Sehr geehrter Herr Selter,
wiederholt bekommen wir Diskussionen mit dem MdK bezüglich der Kodierung der Nebendiagnose R63.3, da diese in der Neurologie häufig PCCL-steigernd ist. Tatsächlich führt sie in der Logik der Gruppierung zu einer Fallschwere-Steigerung.
Da diese aus den kalkulierenden Krankenhäusern ermittelt wird, ist nun meine Frage, ab welchem Ausmaß sie dort als Diagnose von dem MdK akzeptiert wird ( z.B. Vorbereiten der Nahrung zur Einnahme, Andicken der Getränke, zusätzliche Insufionen bei ungenügender Trinkmenge, breiige Kost, ect ).
Nordhessen, Gewitter im Anzug
Eckardt