Ich glaube dass man die Definitionshandbücher zu den Hybrid DRG Katalog schon sehr differenziert lesen kann. Neben PCCL größer gleich 3 und VWD größer gleich 2 Tage und den Einschlusskriterien der Tabellen nach ICD/OPS, gibt es auch ein drittes Logikfeld mit der Angabe: NICHT (Ausschluß Kontextfaktoren). Hier müsste analog der AOP/Kontextfaktoren Berücksichtigungen finden, die leider im Katalogwerk nicht aufgelistet und (noch nicht) gepflegt sind.
Ich kann die Ambulantisierung die politisch gewollt ist gut nachvollziehen und unterstützen. Ich sehe jedoch dass damit auch sämtliche andere stationäre DRG Fälle wegfallen, die oben meiner Meinung Ausnahmetatbestände sehr wohl berücksichtigt werden müssen. Dies medizinisch (da Überwachung zwingend notwendig - nicht optional!) als auch im Rahmen der bisherigen Systematik (OPS mit höherem Aufwand hat Vorrang) und der damit verbundenen Kalkulation des InEK.
Wenn wie beschrieben ein einziger OPS aus dem OPSDRGHybridkatalog dazu ausreicht, auch andere gleichzeitig vorhandene OPS (deren Operationen ausschließlich im stationören Setting erbracht werden) in der Logik zu"überoptionieren", stimmen meiner Meinung nach die getroffenen Aussagen zu den Hybrid DRG nicht. Ich kann die Definition "von allen OP´s dieser Art" nur im Bereich einer 1:1 Zuordnung Hybrid DRG : 1 OPS aus dem OPS Katalog (analog der sektorengleichen Versorgung nach § 115f SGB V) nachvollziehen. Jedoch keine generelle Zuordnung ohne jegliche Berücksichtigung anderer OPS. Analoge Diskussionen hatten wir zum AOP Katalog und den eingeführten Kontextfaktoren und OPS letztes Jahr bereits geführt.
Ich versuche es bei der DKG und InEK, da ja eine Valdierung über die bis dahin abgerechneten HybriDRG ja erst im nächsten Quartal stattfinden soll. Zusätzlich freue ich mich auch schon auf die Fälle mit einer VWD von größer gleich 2 Tagen, bei denen die SLT und der MD davon ausgehen dass bei einer besseren internen Organistation, diese als HybridDRG abrechenbar wären.