Liebes Forum,
habe ich es richtig verstanden,daß bei Verlegung von einem Krankenhaus ins andere mit derselben DRG und Erreichen der MVD beide Krankenhäuser diese DRG abrechnen können ? Vorstellbar wäre z.B ein Patient , der in einem Zentrum operiert wurde ( hier wird die Prozedur verschlüsselt) und nach Erreichen der MVD in einem kleineren Haus weiterbehandelt wird (MVD erreicht).
Welches sind die "geeigneten Fälle" ,in denen ich mit dem medizinischen Dienst verhandeln sollte - bzw . ist damit zu rechnen, daß bei o.g.Konstellation die Kasse den medizinischen Dienst einschalten wird , um Abzüge zu bewirken?
Vielen Dank für Infos
C.Meyer