Beiträge von ziebart

    Hallo Forum !

    Ein gleichgeartetes Problem taucht bei uns auf:

    1. "Supekter Befund bei Bildgebung der Mamma" (AD: ICD-10 -> R92)

    2. Eingriff Tumorexzision ohne Axilla z.b. 5-870.0

    3. Entlassung -> Histo liegt nicht vor. HD: C50.9 ? R92? andere?

    Während wir zunächst davon ausgingen, das die Histologie vorliegen müßte, um den Fall "vernünftig" kodieren zu können, gehen wir mittlerweile davon aus, daß dies nicht der Fall ist. Endgültig geklärt ist das Vorgehen diesbezügl. allerdings noch nicht (derzeit noch keine Abrechnung n. DRG)

    Dazu folgende Überlegung:
    Während des gesamten stat. Aufenthaltes steht die möglicherweise maligne Diagnose nicht fest. Demzufolge kann ohne histol. Sicherung auch keine (tumorspezifische) Therapie erfolgen. Der Aufwand (Kosten, Personal etc.) ist also stets gleich, egal ob nun ein Malignom oder ein Benignom die R92 veranlaßt hat. Konsequenz wäre allerdings, daß selbst bei vorliegen der Diagnose (z.b. C50.9) bei Entlassung nicht kodiert werden dürfte, da sonst (aufwandsmäßig) gleiche Fälle unterschiedlich kodiert würden, je nach Fleißigkeit/Schnelligkeit der Pathologen, Kodierer etc.

    In diesem Spezifischen Fall gäbe es des weiteren ein Problem bei der Zuordnung der DRG, da es eine DRG "operative Abklärung suspketer Befund der Mamma" nicht gibt, sondern nur operative DRGs bei bösartigen oder gutartigen Erkr. der Mammae (je in zwei Schwerestufen A..B).

    Was ist wenn die Histo vorliegt, der Befund bösartig ist und eine Aufnahme zur weiteren Therapie des Malignoms erfolgt. Ist dies dann eine "Aufnahme wg. Komplikation" ... wohl kaum.

    Aber: Genaues wissen wir nicht und die DKR helfen in diesen praxisnahen Angelegenheiten auch kaum weiter. Letzendlich herrscht in diesen Fällen Klärungsbedarf, ganz gleich, ob man Ende der stat. Behandlung als "Zeitstempel" oder "frei" interpretiert.

    Mit freundlichen Grüßen,

    M. Ziebart
    UFK Kiel - DRG-Gruppe

    P.S.: Zur Gruppe (D37-D48 ) "Neubildungen unsicheren oder unbekannten Verhaltens"

    "Unsicheres Verhalten" heißt hier m.E. nicht, daß der Pathologe oder sonstwer sich "unsicher" ist, sondern, daß es sich um eine Tumorentität handelt, die erfahrungsgemäß teils benignes, teils malignes Verhalten zeigen kann (z.B. sog. "Borderline" Tumoren, Tumoren mit "low malignant potential"). D.h. Eine Neubildung liegt defintiv vor (Histoergebnis), es ist aber unklar (unsicher), wie diese hinsichtlich ihres malignen Potentiales einzuordnen ist.