Beiträge von cmeyer

    Liebes Forum,
    habe ich es richtig verstanden,daß bei Verlegung von einem Krankenhaus ins andere mit derselben DRG und Erreichen der MVD beide Krankenhäuser diese DRG abrechnen können ? Vorstellbar wäre z.B ein Patient , der in einem Zentrum operiert wurde ( hier wird die Prozedur verschlüsselt) und nach Erreichen der MVD in einem kleineren Haus weiterbehandelt wird (MVD erreicht).

    Welches sind die "geeigneten Fälle" ,in denen ich mit dem medizinischen Dienst verhandeln sollte - bzw . ist damit zu rechnen, daß bei o.g.Konstellation die Kasse den medizinischen Dienst einschalten wird , um Abzüge zu bewirken?
    Vielen Dank für Infos
    C.Meyer

    Hallo , liebes Forum,
    meine Frage richtet sich wohl hauptsächlich an die Kassenmitglieder des Forums.Ich arbeite an einer privaten chirurgisch/orthopädischen Klinik , häufig übernehmen wir Patienten zur Weiterbehandlung aus anderen Häusern (z.B. Z.n.Amputation mit Wundheilungsstörung).Die Kosten für die DRG werden ja wohl von der Kasse auf die beiden Häuser aufgeteilt- nach welchem Muster wird geteilt? Nach Pflegetagen?Gibt es da klare Richtlinien?
    Vielen Dank für Infos
    cmeyer

    Vielen Dank für den Hinweis zur Forumbenutzung , ich bin noch neu hier ....
    In der Sache muß ich ja wohl bis 1.1.04 warten bis zur angemesenen Verschlüsselung.Wir sind kein Optionshaus .
    Viele Grüße cmeyer