Beiträge von bruening

    Hallo,

    darf man in 2012 ein NUB abrechnen, das jetzt Status 1 hat, das man aber selbst noch nicht beantragt hat.

    Wir sind uns etwas unschlüssig. M. E. reicht es doch aus, wenn man das in den Unterlagen zur Budgetverhandlung mit einreicht, um es dann ggf. noch nachträglich abzurechnen.

    Hat da jemand Erfahrung?

    Vielen Dank im Voraus.

    Hallo,

    der MDK wollte bei einem Fall, bei dem wir die HD N17.8 hatten, diese in N39.0 umwandeln. Dem haben wir zugestimmt, aber die N17.8 als ND kofiert. Der MDK hat dann die ND N17.8 gestrichen, alle andere ND wurden als nicht prüfungsrelevant klassifiziert.

    Es wurde dann ein Widerspruch geschrieben, daraufhin wurde die N17.8 anerkannt (konnte durch Labor etc.) belegt werden, die DRG wurde aber nicht geändert, weil jetzt wollte der MDK eine andere ND (G20.00) gestrichen haben, die im 1. GA als nicht prüfungsrelevant eingestuft wurde.

    Darf der MDK das so machen, d.h. mal so nach und nach alle ND durchprüfen , bis er was findet?

    Vielen Dank schon mal im vorraus.

    Viele Grüße aus dem eisigen Sauerland

    A. Brüning

    Hallo,

    wir haben bei einem Patienten, der eine Schilddrüsenresektion bekommen hat und hierbei intraoperativ eine Rekurrensparese erlitten hat, diese mit J38.00 und zusätzlich die T81.8 kodiert , um zu zeigen, das es sich um eine komplikation handelt.

    Der MDK will aber die T81.8 nicht anerkennen, er sagt "Die Stimmbandlähmung ist nach DKR so spezifisch, wie möglich zu kodieren. Hier sit die J38,00 spezifischer als die Kodierung aus den T-Gruppen. Die zusätzliche Kodierung der T81.8 stellt eine Doppelkodierung des Sachverhaltes dar."

    Ich meine aber, das die T81.8 eine wichtige Zusatzinformation ist, da es ja eine Komplikation nach OP ist.

    Wie sehen Sie den Fall?

    Viele Grüße

    A. B.

    Hallo,

    da würde ich dem MDK Recht geben, denn das Assessment muss ja wirklich in den ersten 5 Tagen gemacht werden. Ich nehme an, es geht um die 8-550. In den meisten Fällen ist das ja auch von Vorteil , da sich der Barthel ja eher verbessert, in diesem Fall haben Sie dann Pech.

    Guten Rutsch und ein erfolgreiches Neues jahr.

    A. Brüning

    Medizincontrolling Klinikum Arnsberg

    Hallo,

    schon mal vielen Dank für die vielen Infos, vielleicht hilft ja das noch:

    Anamnese:

    Die Patientin gibt an, dass sie aufgrund ihres Kurzdarmsyndroms immer wieder Durchfälle hat. Diese seien jetzt aber durchaus stärker als sonst. Kein Erbrechen. Des Weiteren beklagt sie ein neu aufgetretenes Schwindelgefühl und berichtet, immer schlechter laufen zu können.

    Epikrise:

    ---Die Aufnahme erfolgte aufgrund von neuaufgetretenem Schwindel und Übelkeit mit Gleichgewichtsstörung (im Rahmen einer eingebluteten Kleinhirnmetastase links, bei bekannten metastasiertem Coecumkarzinom)....Wir nahmen Kontakt mit der Strahlentherapiepraxis ... auf und stellten Frau .....dort vor. Dieser verzichtete aufgrund der Gesamtsituation auf Bildgebung mit einem MRT bei fehlender strahlentherapeutischer Konsequenz. Er empfiehlt eine hole-brain-Bestrahlung mit 10x drei Gy. Da die Versorgung der Patientin mit den starken Gleichgewichtsstörungen zuhause noch nicht komplett geklärt war und wir hier im stationären Aufenthalt die Pflegestufe 1 beantragt haben, erfolgte die Vorstellung in ... und die Vermessung für die Bestrahlung und Maskenanpassung von hier aus.

    Die weitere Bestrahlung sollte dann amb. erfolgen.

    Die Kasse sagt, nach §6 Abs.1 Satz3 KHEntgG und §2Abs.1 des vertrages nach §112 Abs. 2 Nr. 1 SGBV dürfen Entgelte nur im Rahmen des versorgungsauftrages berechnet werden. Ausgenommen sind Notfallbehandlungen und dieser Fall sei kein Notfall.