Hallo, liebe Vorschreiber/-innen!
Spannend finde ich, dass bei Fällen dieser Art (und dass
der beschriebene Fall gelebter Alltag in Kliniken ist,
steht außer Frage) zwei Dinge miteinander verwoben werden,
die eigentlich nicht zusammengehören, sondern völlig
seperat zu sehen sind:
1) Die Frage der Notwendigkeit einer stat. Aufnahme. Hier
gibt es selbstverständlich neben den medizinischen
Indikationen auch soziale Indikationen. Sie können eben
Freitags um 20.00 Uhr keinen unversorgten Patienten auf die
Straße schicken.
2) Die Frage, wer die Krankenhausleistung bezahlt. In
Deutschland herrscht der cerebrale Automatismus, dass in
dem Moment, in dem der Patient im Krankenhaus verbleiben
muss (egal aus welchem Grund!), automatisch eine
Krankenkasse dies auch bezahlen muss. Weit gefehlt: Laut
den Krankenhauspflegerichtlinien (Punkte 4.1 und 4.2)
beschränkt sich die Leistungspflicht der Krankenkassen eben
nur auf die medizinischen Indikationen, bei den anderen
explizit benannten Indikationen (Pflegefall, soziale
Indikation, Schönheitsoperation, Unterbringung aus Gründen
der öffentlichen Sicherheit und Ordnung)müssen diese
Leistungen eben von anderen Trägern bzw. dem Pat./ den
Angehörigen selbst bezahlt werden. Es gilt jedoch im
Krankenhaus oftmals noch als Sakrileg dies bei den
Angehörigen offen anzusprechen:
Wir erbringen hier eine Leistung, die nicht zu den
Aufgaben deiner Krankenkasse gehört und dafür musst
du uns bezahlen, wenn du willst, dass wir diese Leistung
erbringen.
Insofern kann hier den betroffenen Krankenhäusern nur
empfohlen werden mit offenen Karten zu spielen und vor
allem sich mit offenen Worten direkt an die Angehörigen
zu wenden.
Einen schönen Arbeitstag noch wünscht
MSch
--
Alle Wahrheiten sind Halbwahrheiten. Sie als volle Wahrheiten zu behandeln heißt den Teufel spielen.
Alfred North Whitehead
(1861 - 1947), englischer Philosoph und Mathematiker