Beiträge von bruening

    Hallo liebe Forumsmitglieder,

    der MDK hat etwas Neues bei diesem OPS entdeckt, oder nur bei uns?

    In den neuesten Gutachten wird der OPS nicht anerkannt da, Angaben zu rechtlichen Verfügungen fehlen. Wir haben zur Dokumentation des sozialen Assessments den sog. SoS-Bogen verwendet, der diesen Punkt nicht hat, hat jemand vielleicht eine Vorlage oder gibt es ein entsprechendes Assessment dazu.

    Vielen Dank schon mal im Voraus für evtl. Hilfen.

    Guten Morgen, liebe Forumsmitglieder,

    ich brauche ganz dringend Ihre Hilfe.

    Wir haben jetzt einen Neurochirurgen am Haus, der in 2014 NUB-Anträge stellen möchte. Für sehr viele Dinge findet man ja im Netz Vorlagen, leider aber nicht für die Ding, die ich suche. Da ich leider, wie wahrscheinlich alle, in Zeitnot bin, habe ich die Bitte, ob mir jemand die Vorlagen zu 3 Anträgen aus dem letzten Jahr zur Verfügung stellen kann, oder mir sagt, wo ich diese finde.

    Anträge aus 2013:

    252 PET/CT(nähere Differenz.

    384 Anwendung von Fibrinkleber....

    469 Osteosynthese mit resorbierbarem Material...

    neu: Anwendung von bakterizid beschichteten Ventrikelkathetern (Silberbeschichtung oder Antibiotikabeschichtung)bei meningitischen Patienten auch als zentraler Katheter für einen VP-Shunt.

    Herzlichen Dank um Voraus.

    Gerne auch an a.bruening@klinikum-arnsberg.de

    Hallo,

    habe eine Frage bezüglich der Entscheidung der HD

    Pat. kommt wegen Insuff. des Demerskatheters bei NI und bekommt Neuanlage des Demers-K. Wir haben T82.4 kodiert, der MDK will N18.5 mit der Begründung Aus SEG4 466:

    Fallkonstellation 5 (Bis 2012 Kodierempfehlung Nr. 245)
    Stationäre Aufnahme zur geplanten Shuntneuanlage bei Shuntverschluss (AV-Shunt aus körpereigenem Material oder Shunt mit alloplastischem Material) mit bekannter dialysepflichtiger Nierenkrankheit. Diagnostik und Indikationsstellung ambulant erfolgt.

    zu Fall 5:
    Ab 2007 ist in der speziellen Kodierrichtlinie 0912 der Passus Chirurgisch angelegte arterio-venöse Fistel/Shunt gestrichen worden und somit für die Zuweisung der Hauptdiagnose die Regelung der DKR D002 anzuwenden. Verantwortlich für den stationären Krankenhausaufenthalt ist die Shuntneuanlage bei dialysepflichtiger Nierenkrankheit. Die Shuntneuanlage erfolgt in Zielrichtung der Behandlung der dialysepflichtigen Nierenkrankheit. Die Schlüsselnummer N18.5 ist somit Hauptdiagnose.

    Die Shuntneuanlage erfolgt weder zur Behebung einer Komplikation eines nicht mehr funktionsfähigen Shunts noch stellt sie einen Revisionseingriff dar. Die Neuanlage ist bei fehlender Revisionsmöglichkeit wie die Shunterstanlage bei dialysepflichtiger Nierenkrankheit zu werten. Die Aufnahme erfolgt explizit nicht zur Durchführung gezielter Maßnahmen am nicht mehr funktionsfähigen Shunt. Die Indikationsstellung zur Neuanlage war bereits ambulant gestellt worden und somit die Ursache des Shuntversagens und die Revisionsmöglichkeit abgeklärt.

    Der FoKA sagt hierzu: Dissens: Der stat. Aufenthalt wird durch das Versagen des bestehenden Shunts verursacht.

    Hat jemand Erfahrung oder vielleicht geklagt?

    Ich würde jetzt gerne eine SG-Entscheidung herbeiführen, wenn es die noch nicht gibt.

    Hallo,

    habe eine Frage bezüglich der Entscheidung der HD

    Pat. kommt wegen Insuff. des Demerskatheters bei NI und bekommt Neuanlage des Demers-K. Wir haben T82.4 kodiert, der MDK will N18.5 mit der Begründung Aus SEG4 466:

    Fallkonstellation 5 (Bis 2012 Kodierempfehlung Nr. 245)
    Stationäre Aufnahme zur geplanten Shuntneuanlage bei Shuntverschluss (AV-Shunt aus körpereigenem Material oder Shunt mit alloplastischem Material) mit bekannter dialysepflichtiger Nierenkrankheit. Diagnostik und Indikationsstellung ambulant erfolgt.

    zu Fall 5:
    Ab 2007 ist in der speziellen Kodierrichtlinie 0912 der Passus Chirurgisch angelegte arterio-venöse Fistel/Shunt gestrichen worden und somit für die Zuweisung der Hauptdiagnose die Regelung der DKR D002 anzuwenden. Verantwortlich für den stationären Krankenhausaufenthalt ist die Shuntneuanlage bei dialysepflichtiger Nierenkrankheit. Die Shuntneuanlage erfolgt in Zielrichtung der Behandlung der dialysepflichtigen Nierenkrankheit. Die Schlüsselnummer N18.5 ist somit Hauptdiagnose.

    Die Shuntneuanlage erfolgt weder zur Behebung einer Komplikation eines nicht mehr funktionsfähigen Shunts noch stellt sie einen Revisionseingriff dar. Die Neuanlage ist bei fehlender Revisionsmöglichkeit wie die Shunterstanlage bei dialysepflichtiger Nierenkrankheit zu werten. Die Aufnahme erfolgt explizit nicht zur Durchführung gezielter Maßnahmen am nicht mehr funktionsfähigen Shunt. Die Indikationsstellung zur Neuanlage war bereits ambulant gestellt worden und somit die Ursache des Shuntversagens und die Revisionsmöglichkeit abgeklärt.

    Der FoKA sagt hierzu: Dissens: Der stat. Aufenthalt wird durch das Versagen des bestehenden Shunts verursacht.

    Hat jemand Erfahrung oder vielleicht geklagt?

    Vielen Dank im Vorraus und schönes Wochenende.

    Hallo zusammen,

    wir sind gerade mit der Erstellung der Budgetunterlagen beschäftigt.

    Ich finde für diese Medikamente "Axitinib, Crizotinib und Brentuximabvedotin" (alles NUBs in 2013) keine OPS, was macht man denn da?

    Viele Grüße

    Hallo,

    kann mir jemand bei dem Problem helfen?

    Unser CA hat bei der KK bei einem Pat mit Narbenhernie der bauchdecke die Kostenübernahme für ein Bio-Implantat Strattice (Fa. LifeCell) für ca. 900€ beantragt, die Kasse sagt natürlich, das ist in der DRG schon drin.

    Gibt es dafür eine spezielle Kodierung oder sonst eine Möglichkeit zur Abrechnung?

    Vielen Dank schon mal.

    Hallo,

    Eine 78-jährige Patientin kam am am 2.8. zur OP bei Rectumprolaps, hat Rectoskopie bekommenschien aber verwirrt und wollte dann auch keine OP machen lassen. Wurde daher am 2.8. um 17 Uhr entlassen.

    Die Kasse will den Fall jetzt unter ambulant abhaken, weil eine Rectoskopie ja eigentlich ambulant gemacht werden könnte.

    Gibt es eine gute Begründung für eine stationäre Behandlung?

    Hallo,

    auch wir haben eine Akut-Geriatrie und rechnen PKMS ab.

    Auch bei uns hagelt es jetzt Ablehnungen, wegen angeblicher Ausschliesslichkeit der beiden OPS, oder der begründung das ein "Pflege-Patient" nicht frührehabilitativ behandelt werden kann.

    Ich hoffe, das die Bundesarbeitsgemeinschaft Geriatrie hier auch mal unterstützend eingreift.

    Wir haben in unserm Haus intensiv darüber diskutiert und sind zu dem Ergebnis gekommen, das ja gerade Patienten mit erhöhtem Pflegeaufwand durch die aktivierende geriatrische Pflege in beide Bereiche fallen und wollen das auch so durchsetzen.

    Interessant fand ich auch die Mitteilung einer Kasse bei der PKMS und 8-550.0 kodiert waren, also keine Komplexbehandlung abgerechnet wurde, das PKMS nicht bezahlt wird. Nach Anfrage bei der Kasse kam dann diese Antwort:

    "Eigentlich ist unsere Auffassung, dass die geriatische frührehabilitive Komplexbehandlung bei Patienten, die schwer Pflegebedürftig sind und bei denen dann die OPS 9-200.1 abgerechnet wird, nicht erbracht werden kann. Da die Komplexbehandlung in diesem Fall aber nicht entgelt relevant ist, erübrigt sich die Frage."

    Also geht es nicht um die Gleichzeitigkeit der Codes, sondern nur ums Geld.

    Das wird noch spannend :)

    Eine Frage zur Abrechnung. Es geht um Dialysezugänge. Eine Shunt (AV-Fistel) Neuanlage ist ein ambulanter Eingriff in Lokalanästhesie. Eine Revision, egal wie aufwändig, soll nach bisheriger Auskunft ausschließlich stationär abrechnungsfähig sein. Das heißt, jeder Patient mit einer Operation an einem Shunt mit Funktionsstörungen oder Verschluß muß stationär behandelt werden, auch unabhängig von der Narkoseart.

    Unsere Dialysepatienten sind durch ihre vielfältigen Arztkontakte häufig unwillig, wegen eines manchmal auch nur kleinen Eingriffes eine Nacht im Krankenhaus zu verbringen. Häuftig gehen die Patienten dann auch gegen ärztlichen Rat, was ich gut verstehen kann.

    Die Frage:

    Ist es tatsächlich so, daß eine Shuntrevision ambulant nicht abrechnungsfähig ist?

    Vielen Dank schon mal.

    MfG

    A. Brüning

    Hallo,

    darf ich es denn überhaupt verhandeln, wenn ich es in 2011 nicht selbst beantragt habe, es aber jetzt laut Liste Status 1 hat?