Beiträge von lohmann

    Hallo,

    zum Thema Zugriffsschutz habe ich folgendes Konzept:

    Die Aerzte der Abteilung, in der der Patient behandelt wird, haben vollen Zugriff auf die gesamten Daten.

    Wird ein Konsil/Untersuchung beantragt wird ein Mitbehandlungsauftrag an diese Abteilung gegeben. Bis zum Abschluss der Untersuchung, der sich in der Dokumentation des Vorganges niederschlaegt, wird der Abteilung lesezugriff auf die Daten gegeben. Zusaetzlich kann der Befund geschrieben werden.

    Diese beiden Arten des Zugriffs werden nicht protokolliert.

    Nimmt ein Arzt Zugriff auf eine andere Krankenakte kann er dies tun, der Zugriff wird aber protokolliert und der Verantwortliche jeder Abteilung muss diese Zugriffe gegenzeichnen.

    Dieses Verfahren entspricht in digitaler Form am weitesten dem heuteigen Verfahren in der Klinik:

    Aerzte einer Abteilung behandeln vor allem im Dienst alle Patienten einer Abteilung und koennen Anordnungen treffen und Akten einsehen.

    Zu einer Untersuchung wird eine Akte mitgegeben, in die Kurve traegt der Untersucher aber nichts ein. Er schreibt einen Befund.

    Will ich eine alte Akte einsehen muss ich eine Anforderung unterschrieben an das Archiv senden. Damit wird meine Einsicht protokolliert und nachvollziehber.

    Gruss,

    Ruediger Lohmann