Beiträge von Eckardt

    Sehr geehrter Herr Selter,

    wiederholt bekommen wir Diskussionen mit dem MdK bezüglich der Kodierung der Nebendiagnose R63.3, da diese in der Neurologie häufig PCCL-steigernd ist. Tatsächlich führt sie in der Logik der Gruppierung zu einer Fallschwere-Steigerung.

    Da diese aus den kalkulierenden Krankenhäusern ermittelt wird, ist nun meine Frage, ab welchem Ausmaß sie dort als Diagnose von dem MdK akzeptiert wird ( z.B. Vorbereiten der Nahrung zur Einnahme, Andicken der Getränke, zusätzliche Insufionen bei ungenügender Trinkmenge, breiige Kost, ect ).

    Nordhessen, Gewitter im Anzug
    Eckardt

    Sehr geehrter Herr Merguet,
    entschuldigen Sie bitte meinen verspäteten Kommentar. Ähnlich tückisch wie der MdK verhält sich bei mir die Firewall, die mir nur zeitweise ein Einloggen ermöglicht, sodaß ich hier zumeist im Status \"Gast\" dem Forum beiwohnen muss.

    Wertes Forum,
    gerade wo klare Definitionen fehlen ( z.B. nachts : Arbeitszeitgesetz, Talmud ) gibt es immer wieder zwischen Kontrahenten Streitigkeiten. Gerade deswegen wurden ja die Definitionen in dieser OPS immer wieder angepasst, um Klarheit zu schaffen. Sind diese definiert, müssen sie erbracht und entsprechend dokumentiert werden. Wo sie nicht erbracht wurden ( oder auch nicht dokumentiert wurden ), kann diese Leistung nicht abgerechnet werden.
    Über die Sinnhaftigkeit eines solchen Leistungskataloges für den Einzelfall läßt sich gelegentlich vortrefflich streiten ( Doppler zusätzlich zur supraaortalen CTA im Regelfall ? ), aber ...
    aus Sicht des Neurologen haben wir erstmalig über diesen Leistungskatalog die Möglichkeit für unsere Mehrleistungen, die wir seit Jahren für unsere Schlaganfallpatienten erbracht haben, nun auch entsprechend entlohnt zu werden.
    Bei solchen Leistungskatalogen interessiert im Einzelfall halt eine Strukturschwäche, die pasagerer Natur seien kann, einfach nicht. Als Kunde in anderen Diestleistungsbereichen ginge es da uns wohl nicht anders.

    Nordhessen, indian summer, 10 Grad.
    Eckardt

    Guten Tag Herr Seyer,

    doch ... das kann sein. Wenn es sich um eine mehrstelligen Eurobetrag handelt, den ich kriegen oder zahlen muss/kann, ist man gerne bereit, genau nachzusehen. Und auch in anderen Fällen der Auseinandersetzung (z.B. Kunstfehler und andere Schreckgespenster ) zählt halt nur, was in der Akte steht. Ihrer Meinung \"erbrachte Leistungen korrekt abzubilden\", kann ich mich nach meinen Erfahrungen mit dem MdK nur anschließen, denn an Dokumentation kommt der MdK nicht vorbei.

    Nordhessen, indian summer, 12 Grad
    Viele Grüße
    Eckardt

    Sehr geehrtes Forum, sehr geehrter Herr Merguet,

    sind einzelne Items wie Abstand der Temperaturmessung, eine versäumte oder zu spät erbrachte Untersuchung, ect. bei einem Fall gegeben, melden wir diesen bei der KK nicht als erbrachte OPS. Auch für uns ist das hart, aber letztendlich ehrlich, da der Leistungskatalog de facto in dem Einzelfall ( und nur den gilt es abzurechnen ) tatsächlich nicht erfüllt wurde. Um solche Fälle zu minimieren, konfrontieren wir den Mitarbeiter mit der Tatsache, dass durch sein Versäumnis die Arbeit vieler nicht \"entlohnbar\" wurde. Durch dieses Vorgehen hat sich unsere Fehlerquote dramatisch gesenkt.
    Durch diese Haltung gegenüber den Kostenträgern müssen wir im Bereich der Komplexpauschale kaum noch Rechnungen ändern und hoffen auch zukünftig hier wenig Angriffsfläche zu bieten.
    Die KK würden ihren MdK kaum ausschicken, um Erbsen zu zählen, wenn hier nicht reichlich Gold zu finden wäre.

    Nordhessen, der Nebel lichtet sich, immernoch unter zehn Grad
    Viele Grüße
    Eckardt

    Sehr geehrtes Forum,

    da auch wir diese Komplexpauschale abrechnen, haben wir bereits ähnlichen Kontakt mit dem MdK gehabt und hier zufriedenstellend lösen können. Der Begriff \"kontinuierliches Monitoring\" läßt sich sehr dehnbar begreifen und bieten für beide Seite genügend Angriffsfläche. Einigen konnten wir uns mit dem MdK, unsere TIA-Patienten nicht mit einer Rectalsonde zu versorgen, hier genügen, wie bei anderen Parametern, die regelmäßigen Eintragungen in die Intensivkurve. Bei kontinuierlicher Ableitung wie bei Oberflächen-EKG ermöglicht Ihnen sicherlich Ihre EDV einen 24-Stunden Hf-Nachweis, sodass nur ein DIN-A4-Blatt versendet werden muss. Darüber hinaus werten wir die Überwachung täglich wie ein Langzeit-EKG aus und übersenden dies mit. Unser MdK, wie auch die in angrenzenden Bundesländern haben diese Vorgehensweise bisher akzeptiert.

    Nordhessen, Nebel, keine neun Grad

    Wertes Forum,

    Für die Kodierung ist der behandelnde Arzt verantwortlich. Wo es keine Definitionen gibt ( in einem Beitrag habe ich versucht eine Definition zur allgemeinen Diskussion zu stellen ), müssen welche her, die mit den Kodierrichtlinien konform gehen. Liegt dann eine Diagnose vor, ist diese nach den Kodierrichtlinien auch zu verschlüsseln. Nur so kann das \"lernende System\" evaluieren, ob hier ein erhöhter Resourcenverbrauch vorliegt, der einen CW-Wert in der zunächst festgesetzten Höhe rechtfertigt oder nicht. Eine Nichtmeldung bedeutet, dass hier keine Evaluation stattfinden kann.

    Hessen, 13 Grad
    Eckardt

    Hallo Herr Heller, wertes Forum,
    nicht umsonst gibt es Fachärzte, die sich auf die Behandlung spezieller Krankheitsbilder spezialisiert haben und hier eine nachweisliche Qualifikation erworben haben. So wie die Kostenträger das Recht haben, eine qualifizierte Behandlung zu bekommen, so haben wir das Recht, qualifiziert beurteilt zu werden. Aber ich gebe Ihnen Recht, dass dieser Facharztstandard nicht flächendeckend verfügbar ist. Auch in meiner Klinik kommt es vor, dass wir Diagnosen außerhalb unseres Stoffgebietes stellen müssen. Aber hier zählt nicht, \"glaube ich, hab ich mir so gedacht\", sondern die Stellung nach anerkannten Standards. Die sind dann für den Facharzt auch nachvollziehbar. Ich hab auch nichts dagegen, wenn der MdK-Arzt nicht aus meinem Stoffgebiet kommt, sich aber bei der Überprüfung meiner Diagnose an die Regeln der Neurologie hält. Sollte ich mich bei meiner nichtneurologischen Diagnose geirrt haben, lass ich mich gerne korrigieren, genauso erwarte ich es vom MdK. Gibt es Streitigkeiten, muß halt der Spezialist dran, das gilt für beide Seiten.

    Hessen, 4 Grad und stellenweise Glätte
    Eckardt

    Werter Herr Finke, wertes Forum,

    als Neurologe schließe ich mich Ihrer Meinung an. Die DKR besagt eindeutig, daß Symptome, die in der Diagnose enthalten sind, nicht zu kodieren sind.

    Schon im Wort ( \"a\" = nicht vorhanden, \"pallidum\" = Mantel, gemeint sind die corticalen Neurone )ist begründet, daß corticale Funktionen nicht zu finden sind. Also keine Aphasie, ect. Bleibt nur zu hoffen, daß dieses Patientenklientel durch die Kalkulationshäuser entsprechend behandelt, damit durch das InEK bewertet werden kann ...

    Beim cerebralen Insult ist das anders. Wohlmöglich stellt sich der Patient mit unspezifischen Symptomen vor, indess zeigt sich eine frische cerebrale Ischämie, so ist ein cerebraler Insult ( I63.x ) je nach Ätiologie zu verschlüsseln. Dem schloß sich sogar der MdK in seinen \"Konsensus\" - Empfehlungen an.

    Mit freundlichen Grüßen aus dem nebel- und regenverhangenen Nordhessen, 6 Grad warm

    Eckardt

    Hallo Herr Selter,
    aber die Verwaltungsleiterin finanziert ihm ja gerade seine Escapaden mit anderen Abteilungen gegen. Wer tut das für uns. Eine Sendung zum Träumen.
    Hessen, 24 Grad zunehmend bedeckt
    Eckardt