Hallo Forum,
... eigentlich hatte ich mich ja schon zurückgelehnt und beabsichtigte diesen Thread nur noch \"passiv\" mitzuerleben. Aber: ... Es macht ja soviel Spaß. Deshalb hier noch\'n Gedicht (insbes. für Vida):
Warum das BGB bei der Fristberechnung heranzuziehen ist ergibt sich aus dem § 186 BGB. Dort heißt es:
Zitat
BGB § 186 GeltungsbereichFür die in Gesetzen, gerichtlichen Verfügungen und Rechtsgeschäften enthaltenen Frist- und Terminsbestimmungen gelten die Auslegungsvorschriften der §§ 187 bis 193.
... also ist auch für die Fristberechnung der in der KFPV 2004 genannten Fristen das BGB zu bemühen; insbesondere hier also der § 187 BGB:
Zitat
BGB § 187 Fristbeginn
(1) Ist für den Anfang einer Frist ein Ereignis oder ein in den Lauf eines Tages fallender Zeitpunkt maßgebend, so wird bei der Berechnung der Frist der Tag nicht mitgerechnet, in welchen das Ereignis oder der Zeitpunkt fällt.(2) Ist der Beginn eines Tages der für den Anfang einer Frist maßgebende Zeitpunkt, so wird dieser Tag bei der Berechnung der Frist mitgerechnet. Das Gleiche gilt von dem Tag der Geburt bei der Berechnung des Lebensalters.
Vida zitiert die KFPV richtig. Dort heißt es für die Def. des Fristbeginns \"... innerhalb von 30 Kalendertagen ab dem Aufnahmedatum\"
Strittig ist also die Auslegung dieser Formulierung in der KFPV. Sind die Voraussetzungen des § 187 Abs. 1 BGB erfüllt oder eher die des Abs. 2 ???
Wohlgemerkt in der KFPV heißt es \"Aufnahmedatum\" nicht \"Aufnahmezeitpunkt\" aber auch nicht \"Aufnahmetag. Es steht dort auch nicht \"... Beginn des Tages der Aufnahme des ersten [...] Krankenhausaufenthaltes\".
Wie ToDo und die Herren Mies und Konzelmann (... und div. Computersysteme die ja bekanntlich immer Recht haben) bin ich deshalb der Meinung, daß eher die Definition des Abs. 1 des genannten § zutrifft (Aufnahmedatum = Aufnahmezeitpunkt). Ich hege diesbezüglich jedoch keinen größeren missionarischen Eifer und gönne deshalb ebenso wie ToDo bis zur endgültigen Klärung (vielleicht durchs Bundesverfassungsgericht ?? ) jedem seine andere (Aufnahmedatum=Aufnahmetag) Meinung. In diesem Sinne,
Schöne Grüße, insbesondere an Vida,
Vielen Dank für die angenehme Diskussion,
M. Ziebart