Beiträge von Leonhardt

    Hallo Forum, kurze Frage:
    ist die KK verpflichtet, das Datum der MDK-Beauftragung an das Krankenhaus mitzuteilen ? Ich bekam heute das Schreiben einer BKK, in dem dies bestritten wird.

    Freundliche Grüße, P. Leonhardt

    Hallo Herr Gehrke,
    Ihre Einschätzung ist richtig: der "behandelnde" Arzt ist der Chefarzt. Das enthebt den kodierenden Assistenzarzt allerdings nicht der (Kodier-)Verantwortung: im Falle "grober Fahrlässigkeit" (z.B. Nichtbeachtung der DKR) kann auch er haftbar gemacht werden. Ob es diesbezüglich schon Urteile gibt, weiß ich nicht. Die Frage ist daher tatsächlich nicht banal, und ich bin mir ziemlich sicher, dass dies nicht der letzte Beitrag zum Thread ist..

    Freundliche Grüße, P. Leonhardt

    Hallo Herr Chudy,
    ich finde es recht schwierig, Ihre Frage ohne weitere Informationen zu beantworten. Insbesondere bieten meines Wissens mittlerweile fast alle KIS-Hersteller QS-Module an (ich gehe davon aus, dass Sie die externe QS meinen ?), die mehr oder weniger gut mit der klinischen Dokumentation kommunizieren. Es kommt also in erster Linie darauf an, welche Software Sie bereits haben.
    Insbesondere finde ich es kritisch, Ihnen bei der dünnen "Datenlage" ein bestimmtes System zu empfehlen.
    Fragen Sie bei den Anbietern insbesondere nach, ob sie sich schon Gedanken gemacht haben, wie die EQS unter DRGs getriggert wird.

    Freundliche Grüße, P. Leonhardt

    Hallo Frau "Eki", hallo Forum,
    ich bin ganz Ihrere Meinung, dass die Niedergelassenen ihre Einweisungspolitik massiv umstellen müssen.
    M.E. entfallen die sozialen Gründe für eine stationäre Behandlung aber nicht komplett. Immerhin ist in den AEP-Kriterien zumindest für "Operationen und krankenhausspezifische Maßnahmen" genannt:

    Zitat


    Soziale Faktoren, aufgrund derer eine sofortige medizinische Versorgung des Patienten im Falle postoperativer Komplikationen nicht möglich wäre (keine Zusatzkriterien erforderlich).

    Fehlende Kommunikationsmöglichkeit, da der Patient allein lebt und kein Telefon erreichen kann

    Keine Transportmöglichkeit; große Entfernung von Stellen, die Notfallhilfe leisten könnten

    Mangelnde Einsichtsfähigkeit des Patienten

    Fehlende Versorgungsmöglichkeiten

    Hier kommt es natürlich wie immer auf eine saubere Dokumentation an. Hat im Forum jemand Erfahrung mit MDK-Anfragen, die anhand dieser Kriterien beantwortet wurden ?

    Schönen Gruß, P. Leonhardt

    Hallo Herr Styp-Rekowsky und Frau Klein,
    vielen Dank, genau das wollte ich sagen (konnte mich vielleicht nicht so fundiert und klar ausdrücken). Das, was Sie zur Geriatrie sagen, trifft nach meiner (wenn auch schon etwas zurückliegenden) vierjährigen Erfahrung in der Neurorehabilitation dort ebenso zu. Es ist kaum vorstellbar, dass Akutkliniken sich "Reha" auf die Fahnen schreiben. Neben den von Ihnen genannten personellen und strukturellen Ressourcen gehört noch einiges mehr dazu, z.B. Therapieplanungssoftware, sowie ein bestimmtes Verständnis von Erkrankungen (Stichwort Funktionen und Fähigkeiten statt Diagnosen und Prozeduren), welches häufig der mit der Arbeitsweise von Akutkliniken nicht konform geht.

    Schönen Gruß, P. Leonhardt

    Zitat


    Original von A. Sander:
    ist das wirklich ernst gemeint: nur in spezialisierten Frühreha-Abteilungen?

    Hallo Herr Sander,
    Oops, so schnell macht man sich im Forum unbeliebt. Ich lege gleich noch einen drauf: Ich meine nämlich weiterhin, dass Komplexziffern wie 8-55 oder aber auch die Schmerztherapie 8-918 und 8-919 in den OPS aufgenommen wurden, um den Aufwand spezialisierter Zentren abzubilden. Das zeigt schon die Definition der 5. Stelle: wenn bei einer Behandlung von 7-13 Tagen von einer 'Kurzbehandlung' die Rede ist, kann hier wohl kaum auf Akuthäuser gezielt werden.

    Zitat


    Original von A. Sander:
    Was ist mit den Häusern, die bisher z.B. in Kooperation mit einer Geriatrie viele der Merkmale abgebildet haben, oder mit denen, die so etwas gerade aufsetzen?

    Ganz einfach: wenn tatsächlich eine geriatrische Frühreha (die mehr umfasst als ein mal täglich KG) gemacht wird, wird die 8-550 codiert; ansonsten z.B. die 8-561.0. Auf keinen Fall aber die 8-551, auf die sich die ursprüngliche Frage von Popp und meine erste Antwort bezog.

    Zitat


    Original von A. Sander:
    Manche Klinik, die bis heute schon viele Reha-Aspekte verwirklicht hat, der aber für die valide Kodierung der 8-55*** noch einige Dinge fehlten, sieht sich jetzt in der Falle und rechnet DRG's ab, die ihren Aufwand nicht vernünftig abbilden.

    Es ist bezeichnend für den Stellenwert der Reha in den Augen vieler Akutmediziner, dass manche Häuser glauben, man könne "ein bisschen Reha" so wie ein Wellnessprogramm anbieten. Die von Ihnen beschrieben Situation kommt sicher vor (z.B. Geriatrische Rehabilitationsstationen), diese Abteilungen dürften dann aber auch keine Schwierigkeiten haben, Strukturen zur Erfüllung der in der Ziffer 8-550 aufgeführten Kriterien aufzubauen.

    Zitat


    Original von Lueckert:
    Frühreha bzw. äquivalent auch eine geriatrische Behandlung

    sic!

    Zitat


    Original von Lueckert:
    schließlich sind diese DRG's ja auch sehr gut bewertet....

    Eben. Und zwar nicht, damit z.B. orthopädische Akutabteilungen einen Ausgleich für die Minderbewertung ihrer Leistungen erhalten, indem sie einen Ergotherapeuten mehr einstellen, sondern damit ein Anreiz geschaffen wird, den Patienten zur Reha dahin zu verlegen, wo man sich mit Reha auskennt.

    Zitat


    Original von Lueckert:
    Daher halte ich die genaue Definition, was den genau, wie umzuorganisieren ist, um die entsprechenden Codes nutzen zu dürfen für dringlich

    Die Codes sind doch super genau definiert! Sie müssen genau das machen, was unter den Hinweisen zu den Ziffern 8-550 und 8-551 steht. Es gibt (außer im Psychiatrie-Kapitel) kaum genauere Definitionen im OPS. Um die Ausgestaltung sollten sich dann allerdings Rehabilitationsmediziner kümmern. Um es ein mal überspitzt zu formulieren: als Neurologe frage ich mich ja auch nicht, wie meine Abteilung "umzuorganisieren" sei, um die 5-522.3: 'Hochvoltstrahlentherapie mit Linearbeschleuniger bis zu 6MeV' kodieren zu können. Aber Reha kann ja jeder..

    Nichts für ungut, die Herren, bitte nehmen Sie mir mein klares Votum nicht übel.

    Freundliche Grüße, P. Leonhardt

    Hier ein Artikel zum Thema:

    http://www.dgpmr.de/PhysMed+Rehab/…/Fruehrehai.pdf

    Der 8-551 sollte meiner Meinung nach spezialisierten Frühreha-Abteilungen vorbehalten bleiben. Diese haben z.T. interne Assessment-Verfahren; teilweise gibt es auch Kooperationsprojekte z.B. mit Kostenträgern. In einem Projekt, an das ich mich erinnere, ging es z.B. um die Beurteilung der Prognose bezüglich Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit. Standardisierte, bundesweit verbindliche Reha-Assessment-Verfahren sind mir nicht bekannt.

    Meine Reha-Zeit ist eine Weile her, vielleicht findet sich der eine oder andere Reha-Profi im Forum ?

    Schönen Gruß, P. Leonhardt