Beiträge von Kontrollix

    Hallo ck-pku,

    vielen Dank für die kompetente Antwort. Ich war auch überrascht, dass zu dem Thema nur nach Tagen diese eine Antwort kam. Ist die elektronische Dokumentation der PIA-Behandlungsdiagnosen etwa überall schon problemlos etabliert? Gab es auf das DKG-Papier vom 22.12.2011 nirgendwo sonst Zweifel, welche Inhalte alle übermittelt werden sollen?

    Mir hatte der Ausschluss der Komplexkodes durch den Bezug zum Anhang 2 des EBM gefehlt.

    Wie der Prüfauftrag nach § 17d aussehen wird, der bis zum 30.4.2012 vereinbart werden soll, bin ich schon gespannt... (mir schwant nix Gutes...)

    Viele Grüße
    Kontrollix

    Hallo liebes Forum,

    ab 1.1.2012 müssen Diagnosen und Prozeduren für die Psychiatrischen Institutsambulanzen (PIA) an die Kostenträger und ans InEK übermittelt werden (Vereinbarung
    nach § 120 Abs. 3 SGB V: § 3: Inhalt der Abrechnungsunterlagen: … 18.: Behandlungsdiagnosen … gem §295 Abs. 1 SGB V, 19.: Prozeduren … soweit erforderlich).

    Müssen hier i.d.R. "nur" die Behandlungsdiagnose(n) pro Quartal übermittelt werden oder gelten für die PIAs auch die OPS-Komplexkodes (Geltungsbereich § 17d KhG). Erwähnt sind die PIAs ja im §17d KhG.

    Was sind die Aktivitäten zu den PIAs an Ihren/ Euren Einrichtungen?

    Viele Grüße
    Kontrollix ?(

    Hallo liebes Forum,
    auch für mich ist die Sache nicht ganz klar. Folgende Kostellation: Geburt und Behandlung im Neonatologie-Zentrum (HD: P07.*), Verlegung zur weiteren \"Aufzucht\" (sehr nette mir bisher nicht bekannte Formulierung) in anderes KH (>28 Tage mit dann >2500g).
    Was ist die HD und was das Aufnahmegewicht für das weiterbehandelnde KH? Weiterhin P07.* mit dem dann aktuellen Aufnahmegewicht?
    Viele Grüße + vielen Dank für Antworten
    Kontrollix

    Hallo liebes Forum,

    ich komme bei einem Fall nicht weiter. Zwei Fälle (aus 2006) sind im MDK-Verfahren strittig.

    1. Fall: Abklärung unklarer Rundherd Lunge: HD D38.1 vom MDK bestätigt (DRG E71B)
    2. Fall: operative Entfernung Rundherd, Rethorakotomie bei Nachblutung; pathologischer Befund: nektrotisierendes Granulom bei rheumatoider Arthritis, kein Hinweis für M. Wegener: Vorschläge HD: M06.38 (Rheumaknoten sonstige Lokalisation) oder D14.3 Gutartige NB Lunge.
    DRGs: I23B (RG 0,55) vs. E01Z (RG 4,02)

    Fragen:
    - Was ist spezifischer: M06.38 Rheumaknoten ohne Bezug zur Lokalisation oder D14.3 Ungenauer Tumor mit genauer Lokalisation?
    - HD für 2. Fall?
    - FZF?

    Vielen Dank für Eure Antworten.
    Viele Grüße
    Kontrollix

    Hallo liebes Forum,

    ist bei teilstationären Fällen die Kodierung der MRE-Komplexbehandlung 8-987.* statthaft?

    Der Aufwand (Isolation + min. 2h Mehraufwand) ist prinzipiell gegeben, einen expliziten Ausschluss finde ich nicht. Die in den Mindestmerkmalen aufgeführte \"antiseptische Ganzkörperwäsche, ... min. täglich\" wird bei teilstationär aber nicht durchgeführt.

    Was meint das Forum?

    Viele Grüße
    Kontrollix

    Hallo Forum,

    der Fall liegt immer noch bei mir und ich suche weiterhin dringend eine Antwort auf meine Frage vom 28.10.. Bitte, liebe gynäkologisch versierten Forumsteilnehmer, antworten Sie doch....

    Viele Grüße
    Kontrollix

    Hallo Forum,

    ich möchte gerade eine Bakteriämie (A49.9) mit Bacteroides fragilis (B96.6) kodieren und mein Grouper meckert, da im ICD-Katalog bei der A49.- tatsächlich steht \"Excl.: Bakterien als Ursache von Krankheiten, die in anderen Kapiteln aufgeführt sind (B95-B96).

    Muss ich den Keim unter den Tisch fallen lassen, also nur die A49.9 kodieren? :d_gutefrage:

    Viele Grüße
    Kontrollix

    Hallo KODI79,

    ich würde die D68.8 \"Sonstige näher bezeichnete Koagulopathien\" kodieren.

    Koagulopathie = Störung der Blutgerinnung. In Ihrem Fall wird der Verdacht auf eine Cumarin-Resistenz gestellt. Es kann eine nicht normale (=gestörte) Aktivität der Vitamin-K-Epoxid Reduktase vorliegen. Diese Störung verursacht keine klinischen Symptome und fällt nur durch die Marcumarisierung auf.

    Der Aufwand für diesen ICD ist bei Ihnen sicher durch spezielle (Ausschluss-) Diagnostik (oder sogar VKORC1-Genotypisierung) und Veränderung der Thrombosetherapie (verlängerte oder ausschließliche NM-Heparin-Thearpie) gegeben.

    Viele Grüße
    Kontrollix

    Hallo liebes Forum,

    der Thread ist uralt, meine Frage aber damit noch nicht geklärt:

    Die DKR 1521a definiert eine protrahierte Geburt mit min. 18 Stunden regelmäßiger Wehentätigkeit (bei aktiver Wehensteuerung). Dann ist O63.-/ O75.5/ O75.6 zu kodieren. So weit so gut.

    Ist damit aber auch per Definition jeglicher \"Geburtsstillstand\" (= O63.-) erst ab 18 Stunden vorangegangene Wehentätigkeit als solcher kodierbar?

    Und ist damit auch per Definition eine sekundäre Sectio bei Gebursstillstand (DKR 1525h) erst nach 18 Stunden Wehen kodierbar?

    Viele Grüße
    Kontrollix

    Hallo liebes Forum,

    gibt es seit diesem seltsamen Sozialgerichtsurteil aus Schwerin etwas Neues zu diesem Thema? Wir überlegen aktuell, ob wir nicht mit der Konstellation Epistaxis R04.0/ D68.3 (MDK will die R-Diagnose als HD) zum SG gehen. Hat jemand von Ihnen eine Klage für die D68.3 als HD laufen? Oder haben sich alle mit den SEG4-Empfehlungen zu diesem Thema abgefunden?

    Bin auf Antworten gespannt...
    :augenroll:

    Viele Grüße
    Kontrollix

    Hallo Kodiersimone,

    ist der Patient bei Ihnen entsprechend der Mindestmerkmale des OPS 8-987 isoliert worden? Dann streichen Sie die Z29.0 und kodieren den OPS der \"Komplexbehandlung bei Besiedlung der Infektion mit MRE\". Wenn Sie den Patienten mindestens 7 Tage isoliert haben dann haben Sie anstatt der F71 sogar die F77Z.

    Viele Grüße
    Kontrollix