Beiträge von Graustein

    Hallo Forum,

    wir haben hier in Baden-Württemberg folgende Erfahrungen gemacht:

    Arbeitsfähige Sozialhilfeempfänger wurden zu Beginn des Jahres von den Sozialhilfeträgern an die Arbeitsagentur gemeldet und in der GKV versichert. Dies hat, wenn auch mit einiger Zeitverzögerung, eigentlich auch ganz gut funktioniert.

    Probleme bereiten jedoch die Hilfeempfänger, die zwar als arbeitsfähig eingestuft sind, jedoch nicht arbeiten wollen ubd sich dadurch nicht bei der Arbeitsagentur gemeldet haben. Hier gibt es im Moment tatsächlich ein Problem, weil sich keiner zuständig fühlt. Eine Lösung haben wir bisher auch noch nicht gefunden. Vielleicht weiss jemand was man da machen kann.

    Freundliche Grüße
    K. Graustein

    Hallo D. Duck

    vielen dank für Ihre Ausführungen. Ich glaube, mir war die Trennung zischen tagesgleichen Entgelten und sonstigen entgelten irgendwie nicht richtig klar, weil wir diese in Ermangelung einer Pflegesatzvereinbarung derzeit mit 600 euro gem. § 10 FPV abrechnen.

    Freundliche Grüße

    K. Graustein

    Hallo Forum,

    als Neuling und \"Wenigabrechner\" (wir sind eine Psychiatrie mit Neurologischer Fachabteilung) habe ich mit Fallzusammenführungen wenig Erfahrung.

    Jetzt stellt sich für mich eine Frage bei folgender Konstellation:

    Aufnahme am 14.4.05, 21.30 Uhr - Verlegung in ein anderes Krankenhaus am 15.4.05, 0.30 Uhr

    DRG = B76D

    Wiederaufnahme am 15.4.05, 15 Uhr - Entlassung am 29.4.05

    DRG = B76A = tagesgleiches Entgelt gem. Anlage 3 FPV 2005

    Sind diese Fälle jetzt zusammenzuführen?

    Hatte auch schon umgekehrte Situation:

    Aufenthalt 1 = B76A, Aufenthalt 2 = z.B. B76B

    Für Antworten wäre ich sehr dankbar!

    Viele Grüße

    K. Graustein

    Hallo Forum,

    wir sind ein Psychiatrisches Krankenhaus mit einer Fachabteilung Neurologie.

    Bisher bin ich eigentlich davon ausgegangen, so zu verfahren wie von "SINA" beschrieben. Nach dem Beitrag von "Andrea-FS1" sind mir aber Zweifel gekommen. Wir könnten auch wie von Ihnen beschrieben vorgehen, d.h. über interne Verlegung von Neuro ind die Psychiatrie und zurück.

    Ich habe solch einen Fall auch gleich einmal durchgetestet mit dem Ergebnis, dass die Rechnungsstellung grundsätzlich funktionieren würde. Es stellt sich aber folgendes Problem: egal mit welchen Zeiträumen ich spiele, egal wie lang die Verweildauer in der Neurologie insgesamt ist (habe mal drei Tage und mal 25 Tage ausprobiert), ich komme immer zum gleichen Rechungsergebnis.

    Hat hier jemand schon Erfahrung, insbesondere mit dem System SAP/IS-H? :rolleyes: