert. In der Histo wurde der Tumor als Schwannom identifiziert.
    Der MDK meint das dehalb der OPS 5-041.8 zu kodieren ist.

    Nun meine Frage ist der OPS tatsächlich anhand der Histo zu wählen? Im OP-Bericht wird in keinster weise von Maßnahmen am Nervengewebe berichtet.

    Vielen Dank und viele Grüße
    Martin Preißer

    Hallo,

    ich denke nicht das die Ausstellung des Totenscheins eine allgemeine KH Leistung ist. Im aktuellen und auch in dem für 2009 veröffentlichten Pflegekostentarif von der DKG ist die Position Leichenschau und ausstellen eines Totenscheines als Zusatzleistung hinterlegt.

    Viele Grüße
    Martin Preißer

    Hallo,

    vielen Dank für Ihre Meinungen. An den Vergleich zwischen kurzfristiger Pflegeunterbringung und den 45€ im KH hatte ich auch gedacht und werde es auch versuchen. Aber viel Erfolg verspreche ich mir nicht. Die Antwort könnte vom Inhalt her lauten das egal ist, wegen den unterschiedlichen \"Töpfen\" aus denen das Geld kommt.

    MfG

    M.Preißer

    Hallo,

    vielen Dank für Ihre Meinungen. An den Vergleich zwischen kurzfristiger Pflegeunterbringung und den 45€ im KH hatte ich auch gedacht und werde es auch versuchen. Aber viel Erfolg verspreche ich mir nicht. Die Antwort könnte vom Inhalt her lauten das egal ist, wegen den unterschiedlichen \"Töpfen\" aus denen das Geld kommt.

    MfG

    M.Preißer

    Hallo an alle,

    nachdem ich nun intensiv gesucht habe und nichts gefunden habe möchte ich meine derzeitige Problematik zum Thema Begleitperson hier kurz schildern.

    Zum Fall: Patientin ledig wird mit Vd auf Herzinfarkt notfallmäßig aufgenommen und stat. behandelt. Patientin hat einen Sohn mit Trisomie 21 die Mutter ist die Bezugsperson. Da der Sohn nicht alleine im Haushalt leben kann und auf die Mutter fixiert ist wird mit im Zimmer der Mutter als Begleitperson aufgenommen. Die Begleitperson ist 21 Jahre alt.

    Die KK lehnt die Bezahlung der 45€ ab, da es sich nicht um eine med. notwendige Begleitperson handelt.
    Ich sehe natürlich anders, die Gefahr das die Patientin daus KH auf Revers verlässt und somit den Behandlungserfolg gefährdet ist doch auch ein med. Grund, mal ganz von den menschlichen Gesichtspunkten abgesehen.

    Wie sehen das die Forumsteilnehmer?

    MfG

    M.Preißer

    Hallo,

    ich bin der Meinung wenn die spezifische Behandlung des \"auswärts\" diagnostzierten Keimes fortgesetz wird, ist dessen Kodierung berechtigt.
    Ich vergleiche dies mit Patienten die in die Klinik verlegt werden mit entsprechenden \"Keim\" Krankheiten, dann führt man doch auch die Behandlung weiter oder stellt sie um oder.... und der Keim wird kodiert.

    Oder bin ich auf dem Holzweg? ?(

    Viele Güße

    M.Preißer

    Hallo,

    vielen Dank für die Beiträge.
    Ein wenig stehe stehe ich trotzdem noch zwischen Baum und Borke. Zwar war der Patient schmerzfrei entlassen, aber in der Aufnahmeuntersuchung waren keine außergewöhnlichen Aktivitäteten vermerkt (würde ich als Patient auch nicht angeben) :d_pfeid: .

    Ich werde wohl noch mal drüber schlafen.

    Viele Grüße

    M.Preißer

    Hallo Forum,

    ich habe zur o.g. Problematik (Erneute Aufnahme...) mal eine Frage.

    Zum Sachverhalt: Pat. wird am Sinus Pilonidalis operiert und am 6. Behandlungstag bei Wohlbefinden und Schmerzfreiheit (b.Bed. orale Med.) entlassen. Am Entlassabend stellt sich dieser Pat. in der NA wieder vor mit nicht beherschbaren Schmerzen. WA und zunächst i.v. Schmerztherapie und dann weiter oral, Wundmanagement etc. für dann nochmal 8 Behandlungstage. Somit 2 DRG ohne WA Potential lediglich wegen Komplikationen.

    Nun meine Frage: Ist dies eine Komplikation die in den Verantwortungsbereich des KH fällt oder nicht. MDK meint FZ wegen Komplikationen. Verweildauer, Fehlbelegung wird zumindest bis jetzt nicht bemängelt.

    Wie sieht sehen das die Teilnehmer, ich bin mir unsicher.

    Viele Grüße aus Sachsen

    M.Preißer

    Hallo an alle,

    ich möchte die Frage von Herrn Lehmann nochmal aufgreifen.
    Wir haben jetzt Probleme mit einem Kostenträger bezüglich einer nachstationär erfassten Wundinfektion.

    Kurze Schilderung des Falles:
    Pat. stat. Behandlung zum Varizen-Stripping (Indikation gegeben)wird 5 Tage vor Weihnachten entlassen mit reizloser OP-Wunde und innerhalb der GVD; erneute Vorstellung 10d später !Freitag Nachmittag! mit entzündeter OP-Wunde -> Rp. Antibiotika, desinfiz. Verband.

    Kasse meint in FPV ist nur Rede von Prozeduren und nicht von Diagnosen.
    Ich stehe auf dem Standpunkt eine Prozedur ohne Diagnose ist nicht korrekt.
    Ferner glaube ich mich zu erinnern, in den von mir besuchten Recht Vorlesungen,gehört zu haben: \"Alles was nicht im Gesetz steht gilt zunächst als nicht verboten.\".

    Wie sehen die Meinungen im Forum aus?

    Viele Grüße aus Sachsen

    Martin Preißer

    Hallo Johanna, Hallo Forum,

    ich kann leider auch keine genaue Antwort auf diese Frage liefern, denn ich Schlage mich mit drei ähnlich gelagerten Fällen rum.

    In allen Fällen bestand keine Indikation zur sofortigen Therapie.

    In einem Fall hat der MDK gemeint das die Entlassung med. nicht nachvollziehbar wäre (sonst wird immer die lange VWD angemahnt).:i_respekt:
    Ich bin der Meinung auch wenn im Voraufenthalt die anschließende Behandlung schon in Aussicht gestellt wird, besteht keine Verpflichtung den Patienten zu beurlauben. In einem unserer Fälle schlägt die KK vor das der Pat. auch intern sofort hätte verlegt werden können.
    Ich denke das wir in sehr vielen Fällen bei unseren Pat. noch weitere Behandlungen anschließen könnten, bei denen sicherlich auch eine stationäre Behandlung indiziert sei. Aber ist das, daß Prinzip eines pauschalierten Entgeltsystems??

    MfG

    M.Preißer