Hallo Susanne, Hallo Forum,
In einem Ihrer ersten Beiträge zu diesem Thread schrieben Sie:
Zitat
Wir haben alle sekundären Manifestationen verschlüsselt und dann inzwischen nach Schriftwechsel und Telefonat auf Hirnmetastasen geeinigt.
Warum die Hirnmetastasen und wie \"geeinigt\" ? Grundlage der Kodierung sollten doch immer noch die Kodierrichtlinien sein. Eine Regelung, bei (falschem) Gutachten des MDK und strittiger Sachlage, die Fallpauschale (wie auf einem Basar) mit dem MDK / der Krankenkasse ohne Rücksicht auf die Kodierrichtlinien auszuhandeln ist mir nicht geläufig...
Waren denn die Hirnmetastasen bei Aufnahme nicht bekannt und wurden sie neu diagnostiziert ? Ich hatte Ihre Fallschilderung eigentlich dahingend verstanden, daß bei Aufnahme die Lokaliserungen aller Metastasen bereits bekannt war und daß in diesem Fall ausschließlich palliativ therapiert (und nicht mehr diagnostizert) wurde ?
Für diesen Fall sehen die DKR dann - wie bereits von anderen an dieser Stelle erwähnt - vor, das/die Symptome zur HD zu machen und den/die Malignomkodes entsprechend als ND zu kodieren.
Auf Ihre Frage welches Symptom nun zur HD zu machen ist, hat Herr Schaffert ja bereits geantwortet:
Zitat
Original v. R. Schaffter:
Ich würde die Symptome Verschlüsseln und eines davon als Hauptdiagnose auswählen.
Ich würde diesen Satz gerne noch um folgendes Zitat ergänzen:
Zitat
Auszug DKR D002c Hauptdiagnose
Zwei oder mehr Diagnosen, die gleichermaßen der Definition der
Hauptdiagnose entsprechen
Wenn zwei oder mehrere Diagnosen in Bezug zu Aufnahme, Untersuchungsbefunden und/oder der durchgeführten Therapie gleichermaßen die Kriterien für die Hauptdiagnose erfüllen und ICD-10-Verzeichnisse und Kodierrichtlinien keine Verschlüsselungsanweisungen geben, muss
vom behandelnden Arzt entschieden werden, welche Diagnose am besten der Hauptdiagnose-Definition entspricht. Nur in diesem Fall ist vom behandelnden Arzt diejenige auszuwählen, die für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat.
In Ihrem Fall, so wie er bislang geschildert wurde, erfüllen nach den DKR mehrere Diagnosen die Definition der Hauptdiagnose (\"Juckreiz, Übelkeit, Kompressionssymptome bei LK-Metastasen verschiedener Lokalisationen und Atemnot wegen Lymphyangiosis\").
Bei genauer Betrachtung der Krankengeschichte wird man sicherlich feststellen, daß eine Abstufung nach Ressourcenverbrauch möglich ist, obwohl alle Symptome mit nur einem einzigen Medikament behandelt wurden. Vielleicht gab es Sauerstoffgaben / Sättigungsmonitoring bei Dyspnoe ? Vielleicht aber auch eine intensive pflegerische Betreuung wg. Übelkeit / Emesis ? etc. etc.
Vielleicht hat aber auch eines dieser Symptome letzendlich den ausschlaggebenden (Haupt)anlaß für die stationäre Behandlung gegeben. (z.B. Aufnahme wg. akuter Dyspnoe im reduz. AZ ? Dann wäre dieses Symptom als HD zu kodieren (DKR 0002c: „Die Diagnose, die nach Analyse als diejenige festgestellt wurde, die hauptsächlich für die
Veranlassung des stationären Krankenhausaufenthaltes des Patienten verantwortlich ist.â€)
Eine generelle Kodierung des (Primär)malignoms als HD, wie sie Herr Palluck geschildert hat oder gar ein \"Handel\" mit der KK oder dem MDK halte ich für nicht richtig. Man kann sicherlich in (sehr) vielen Fällen über die Auslegung der einzelnen Kodierrichtlinien diskutieren aber man sollte sich dabei stets an den DKR orientieren und auf deren Grundlage den Kompromiß suchen.
MfG,
M. Ziebart